Förderung als Zuschuss in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf eine besonders aufwändige ambulante Palliativversorgung. Ein spezialisiertes Team aus Aerztinnen, Aerzten und Pflegefachpersonen übernimmt Schmerztherapie, Symptomkontrolle und die Koordination der Versorgung. Ziel ist es, die Betreuung im vertrauten haeuslichen oder familiaeren Umfeld zu ermöglichen. Die Leistung wird von einer Vertragsaerztin, einem Vertragsarzt oder aus dem Krankenhaus verordnet.
Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
Die Sportförderrichtlinien sind die Grundlage der Sportförderung in der Landeshauptstadt München. Sie regeln unter anderem die Sportbetriebspauschale, Unterhalts- und Investitionszuschüsse sowie die Förderung von Projekten der Inklusion und Integration, von Sportveranstaltungen und Ehrungen. Mit der Sportbetriebspauschale sollen Vereine ihre alltägliche Arbeit leisten können, dazu zählen Personal wie Übungsleitende und hauptamtliche Kräfte, Sachaufwendungen und Dienstleistungen. Zusätzlich gibt die Stadt Erlöse aus der Vermarktung ihrer Sportanlagen als Zuschuss an die dort ansässigen Vereine weiter.
Sportförderung der Landeshauptstadt München
Muenchner Sportvereine erhalten von der Stadt Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, den Unterhalt eigener Sportanlagen sowie Investitionen in die Sportinfrastruktur. Dazu kommen Förderungen für Projekte der Inklusion und Integration, Sportveranstaltungen und Ehrungen. Grundlage sind die Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München. Voraussetzung für jede Förderung ist die jährliche Bestandserhebung des Vereins zum 1. Januar; für die Sportbetriebspauschale 2026 endet die Antragsfrist am 2. Maerz 2026, für Zuschüsse zum Anlagenunterhalt am 31. Maerz 2026.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team
Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.
Sporthilfe-Grundförderung Talent-Team
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sporthilfe-Förderung mit vier Teams in drei Förderbereichen. Im Talent-Team erhält jede Bundeskaderathletin und jeder Bundeskaderathlet eine monatliche Grundförderung, damit bereits im Nachwuchsbereich international startende Aktive finanziell unterstützt werden. Hinzu kommen Individualbausteine und eine situative Förderung, insbesondere zur Berufsvorbereitung. Die Struktur gilt einheitlich für olympische, paralympische, gehörlose und nicht-olympische Sportarten.
Sporthilfe-Grundförderung Top-Team
Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Sportstättenbauförderung für Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt den vereinseigenen Sportstättenbau mit Investitionszuschüssen, damit Vereine ihre Sportanlagen selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die Vereinstätigkeit erforderlich sind. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband die Anträge ab, für Schützenvereine der BSSB oder der Oberpfaelzer Schützenbund über die jeweilige Regierung. Details regeln die bayerischen Sportförderrichtlinien.
Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule
Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil
Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil
Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.
StarthilfePlus - Reintegrationsunterstützung im Zielland
StarthilfePlus ergänzt seit 2017 das Programm REAG/GARP und gewährt Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung. Neben der finanziellen zweiten Starthilfe im Zielland gibt es in Aserbaidschan, Iran und Libanon eine Unterstützung im Bereich Wohnen. Personen mit einer Duldung von mindestens zwei Jahren können in Bosnien-Herzegowina und Montenegro zusätzlich eine einmalige finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen für Wohnen und medizinische Kosten erhalten. In Zielländern mit EU Reintegration Programme fallen die Förderhöhen geringer aus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Stationaere und ambulante Hospizleistungen
Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienförderwerk Klaus Murmann
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und wird von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragen. Ihr Studienförderwerk Klaus Murmann fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem stark auf unternehmerisches Denken und Führungskompetenz ausgerichteten Seminarprogramm. Praxisnahe Formate mit Unternehmen und ein großes Alumni-Netzwerk gehoeren zum Profil.
Stipendien der Begabtenförderungswerke (Stipendium Plus)
Dreizehn Begabtenförderungswerke fördern Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die finanzielle Unterstützung ist mit Sätzen und Laufzeit an das BAföG angelehnt, hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro, die auch ohne wirtschaftliche Bedürftigkeit gezahlt wird. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und wird durch ein ideelles Förderprogramm ergänzt.
Stipendienprogramm für Medizinstudierende Bayern
Stipendium von 600 Euro monatlich für Studierende der Humanmedizin, längstens 48 Monate bis zum Ende des Studiums. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, die Facharztweiterbildung im Fördergebiet zu beginnen und danach mindestens 60 Monate dort ärztlich tätig zu sein.
Strukturförderung der Initiative Musik
Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.
Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlungen sind nicht fällig. Erwartet werden gute Studienleistungen, bürgerschaftliches Engagement und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu kommt ein Seminar- und Netzwerkprogramm des Instituts für Begabtenförderung.
Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von pauschal 1.000 Euro für Studienanfaengerinnen und Studienanfaenger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Sie deckt typische Startkosten wie IT-Ausstattung, Lernmaterial, Mietkaution oder Umzug. Sie wird unabhängig vom BAföG gezahlt und weder auf Einkommen noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über BAföG Digital und ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt.
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