Förderung als Sonstiges in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
239 Programme gefunden
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Senioren-BahnCard ab 65 Jahren
Ab 65 Jahren gibt es die BahnCard verbilligt. Die Senioren BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die Senioren BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Der Rabatt entspricht dem der regulaeren Karten: 25 Prozent auf Flex- und Sparpreise beziehungsweise 50 Prozent auf den Flexpreis und 25 Prozent auf Sparpreise.
Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen
Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.
Soziale Sicherung der Pflegepersonen: Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung (Paragraf 44 SGB XI)
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, wird sozial abgesichert: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Pflegeperson ist gesetzlich unfallversichert und in der Arbeitsförderung versichert. Voraussetzung ist unter anderem eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen und eine eigene Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden. Den Fragebogen zur Pflegeperson stellt die Pflegekasse.
Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder und Jugendliche
Nach einer Krankenhausbehandlung oder stationaeren Rehabilitation erhalten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in besonders schweren Faellen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, eine sozialmedizinische Nachsorge. Sie umfasst die Koordinierung der verordneten Leistungen und die Anleitung zu ihrer Inanspruchnahme, bei medizinischer Notwendigkeit unter Einbeziehung der Eltern. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraf 43 Absatz 2 SGB V, beantragt wird über die Klinik bei der Krankenkasse.
Sparpreis der Deutschen Bahn
Rabattiertes Fernverkehrsticket mit mehr Flexibilität als der Super Sparpreis, buchbar ab 21,99 Euro. Der Sparpreis Young für Reisende unter 27 Jahren beginnt bei 16,99 Euro, der Sparpreis Senioren ab 65 Jahren bei 19,99 Euro, der Sparpreis Gruppe ab sechs Personen bei 9,99 Euro pro Person. Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 erhalten 25 Prozent Rabatt.
Stationaere Vorsorgeleistungen für Kinder
Reichen ambulante Leistungen nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 23 Absatz 4 SGB V Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung. Diese Leistungen sollen nach Paragraf 23 Absatz 5 SGB V laengstens drei Wochen dauern. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen sie nach Paragraf 23 Absatz 7 SGB V in der Regel vier bis sechs Wochen erbracht werden. Eine erneute Leistung ist nach Absatz 5 grundsaetzlich erst nach vier Jahren möglich, ausser aus dringenden medizinischen Gründen. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der Krankenkasse.
Steckersolar: Vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke
Für Steckersolargeraete gelten seit dem Solarpaket I deutlich einfachere Regeln. Zulässig sind bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung je Anschlusspunkt. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr noetig, die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit nach Paragraf 9 EEG entfällt. Der eingespeiste Strom wird unentgeltlich abgenommen, eine Einspeisevergütung gibt es nicht.
Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX
Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (Paragraph 4a InsO)
Natürliche Personen, die einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, können die Verfahrenskosten stunden lassen, wenn ihr Vermögen voraussichtlich nicht zur Kostendeckung ausreicht. Damit wird verhindert, dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Die Stundung erstreckt sich auch auf das Schuldenbereinigungsplanverfahren und wird für jeden Verfahrensabschnitt gesondert bewilligt. Bei Bedarf kann dem Schuldner ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Antrag beim Insolvenzgericht.
Sucht-Rehabilitation und Entwoehnungsbehandlung
Bei einer Abhängigkeitserkrankung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Entwoehnungsbehandlung, ambulant, ganztaegig ambulant oder stationaer. Die Dauer reicht von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten und wird im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Zuzahlung beträgt bei stationaerer Behandlung höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag wird üblicherweise gemeinsam mit einer Suchtberatungsstelle vorbereitet.
Super Sparpreis der Deutschen Bahn
Guenstigstes Kontingenttarifangebot im Fernverkehr, buchbar ab 6,99 Euro. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es den Super Sparpreis Young ab 4,99 Euro, ab 65 Jahren den Super Sparpreis Senioren ab 15,99 Euro, für Gruppen ab sechs Personen den Super Sparpreis Gruppe ab 8,99 Euro pro Person. Mit BahnCard 25 oder BahnCard 50 gibt es 25 Prozent Rabatt. Eine kostenlose Stornierung ist nur innerhalb von drei Stunden nach der Buchung möglich.
Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach Paragraf 37a BImSchG
Wer Otto- oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen gegenüber einem Referenzwert mindern. Der Pfad: 10,6 Prozent ab 2025, 12 Prozent ab 2026, 17,5 Prozent ab 2027, 19,5 Prozent 2028, 22,5 Prozent 2029, 26,5 Prozent 2030, 30 Prozent 2031 und weiter bis 65 Prozent ab 2040. Basiswert ist 94,1 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bis 2025 und 94 kg ab 2026. Aus dieser Pflicht entsteht der gesamte Markt für THG-Prämien.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke ist gegen einen jährlichen oder halbjährlichen Eigenanteil erhältlich, der im Gesetz mit 80 Euro je Jahr und 40 Euro je halbes Jahr angelegt ist und regelmäßig zusammen mit der Ausgleichsabgabe angepasst wird. Blinde Menschen, hilflose Menschen sowie Beziehende bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke kostenfrei. Der aktuelle Eigenanteil ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.
Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B, Paragraf 228 Absatz 6 und Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX)
Ist im Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen (Merkzeichen B), wird die Begleitperson unentgeltlich befördert. Die Unentgeltlichkeit selbst regelt Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX und gilt ausdrücklich im Nah- und im Fernverkehr; eine eigene Wertmarke der schwerbehinderten Person ist dafuer nicht erforderlich. Wer zur Mitnahme berechtigt ist, bestimmt Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX: schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Unentgeltlich mitgenommen werden nach Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 2 SGB IX außerdem Handgepaeck, ein Krankenfahrstuhl, orthopaedische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde.
Unterkunft, Heizung und Hausrat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Nach Paragraf 3 AsylbLG umfassen die Grundleistungen den notwendigen Bedarf für Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgueter des Haushalts. Bedarfe für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht; Unterkunft und Heizung können auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Ausserhalb von Aufnahmeeinrichtungen wird der notwendige Bedarf durch Geld- oder Sachleistungen, Bezahlkarten, Wertgutscheine oder andere unbare Abrechnungen gedeckt. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde, in der Regel das Sozialamt.
Verbraucherinsolvenzverfahren (Paragraph 304 InsO)
Vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Auch ehemals Selbständige können es nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen. Überschaubar heißt: weniger als 20 Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, zuvor ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend.
Verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) als Erfüllungsoption
Paragraf 12a der 38. BImSchV erlaubt die Erfüllung der Quote durch Inverkehrbringen von versteuertem verflüssigtem Biomethan, das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung hergestellt wurde und die Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfüllt. Anteilig aus Biomasse hergestelltes Bio-LNG gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff. Für den Schwerlastverkehr ist das die wichtigste gasförmige Option.
Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Mit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die frühere Karenzzeit für Vermögen entfallen. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge, die beim Leistungsbezug geschütztes Vermögen bestimmen. Sie liegen bei 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro von 31 bis 40 Jahren, 12.500 Euro von 41 bis 50 Jahren und 20.000 Euro ab 51 Jahren. Die Freibeträge sind kein eigener Auszahlungsanspruch, sondern entscheiden darueber, ob überhaupt Leistungen bewilligt werden.
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.
Versorgung mit Hilfsmitteln
Versicherte haben nach Paragraf 33 SGB V Anspruch auf Hoerhilfen, Koerperersatzstuecke, orthopaedische und andere Hilfsmittel, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Erwachsene leisten je Hilfsmittel eine Zuzahlung nach Paragraf 61 SGB V, bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt sie 10 Prozent der Kosten, höchstens 10 Euro pro Monat. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der Krankenkasse.
Vollständige Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII oder Paragraf 27d Bundesversorgungsgesetz und Sonderfuersorgeberechtigte nach Paragraf 27e BVG werden komplett vom Rundfunkbeitrag befreit und zahlen null Euro. Taubblindheit wird über das Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Der Antrag wird beim Beitragsservice mit Nachweis gestellt.
Vortrag von Übererfüllung auf das Folgejahr (Paragraf 37a Absatz 8 BImSchG)
Treibhausgasminderungsmengen über dem vorgeschriebenen Prozentsatz werden auf Antrag auf das Folgejahr angerechnet. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt eine Ausnahme: Übererfüllungen aus 2024 dürfen nicht auf 2025 und Übererfüllungen aus 2025 nicht auf 2026 vorgetragen werden. Stattdessen können sie auf Antrag bis zum 15. April 2028 auf das Verpflichtungsjahr 2027 angerechnet werden. Dasselbe gilt für fortschrittliche Biokraftstoffe.
Wasserstoff-Kernnetz nach § 28q EnWG
Kein Zuschussprogramm, sondern der regulatorische Rahmen für den Aufbau des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber am 22. Oktober 2024 mit Änderungen genehmigt: 9.040 Kilometer Leitungslänge, davon rund 56 Prozent Umstellungen bestehender Erdgasleitungen, erwartete Investitionskosten 18,9 Milliarden Euro. Aufgenommen werden nur Infrastrukturen mit geplanter Inbetriebnahme bis zum 31.12.2032, die große Industrienachfrager, Wasserstoffkraftwerke, Wasserstoffspeicher, Elektrolyseure oder Importpunkte anbinden. Genehmigte Projekte gelten als energiewirtschaftlich notwendig und im überragenden öffentlichen Interesse.
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