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Förderung als Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

505 Programme gefunden

EUZuschuss

GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)

Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.

bis 90 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschuss

Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)

Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

130 Euro bis 267 Euro
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag (Grundrente)

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten; der Höchstwert liegt laut Paragraph 76g SGB VI bei 0,0334 Entgeltpunkten nach 33 Jahren und steigt bis auf 0,0667 Entgeltpunkte ab 35 Jahren, der ermittelte Wert wird mit dem Faktor 0,875 und höchstens 420 Bewertungsmonaten angesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, nicht um eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune)
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedarfsorientierte Grundsicherung nach den Paragraphen 41 ff. SGB XII für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Leistungsberechtigt sind Personen ab Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre für vor 1947 Geborene, ansteigend bis 67 Jahre ab Jahrgang 1964) sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und Menschen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt bzw. mit Budget für Ausbildung. Kein Anspruch besteht, wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraph 41 SGB XII. Die Altersgrenze liegt bei Jahrgängen vor 1947 bei 65 Jahren und steigt für spätere Jahrgänge gestaffelt bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Die Leistung setzt sich aus Regelbedarf, Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen; die konkreten Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Beratung auch bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
LandZuschuss

Gründungsstipendium M-V

Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
BundZuschuss

Gründungszuschuss

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründet, erhält sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Danach können weitere neun Monate mit je 300 Euro monatlich folgen, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

ab 300 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Gründungszuschuss

Wer aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnimmt, kann nach den Paragrafen 93 und 94 SGB III einen Gründungszuschuss erhalten. In der ersten Phase wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Insgesamt sind also bis zu 15 Monate Förderung möglich. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

ab 300 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
BundZuschuss

Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check

Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.

bis 200 Euro
bundesweit
Caritas und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen, gefördert vom Bundesumweltministerium
BundZuschuss

Haertefallregelung beim Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung

Wer den Eigenanteil zum Zahnersatz nicht tragen kann, erhält nach Paragraf 55 Absatz 2 SGB V einen zusätzlichen Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig abgedeckt ist. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV nicht übersteigen oder wenn Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezogen werden. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
LandZuschuss

Hafeninfrastruktur M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschuss

Heizkostenentlastung im Wohngeld (dauerhafte Heizkostenkomponente)

Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Nach Paragraf 12 Absatz 6 WoGG erhöht sie die Höchstbeträge für Miete und Belastung monatlich um 110,40 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 142,60 Euro bei zwei, 170,20 Euro bei drei, 197,80 Euro bei vier und 225,40 Euro bei fuenf Haushaltsmitgliedern, je weiterer Person zusätzlich 27,60 Euro (Stand des abgerufenen Gesetzestextes, August 2026). Die Beträge erhöhen die anrechenbaren Höchstbeträge, sie werden nicht eins zu eins ausgezahlt. Eine eigene Antragstellung ist nicht noetig, die Komponente wird im Wohngeldantrag automatisch berücksichtigt.

110 Euro bis 225 Euro
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Hilfe bei Krankheit (Paragraph 48 SGB XII)

Nicht krankenversicherte Sozialhilfeberechtigte erhalten Leistungen zur Krankenbehandlung im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Dritten Kapitel, Fünfter Abschnitt, Erster Titel SGB V. Vorrangig ist die Betreuung durch eine gesetzliche Krankenkasse nach Paragraph 264 SGB V, bei der Betroffene eine Krankenversichertenkarte erhalten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Abwicklung häufig über eine gesetzliche Krankenkasse nach Paragraph 264 SGB V

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.