Förderung als Zuschuss in Hessen auf Ebene Land
Was du in Hessen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Ausgleichszulage (AGZ) Hessen
Die hessische Ausgleichszulage erhält die flächendeckende Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Die Saetze sind nach Ertragsmesszahl gestaffelt: bei einer EMZ bis 30 werden 70 bis 180 Euro je Hektar gezahlt, bei einer EMZ über 30 bis 35 zwischen 40 und 110 Euro, bei über 35 bis 38 zwischen 30 und 80 Euro und bei über 38 bis 44 für reine Futterflächen 25 bis 40 Euro. Zusätzlich wird nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass je nach Größe 100, 80 oder 60 Prozent der berechneten Zuwendung ausgezahlt werden. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar förderfähige Fläche, seit 2025 werden nur noch hessische Flächen gefördert.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zum Ausgleich von Einkommensverlusten und Mehrausgaben in naturbedingt benachteiligten Gebieten Hessens. Die Förderhöhe liegt gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterflächenanteil zwischen 25 und 180 Euro je Hektar. Ab 100 Hektar Betriebsgröße greift eine Degression.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Hessen)
Zuschuss des Landes Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 Euro je Wohneinheit, bei förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro je Einheit und Mindestkosten von 1.500 Euro. Innerhalb dieses Rahmens gelten Einzelobergrenzen: je 5.500 Euro für Bad- und Kuechenumbau, 6.500 Euro für einen Aufzug und 3.000 Euro für sonstige Maßnahmen. Die Umbauten müssen der DIN 18040-2 entsprechen, dazu zählen der Abbau von Stufen und Schwellen, Rampen, Aufzüge, kontrastreiche Markierungen und bauliche Anpassungen für sehbehinderte Bewohner. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Bewilligung haengt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent der beantragten Fördersumme an, mindestens 25 Euro.
Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte (Hessen)
Das Land Hessen bezuschusst über das RKW Hessen externe Beratungen zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte mit maximal 50 Prozent des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 400 Euro je Tagewerk. Pro Kalenderjahr sind über alle hessischen Mittelstandsprogramme hinweg maximal 15 Tagewerke förderfähig. Beratungsfelder sind unter anderem Beschaffung, Finanzen und Rechnungswesen, Managementsysteme, Marketing und Vertrieb, Prozessorganisation, Personalwesen, Unternehmensführung und Kooperationen. Vor der Bewilligung wird geprüft, ob eine Bundesförderung vorrangig in Betracht kommt.
Betriebliche Investitionen (GRW) - Einzelbetriebliche Förderung
Nicht rückzahlbare oder rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Produktionsdiversifizierung und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses. Der Fördersatz beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben für den Gigabitausbau in Hessen. Gefördert werden Betreibermodelle, Wirtschaftlichkeitslücken, die Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten sowie die Mitverlegung bei anderen Baumaßnahmen und in Neubaugebieten.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Digitales Hessen (Land) - Förderung innovativer digitaler Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung aus Landesmitteln nach der Strategie Digitales Hessen für innovative digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zweck ist die Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren sowie die Umsetzung innovativer digitaler Anwendungen, die den Stand der Technik in Deutschland erhöhen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben
Distr@l ist das Digitalisierungsförderprogramm des Landes Hessen und fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte, Transfervorhaben und weitere anwendungsbezogene Digitalvorhaben. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, das Programm ist dabei themenoffen. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder klassische Onlinemarketing-Maßnahmen fallen nicht darunter, wohl aber die Entwicklung eigener digitaler Produkte und Plattformen. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden, in der Gründungs- beziehungsweise Early-Seed-Phase gibt es keine Förderung.
Distr@l - Digitalisierungsförderung Hessen
Distr@l fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte mit den Zweigen Produktinnovation, Prozessinnovation und Pioniere, Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungs- und Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen; das Programm ist themenoffen mit Anwendungsbezug. Skizzen können laufend eingereicht werden, für 2026 gelten Stichtage im August, September, November und Dezember. Die Gründungs- und Early-Seed-Phase ist ausgeschlossen; klassische Websites, Onlineshops und Onlinemarketing erfuellen die geforderte Innovationshöhe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Distr@l Hessen
Distr@l fördert digitale Anwendungsprojekte aus Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad. Das Programm ist ausdrücklich themenoffen und legt den Fokus auf Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Adressiert werden Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in Hessen. Ein gefördertes Beispiel ist ein KI-Projekt der Frankfurter videoreality GmbH, das mit 154.000 Euro aus Distr@l unterstützt wurde.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Hessen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm)
Hessen bezuschusst Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe mit gestaffelten Fördersaetzen. Für die Premiumförderung im Stallbau gibt es bis zu 40 Prozent, in Kombination mit Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für nichtproduktive Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen bis zu 75 Prozent, für wassersparende Bewaesserung bis zu 30 Prozent und für sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent. Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, höchstens 20.000 Euro. Anträge können fortlaufend über das Lawileportal gestellt werden, bewilligt wird an festen Auswahlstichtagen. Die Stallbauförderung für Schweine ruht vom 1. Maerz 2024 bis 31. August 2026 wegen eines parallelen Bundesprogramms.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)
Zuschüsse für investive Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie für Diversifizierungsinvestitionen in Agritourismus, Direktvermarktung und Handwerk. Der Fördersatz beträgt im Agrarinvestitionsförderprogramm 20 Prozent in der Basisstufe und 40 Prozent in der Premiumstufe, bei Diversifizierung bis zu 25 Prozent. Junglandwirte erhalten einen erhöhten Höchstbetrag.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.