Förderung als Zuschuss in Niedersachsen
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 sinkt der Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen nach BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe c auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird ein neuer Bonus von 15 Prozent gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. In der Summe bleibt damit ein höherer Fördersatz erreichbar. Das BAFA kündigt die Regelung in der Übersicht zur Sanierung von Wohngebäuden an, die Einzelheiten sollen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt werden.
BMBF-Fördermaßnahme WaX – Wasser-Extremereignisse
Forschungsfördermaßnahme mit zwölf Verbundprojekten und 81 Partnerorganisationen zu neuen Ansätzen im Umgang mit wasserbezogenen Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser und Dürre. Entwickelt wurden Anpassungsstrategien für Kommunen, Wasserwirtschaft und Praxis. Die Maßnahme befindet sich in der Abschlussphase.
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)
Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.
Förderrichtlinie Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 förderte der Bund Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich schienengebundener Nahverkehre. Das Verfahren war zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag. Nach dem zweiten Förderaufruf wurden sieben Projekte ausgewählt. Für Investitionen in Nahverkehrsinfrastruktur besteht daneben das GVFG-Bundesprogramm.
Geplante Anschlussförderung für Plug-in-Hybride ab Juli 2027
Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extendern im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 endet bei Erstzulassung nach dem 30. Juni 2027. Die Förderrichtlinie kuendigt dafuer ausdrücklich eine Nachfolgeregelung an: Die Bundesregierung prüft, wie die Förderung stärker an den CO2-Emissionen im realen Betrieb ausgerichtet werden kann, und will die Ausgestaltung für ab dem 1. Juli 2027 erstmalig zugelassene Plug-in-Hybride über einen separaten Förderaufruf oder eine Aktualisierung der Richtlinie bekanntgeben. Konkrete Beträge, Bedingungen und ein Starttermin liegen noch nicht vor und werden hier deshalb nicht angegeben. Reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind davon nicht betroffen, sie bleiben bis zum 31. Dezember 2029 förderfähig.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Die Innovationsprämie war kein eigenständiges Programm, sondern die zeitweise Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus. Sie wurde deshalb gemeinsam mit dem Umweltbonus abgewickelt und teilt dessen Schicksal: Mit dem Förderstopp des Umweltbonus zum Ablauf des 17. Dezember 2023 endete auch die Innovationsprämie, neue Anträge sind seitdem ausgeschlossen. Der Begriff wird weiterhin häufig gesucht, bezeichnet aber keine heute verfügbare Förderung. Aktuell greift stattdessen die E-Auto-Förderung 2026 des Bundesumweltministeriums. Zu den historischen Beträgen liegt keine offizielle, noch abrufbare BAFA-Quelle vor, deshalb sind hier keine Zahlen hinterlegt.
KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Der Förderschwerpunkt unterstützte FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Mit der vierten Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger vom 20. Januar 2026 wurde festgehalten, dass letztmalig bis zum Stichtag 15. Oktober 2025 eine Skizze eingereicht werden konnte. Neue Skizzen sind damit nicht mehr möglich, laufende Vorhaben werden noch bis 30. Juni 2027 abgewickelt.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.
KfW 458 Heizungsförderung - Effizienzbonus (ausgelaufen)
Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026 führt die KfW im Produkt 458 nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf. Ein Effizienzbonus wird in der aktuellen Bonusübersicht nicht mehr genannt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
KfW 458 Heizungsförderung - Emissionsminderungszuschlag Biomasse (ausgelaufen)
Der Emissionsminderungszuschlag war ein pauschaler Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für Biomasseheizungen, die einen besonders niedrigen Staubemissionswert einhalten. In der ab dem 21.07.2026 geltenden Bonusübersicht des Produkts 458 wird er nicht mehr geführt. Maßnahmen zur Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen fördert stattdessen das BAFA im Baustein Heizungsoptimierung der BEG Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Vorhaben zum Waldschutz, zur klimaangepassten Forstwirtschaft und zur Kohlenstoffbindung in Wald und Holz und war damit auch für die Bereitstellung von Holzbrennstoffen und Kurzumtriebsplantagen relevant. Nach Angaben der FNR stehen keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung, Neuanträge sind nicht möglich. Für waldbezogene Vorhaben verweist die FNR auf das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, dessen Mittel allerdings ebenfalls aufgebraucht sind, sowie auf das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen.
Waldklimafonds
Gemeinsamer Fonds von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die CO2-Minderung durch Wald und Holz, die Renaturierung von Au- und Feuchtwäldern sowie zugehörige Forschungsvorhaben. Projektträger ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.
Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019
Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.
Überbrückungsgeld für Existenzgründer
Das Überbrückungsgeld war die früher im SGB III geregelte Leistung für Arbeitslose, die sich selbständig machten. Es existiert nicht mehr. Paragraf 57 SGB III regelt heute die förderungsfähige Berufsausbildung und hat mit Gründungsförderung nichts mehr zu tun. An die Stelle des Überbrückungsgeldes ist der Gründungszuschuss nach Paragraf 93 SGB III getreten, der ebenfalls einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt. Wer heute aus der Arbeitslosigkeit gründet, beantragt den Gründungszuschuss oder, im Grundsicherungsbezug, das Einstiegsgeld.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
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