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Förderung als Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.312 Programme gefunden

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LandZuschuss

GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)

Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.

bis 35 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

GRW - Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern

Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren, einschließlich Neuansiedlungen und Errichtung neuer Betriebsstätten. Die Basisfördersaetze liegen bei 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 beziehungsweise 10 Prozent in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock und 35 beziehungsweise 25 Prozent im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro sind ausgeschlossen. Das Land erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie, die Konditionen können sich also aendern.

bis 35 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
EUZuschuss

GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)

Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.

bis 90 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschuss

Garantiefonds Hochschule (GF-H)

Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)

Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages

Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Bundestag
BundZuschuss

Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung (Paragraf 9 Abs. 4 BVFG)

Das Bundesamt fördert das ergänzende Integrationsförderangebot Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung nach Paragraf 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz. Seit dem 21. Januar 2020 wird das Angebot nach einem neuen Konzept umgesetzt. Es richtet sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen und ergänzt den Integrationskurs. Informationen zu Zielgruppe, Formaten und Inhalten sowie zum Antragsverfahren stellt das Bundesamt für interessierte Träger bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Die früher getrennten Toepfe und die Übertragungsregeln entfallen damit. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie viel davon sie für Ersatzpflege zu Hause und wie viel für eine voruebergehende Heimunterbringung einsetzen. Pflegeeinrichtungen müssen der Pflegekasse die erbrachten Leistungen zeitnah anzeigen.

bis 3.539 Euro
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird für Kinder aus einkommensschwachen Familien vollständig übernommen. Einen Eigenanteil müssen die Familien nicht mehr tragen. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt zwischen dem Träger der Einrichtung und der bewilligenden Stelle. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)

Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Koordinierung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat
BundZuschuss

German Motion Picture Fund (GMPF)

Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.

bis 30 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Gesundheitsversorgung nach Paragraf 4 AsylbLG

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Werdende Mütter und Wöchnerinnen bekommen ärztliche und pflegerische Hilfe sowie Hebammenhilfe. Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls abgedeckt. Zahnersatz wird nur geleistet, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Abrechnung läuft je nach Land über Behandlungsscheine oder eine elektronische Gesundheitskarte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)

Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.

bis 50 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger aconium GmbH
BundZuschuss

Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit politischer Stiftungen

Die anerkannten politischen Stiftungen erhalten Globalzuschüsse für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Haushaltsgesetz. Verteilt wird nach dem Durchschnitt der Ergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen. Jede förderberechtigte Stiftung erhält zusätzlich ein Prozent des Gesamtbetrags als Sockelförderung, damit auch kleinere Stiftungen arbeitsfähig bleiben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium des Innern
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und weitere Personen nach Paragraf 1 AsylbLG erhalten Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsgüter sowie zusätzlich einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. In Aufnahmeeinrichtungen wird der Bedarf vorrangig durch Sachleistungen gedeckt, außerhalb durch Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Bezahlkarte. Paragraf 3a AsylbLG nennt monatliche Bedarfssätze von 104 Euro für Kinder bis sechs Jahre bis 213 Euro für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben, für 2026 durch die Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025.

104 Euro bis 213 Euro je Monat
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

130 Euro bis 267 Euro je Monat
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag wertet langjährige Versicherungszeiten mit unterdurchschnittlichem Verdienst auf. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren Grundrentenzeiten, ab 33 Jahren gibt es einen abgestuften Einstiegsbereich. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbständigkeit sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflege, nicht aber Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs. Der Zuschlag wird auf Einkommen geprüft und ohne gesonderten Antrag automatisch von der Rentenversicherung ermittelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag (Grundrente)

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten; der Höchstwert liegt laut Paragraph 76g SGB VI bei 0,0334 Entgeltpunkten nach 33 Jahren und steigt bis auf 0,0667 Entgeltpunkte ab 35 Jahren, der ermittelte Wert wird mit dem Faktor 0,875 und höchstens 420 Bewertungsmonaten angesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, nicht um eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune)
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedarfsorientierte Grundsicherung nach den Paragraphen 41 ff. SGB XII für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Leistungsberechtigt sind Personen ab Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre für vor 1947 Geborene, ansteigend bis 67 Jahre ab Jahrgang 1964) sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und Menschen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt bzw. mit Budget für Ausbildung. Kein Anspruch besteht, wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie umfasst den Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Unterhaltsansprueche gegen Kinder und Eltern werden erst ab einem hohen Jahreseinkommen der Angehoerigen herangezogen. Die Altersgrenze steigt für die Jahrgaenge ab 1964 auf 67 Jahre.

451 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Oertliche Sozialaemter und überoertliche Träger der Sozialhilfe

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