Förderung als Kredit in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
168 Programme gefunden
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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)
Konsortialfinanzierung für Vorhaben, die den EU-Taxonomie-Kriterien entsprechen, unter anderem Windkraft und Photovoltaik, Wasserstoff, Batteriespeicher, Stromnetzausbau und klimafreundliche Produktionsverfahren. Die KfW übernimmt einen Risikoanteil von 7,5 Millionen bis 100 Millionen Euro je Vorhaben und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung; die Gesamtobergrenze aus Risikoübernahme und Refinanzierung liegt bei 100 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlich privatem Eigentum sowie Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse als Konsortialpartner.
KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard
Der zentrale Förderkredit des Bundes für Strom- und Wärmeanlagen aus erneuerbaren Energien, ausdrücklich einschließlich Batteriespeichern, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärme- und Kältenetzen, die aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, darunter Stromspeicheranlagen einschließlich Power-to-X-Technologien, Lastmanagement sowie Mess- und Steuerungssysteme. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Mindestlaufzeit zwei Jahre, bis zu 20 Jahre Zinsbindung. Der Kredit ist Nachfolger für das eingestellte Speicherprogramm KfW 275.
KfW-Kredit 293 – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an die EU-Taxonomie. Modul A finanziert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien, ausdrücklich einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und von Batterien, inklusive Betriebsmitteln und Warenlager. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien sowie die Herstellung von Wasserstoff und Biobrennstoffen. Modul C finanziert Infrastruktur, darunter Strom-, Wärme- und Kältenetze einschließlich Erzeugung und Speicherung sowie Infrastruktur für Wasserstoff und erneuerbare Gase.
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
Zinsgünstiger Förderkredit mit bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben, Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Finanziert werden dieselben sechs Module wie in der BAFA-Zuschussvariante, darunter Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit Wärmepumpen und Geothermie sowie die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann vor der endgültigen Kreditzusage gestartet werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
KfW-Kredit Aufstiegs-BAföG (172)
Der KfW-Kredit 172 ist der Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG. Er deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, also bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bis zu 2.000 Euro für das Meisterprüfungsprojekt. Während Auszahlung und Karenzphase trägt der Bund die Zinsen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung und läuft über höchstens zehn Jahre bei mindestens 128 Euro monatlich. Beantragt wird nicht bei der KfW, sondern beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung.
KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)
Kreditvariante der EEW mit Tilgungszuschuss, bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Modul 2 fördert die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Geothermie, Biomasse, Wärmepumpen und KWK-Anlagen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, jeweils höchstens 20 Millionen Euro. Für Biomasse gelten etwas niedrigere Sätze. Modul 1 Querschnittstechnologien ist auf 200.000 Euro Zuschuss begrenzt.
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien mit bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind unter anderem Wasserkraftanlagen bis 20 Megawatt, KWK-Anlagen auf Biomassebasis, Biogasanlagen und Biogasleitungen, Biomasse-Wärmeanlagen unter 7,5 Megawatt, Wärmepumpen, Solarthermie sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Freiberufler und Privatpersonen, die Strom einspeisen.
KfW-Studienkredit (174)
Studienfinanzierung mit monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Sicherheiten. Nach der Auszahlungsphase folgt eine Karenzzeit, die Rückzahlung dauert maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Lebensjahr.
KfW-Studienkredit (174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.
KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Förderkredit für Investitionen, die die Umweltsituation verbessern und Ressourcen schonen. Zur Luftreinhaltung zählt ausdrücklich die Neuanschaffung batterie- oder brennstoffzellenbetriebener mobiler Maschinen, außerdem werden Kreislaufwirtschaft, Abfall- und Abwassermaßnahmen sowie Laermschutz gefördert. Der Kredit beträgt bis zu 25 Millionen Euro und deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, ohne Mindestbetrag. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei einem Finanzierungspartner gestellt werden.
KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen, die Umweltsituation und Klimaschutz verbessern und Ressourcen schonen. Gefördert werden Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, etwa ressourcensparende Produktionsverfahren, der Ersatz von Primaerrohstoffen durch Sekundaerrohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Urban Mining. Ebenfalls förderfähig sind Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Wasserkreislaufführung, Luftreinhaltung und Laermschutz. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, Vorhaben im In- und EU-Ausland sind möglich.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)
Zinsverbilligter Kredit für Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Effizienzgebäude 55 bis 1.000 Euro je Quadratmeter und maximal 5 Millionen Euro, Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis 1.500 Euro je Quadratmeter und maximal 7,5 Millionen Euro, mit QNG-Siegel bis 2.000 Euro je Quadratmeter und maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW 299)
Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude und die Variante mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 erfuellt und nicht mit Öl oder Gas beheizt wird. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW 297, 298)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden dürfen. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Besonders zinsguenstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert wird die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment, die neben den energetischen Anforderungen auch Obergrenzen für Bau- und Flächenkosten vorsieht. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.
Kommunen - Kredit (264)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.
LR-Förderkredit für Energieunternehmen – Investitionen in Windenergie (Programm 256)
Zinsgünstiger Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Der Kredit läuft unter der Produktnummer 256 (Leasing: 301) zu den Konditionen der Kategorie LR-Energie. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern (mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Land- und Forstwirten), Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern (ebenfalls mindestens 50 Prozent), Energieunternehmen mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern im ländlichen Raum. Der Antrag läuft über die Hausbank.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsguenstige Förderkredite an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Finanziert werden Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung, mit besonderem Gewicht auf nachhaltigen Investitionen, erneuerbaren Energien und Innovationen. Die Zinsbindung reicht bis zu zwanzig Jahre bei Gesamtlaufzeiten von bis zu fuenfzig Jahren, wahlweise auch als Leasingvariante. Antragstellung und Kreditvergabe laufen immer über die Hausbank, eine direkte Antragstellung bei der Rentenbank ist nicht möglich.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.