Förderung als Zuschuss in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.316 Programme gefunden
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Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs
Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.
Wildnisfonds
Der Wildnisfonds fördert die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Finanziert werden Flächenerwerb, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht auf geeigneten Wald-, Moor- und Feuchtgebietsflächen. Angestrebt werden Gebiete von mindestens 500 bis 1.000 Hektar, gefördert werden können aber auch kleinere Flächen, wenn sie später zu größeren zusammenhaengenden Gebieten wachsen. Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer, Stiftungen und Naturschutzorganisationen.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
Witwenrente und Witwerrente
Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)
Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.
Wohngeld (Mietzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe haengt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete ab; feste Beträge gibt es nicht. Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält die Leistung dauerhaft eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zur Umbenennung Bürgergeld), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, ist nach Paragraf 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits übernommen werden. Für BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe steht der Ausschluss nicht in Paragraf 7, sondern in Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.
Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum
Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.
Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien
Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen und besteht als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfuellt sind. Die Höhe haengt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe der Gemeinde ab. Nach Angaben des BMWSB zur Reform Wohngeld-Plus lag die durchschnittliche Leistung bei rund 370 Euro im Monat (Angabe zur Reform 2023), die Beträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben, zuletzt zum 1. Januar 2025. Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.
Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)
Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten monatlich pauschal 224 Euro zusätzlich. Das Geld ist für eine gemeinschaftlich beauftragte Person gedacht, die organisatorische, verwaltende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Die Wohngruppe muss aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, davon mindestens drei pflegebedürftig. Die Regelung findet sich seit der Neunummerierung in Paragraf 45f SGB XI.
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden, wenn der bis zum Umzug oertlich zuständige kommunale Träger vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, etwa weil die bisherige Wohnung zu teuer oder zu klein ist oder ein Arbeitsplatz den Wohnortwechsel erfordert. Übernommen werden können zum Beispiel Kosten für Transporter, Umzugshelfer, doppelte Mietzahlung oder Maklerkosten. Es besteht kein automatischer Anspruch, die Zusicherung muss vor Vertragsabschluss eingeholt werden.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Zuschuss für die energetische Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle, etwa Außendämmung, Dachsanierung und Fensteraustausch. Abgerechnet wird über Festbeträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 Euro für Außenwanddämmung, 44,80 Euro für Steildachdämmung und 168 Euro für Fensteraustausch. Ein Modernisierungsbonus erhöht den Zuschuss um 20 Prozent bei drei und um 30 Prozent bei vier oder mehr Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle mit festen Beträgen je Quadratmeter: Außendämmung der Außenwände 43,40 Euro pro Quadratmeter, Steildachdämmung 44,80 Euro pro Quadratmeter und Fensteraustausch 168 Euro pro Quadratmeter. Werden mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt, gibt es einen Modernisierungsbonus von 20 Prozent bei drei und 30 Prozent ab vier Maßnahmen.
ZIM - FuE-Kooperationsprojekte
Die FuE-Kooperationsprojekte sind die am stärksten genutzte Projektform des ZIM. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Kooperationen mit Partnern aus aller Welt sind möglich, auch als Auftragnehmer. Beliehener Projektträger mit eigenverantwortlichen Förderentscheidungen ist die AiF Projekt GmbH. Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp für alle ZIM-Antragsformen.
ZIM - Internationale FuE-Kooperationen (IraSME)
IraSME ist ein Netzwerk nationaler und regionaler Förderstellen für grenzueberschreitende FuE-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen. Pro Jahr gibt es zwei Ausschreibungsrunden, in denen marktnahe FuE-Vorschlaege bis zum Prototypenniveau eingereicht werden. Die deutsche Seite wird über ZIM-Kooperationsprojekte finanziert, koordiniert von der AiF Projekt GmbH. Mitglieder sind unter anderem Oesterreich, Brasilien, Tschechien, Flandern, Luxemburg, die Schweiz, die Tuerkei und Wallonien. Die Frist des 38. Calls ist der 30. September 2026.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Kooperationsprojekte
Zuschuss für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Dies ist die am stärksten genutzte ZIM-Projektform. Auch transnationale Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich.
ZIM International / IraSME - Transnationale FuE-Kooperationen
ZIM-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern durchgeführt werden. Das von der AiF Projekt GmbH koordinierte Netzwerk IraSME führt jährlich zwei Ausschreibungsrunden durch, ergänzt um bilaterale Vereinbarungen mit einzelnen Partnerländern.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Mittelstands, einschließlich digitalisierungsgetriebener Entwicklungen. Einzelprojekte werden mit bis zu 690.000 Euro je Unternehmen gefördert, Kooperationsprojekte mit bis zu 3 Millionen Euro, Machbarkeitsstudien mit bis zu 125.000 Euro; die Förderquote liegt je nach Konstellation zwischen 25 und 95 Prozent. Wichtig: Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel nimmt ZIM derzeit keine neuen Anträge für Einzel- und Kooperationsprojekte an. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.
Zukunftscluster-Initiative Clusters4Future
Mit der Zukunftscluster-Initiative unterstützt das BMFTR die nächste Generation regionaler Innovationsnetzwerke in Deutschland. Unter dem Motto Clusters4Future werden seit 2019 insgesamt 14 starke Netzwerke in zukunftsweisenden Innovationsfeldern gefördert, die aus einer gemeinsamen Vision zügig marktreife Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
Zuschlag an Entgeltpunkten für Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung
Bestandsrentner mit Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, erhalten einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönlichen Entgeltpunkte. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 und 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018. Er wird ab dem 1. Dezember 2025 berücksichtigt und ohne Antrag von Amts wegen umgesetzt. Auch Folgerenten wie Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind erfasst.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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