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Förderung als Zuschuss in Rheinland-Pfalz

Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.289 Programme gefunden

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BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
BundZuschuss

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder
BundZuschuss

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe. Nur in Ausnahmefällen wird geleistet, wenn eine außerordentliche Notlage unabweisbar besteht und die Rückkehr ins Inland nicht möglich ist, etwa wegen Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, wegen längerfristiger stationärer Betreuung oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder wegen hoheitlicher Gewalt. Art und Umfang der Leistung richten sich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe am Geburtsort der antragstellenden Person, Kontakt über die deutsche Auslandsvertretung
BundZuschuss

Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationaeren Reha erhalten chronisch oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche sozialmedizinische Nachsorge. Ziel ist es, den stationaeren Aufenthalt zu verkuerzen und die anschließende ambulante Behandlung abzusichern. Die Nachsorge umfasst die Koordination der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch gilt bis zum 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Faellen bis zum 18. Lebensjahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf eine besonders aufwändige ambulante Palliativversorgung. Ein spezialisiertes Team aus Aerztinnen, Aerzten und Pflegefachpersonen übernimmt Schmerztherapie, Symptomkontrolle und die Koordination der Versorgung. Ziel ist es, die Betreuung im vertrauten haeuslichen oder familiaeren Umfeld zu ermöglichen. Die Leistung wird von einer Vertragsaerztin, einem Vertragsarzt oder aus dem Krankenhaus verordnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
LandZuschuss

Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz - Großes Förderprogramm

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bau, Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen mit förderfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, Sportvereine und Sportverbände, gefördert werden unter anderem Turnhallen, Spielfelder, Leichtathletikanlagen, Schwimmbäder und Spezialsportanlagen.

bis 50 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
SonstigeZuschuss

Sporthilfe Alumni-Stipendium

Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team

Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe-Grundförderung Talent-Team

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sporthilfe-Förderung mit vier Teams in drei Förderbereichen. Im Talent-Team erhält jede Bundeskaderathletin und jeder Bundeskaderathlet eine monatliche Grundförderung, damit bereits im Nachwuchsbereich international startende Aktive finanziell unterstützt werden. Hinzu kommen Individualbausteine und eine situative Förderung, insbesondere zur Berufsvorbereitung. Die Struktur gilt einheitlich für olympische, paralympische, gehörlose und nicht-olympische Sportarten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe-Grundförderung Top-Team

Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
BundZuschuss

Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule

Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil

Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil

Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
LandZuschuss

Start.in.RLP Gründungsstipendium

Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.

1.000 Euro bis 1.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
BundZuschuss

StarthilfePlus - Reintegrationsunterstützung im Zielland

StarthilfePlus ergänzt seit 2017 das Programm REAG/GARP und gewährt Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung. Neben der finanziellen zweiten Starthilfe im Zielland gibt es in Aserbaidschan, Iran und Libanon eine Unterstützung im Bereich Wohnen. Personen mit einer Duldung von mindestens zwei Jahren können in Bosnien-Herzegowina und Montenegro zusätzlich eine einmalige finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen für Wohnen und medizinische Kosten erhalten. In Zielländern mit EU Reintegration Programme fallen die Förderhöhen geringer aus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, umgesetzt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)
BundZuschuss

Stationaere und ambulante Hospizleistungen

Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienförderwerk Klaus Murmann

Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und wird von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragen. Ihr Studienförderwerk Klaus Murmann fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem stark auf unternehmerisches Denken und Führungskompetenz ausgerichteten Seminarprogramm. Praxisnahe Formate mit Unternehmen und ein großes Alumni-Netzwerk gehoeren zum Profil.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung der Deutschen Wirtschaft, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Stipendien der Begabtenförderungswerke (Stipendium Plus)

Dreizehn Begabtenförderungswerke fördern Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die finanzielle Unterstützung ist mit Sätzen und Laufzeit an das BAföG angelehnt, hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro, die auch ohne wirtschaftliche Bedürftigkeit gezahlt wird. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und wird durch ein ideelles Förderprogramm ergänzt.

ab 300 Euro
bundesweit
13 Begabtenförderungswerke im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.

bis 75 Prozent, maximal 80.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF

Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

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