Förderung als Kredit in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
179 Programme gefunden
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KfW-Programm Offshore-Windenergie (273)
Projektfinanzierung für den Bau von Offshore-Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und in der Zwölf-Seemeilen-Zone von Nord- und Ostsee. Das Programm ist auf bis zu zehn Offshore-Windparks angelegt. Die KfW beteiligt sich mit bis zu 400 Millionen Euro als Direktkredit im Bankenkonsortium, bei Finanzierungspaketen bis zu 700 Millionen Euro, zusätzlich bis zu 100 Millionen Euro für unvorhergesehene Mehrkosten. Finanziert werden 50 bis 70 Prozent des Fremdkapitalbedarfs, die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung bis zu 10 Jahren. Die Projektgesellschaft muss ein Drittel des Gesamtkapitals als Eigenkapital einbringen.
ERP-Exportfinanzierungsprogramm (CIRR-Refinanzierung)
Das Programm refinanziert Banken zu festen CIRR-Zinssaetzen aus dem ERP-Sondervermögen, damit deutsche Exporte von Investitionsguetern und Dienstleistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer finanziert werden können. Antragsberechtigt sind Kreditinstitute, die auch für Finanzkreditdeckungen des Bundes antragsberechtigt sind, nicht das exportierende Unternehmen selbst. Gefördert werden Exporte kleiner und mittlerer Unternehmen sowie größerer Mittelstaendler mit Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro in Länder der OECD-DAC-Liste. Der Kreditbetrag ist auf den nach OECD-Konsensus zulässigen Anteil begrenzt, in der Regel 85 Prozent des deckungsfähigen Auftragswerts, mit einer Regelobergrenze von 150 Millionen Euro. Stand des Merkblatts ist Januar 2026.
Erneuerbare Energien Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.
IKK - Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
IKK - Nachhaltige Mobilität (267)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.
KfW 270 Erneuerbare Energien Standard
Zinsguenstiger Förderkredit der KfW für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Photovoltaikanlagen einschließlich Freiflächenanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen, Wind- und Wasserkraft sowie Wärme- und Kältenetze. Finanzierbar sind bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu fuenf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank.
KfW IKK – Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale Infrastruktur bis 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller, ausdrücklich auch für Wasserver- und Abwasserentsorgung. Bis 2 Millionen Euro werden 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert, darüber 50 Prozent. Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard
Der zentrale Förderkredit des Bundes für Strom- und Wärmeanlagen aus erneuerbaren Energien, ausdrücklich einschließlich Batteriespeichern, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärme- und Kältenetzen, die aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, darunter Stromspeicheranlagen einschließlich Power-to-X-Technologien, Lastmanagement sowie Mess- und Steuerungssysteme. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Mindestlaufzeit zwei Jahre, bis zu 20 Jahre Zinsbindung. Der Kredit ist Nachfolger für das eingestellte Speicherprogramm KfW 275.
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien mit bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind unter anderem Wasserkraftanlagen bis 20 Megawatt, KWK-Anlagen auf Biomassebasis, Biogasanlagen und Biogasleitungen, Biomasse-Wärmeanlagen unter 7,5 Megawatt, Wärmepumpen, Solarthermie sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Freiberufler und Privatpersonen, die Strom einspeisen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Senkung von Energie- und Ressourcenverbrauch in Unternehmen. Bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben. Sechs Module: Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme mit bis zu 60 Prozent Zuschuss, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagementsoftware, Anlagen- und Prozessoptimierung, Transformationspläne und Elektrifizierung für kleine Unternehmen.
KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)
Kreditvariante der EEW mit Tilgungszuschuss, bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Modul 2 fördert die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Geothermie, Biomasse, Wärmepumpen und KWK-Anlagen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, jeweils höchstens 20 Millionen Euro. Für Biomasse gelten etwas niedrigere Sätze. Modul 1 Querschnittstechnologien ist auf 200.000 Euro Zuschuss begrenzt.
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Risikobeteiligung der KfW an größeren Innovations- und Digitalisierungsvorhaben gewerblicher Unternehmen. Die KfW übernimmt bis zu 50 Prozent der Finanzierung, je Maßnahme zwischen 7,5 Mio. und 100 Mio. Euro. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen sowie zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung.
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)
Konsortialfinanzierung für Vorhaben, die den EU-Taxonomie-Kriterien entsprechen, unter anderem Windkraft und Photovoltaik, Wasserstoff, Batteriespeicher, Stromnetzausbau und klimafreundliche Produktionsverfahren. Die KfW übernimmt einen Risikoanteil von 7,5 Millionen bis 100 Millionen Euro je Vorhaben und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung; die Gesamtobergrenze aus Risikoübernahme und Refinanzierung liegt bei 100 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlich privatem Eigentum sowie Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse als Konsortialpartner.
KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)
Kredit für Investitionen in die leitungsgebundene Wärme- und Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilnetze, mit bis zu 100 Millionen Euro je Projekt bei einem Mindestvolumen von über 3 Millionen Euro. Förderfähig sind Bau und Erweiterung von Wärme- und Kältenetzen, Erzeugungsanlagen auf Basis von Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen, Abwärmenutzung und KWK sowie Wärmespeicher. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahren mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung und ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren; die KfW übernimmt 50 Prozent des Kreditrisikos.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.
Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW)
Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur finanziert den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetze bis ins Gebäude oder in die Wohnung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro je Vorhaben, mit langen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Kombination mit dem Zuschuss aus dem Bundesbreitbandprogramm ist ausgeschlossen. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht Gegenstand des Programms.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)
Förderkredit für Investitionen in nachhaltige Mobilität: klimafreundliche Fahrzeuge für Nahverkehr, Bahn, Schiff, Pkw und E-Bikes, Gütertransportfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen, Schienennetze, Infrastruktur für aktive Mobilität sowie digitale Lösungen zur Emissionsminderung. Variante 268 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben mit verbilligtem Zins, Variante 269 ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen.
KfW IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit bis 50 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Träger. Förderfähig sind unter anderem Ver- und Entsorgung einschließlich Wasser und Abwasser sowie weitere kommunale Infrastruktur. Laufzeit bis 30 Jahre mit 10 oder 20 Jahren Zinsbindung.
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Zinsgünstiger Kredit der KfW für Digitalisierungsvorhaben, ergänzt um einen Förderzuschuss von bis zu 200.000 Euro in den höheren Förderstufen. Finanziert werden Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personal- und Beraterkosten, Breitbandnetze, Cloudmigration, IT-Sicherheit, digitale Transformation, Weiterbildung sowie Zukunftstechnologien wie leistungsfähige Chips für KI-Anwendungen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen (Basis, LevelUp, HighEnd).
ERP-Förderkredit Innovation
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Innovationsvorhaben mit ergänzendem Förderzuschuss bis 200.000 Euro. Gefördert werden in drei Stufen einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, die Entwicklung von für das Unternehmen neuen Innovationen sowie Entwicklung und Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Auch der allgemeine Kapitalbedarf innovativer Wachstumsunternehmen ist finanzierbar.
ERP-Förderkredit Innovation (KfW 513, 514)
Der ERP-Förderkredit Innovation finanziert Innovationsvorhaben des Mittelstands in drei Stufen: Basisinnovationen, LevelUp-Innovationen und HighEnd-Innovationen mit KI-Bezug. Gefördert werden nicht nur Investitionen, sondern auch laufende Kosten wie Personal. Der Kreditbetrag beträgt maximal 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und bis zu 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3, die Laufzeit liegt zwischen zwei und zehn Jahren. In den Stufen 2 und 3 gibt es zusätzlich einen Förderzuschuss von bis zu 5 Prozent des Kreditbetrags. Ein Mindestkreditbetrag besteht nicht, der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
Digitalisierungsfinanzierung
Nachfolgeprogramm der Digitalisierungsprämie Plus und der Innovationsfinanzierung 4.0. Zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankenverfahren für IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit, Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Drei Förderstufen (Basis, LevelUp, HighEnd) mit Tilgungszuschuss, für KMU bis 5 Prozent des Darlehensbetrags in den Stufen 2 und 3 bei Vorhaben bis 250.000 Euro (Digitalisierungsprämie des Landes).
Digitalisierungsfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen ab 10.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben in drei Stufen: Basis für IT-Infrastruktur wie Hardware, Software, Netze und Cloud, LevelUp für Systemvernetzung und IT-Sicherheit sowie HighEnd für Großprojekte, Big Data und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Für KMU sind bis zu fünf Millionen Euro möglich, für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro. Je nach Stufe kommen Tilgungszuschüsse von null bis fünf Prozent hinzu.
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