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Förderung als Bürgschaft

Alle Programme der Art Bürgschaft. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

49 Programme gefunden

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LandBürgschaft

Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg

Verbürgung von Krediten und Garantien für kleine und mittlere Unternehmen bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Für bestehende Betriebe sind auch volkswirtschaftlich förderwürdige Investitionen wie Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung, Umstellung oder Betriebserrichtung erfasst.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L-Bank
LandBürgschaft

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen, verwaltet durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandBürgschaft

Landesbürgschaften Bremen

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.

bis 80 Prozent der Kosten
Bremen
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen
LandBürgschaft

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt
BundBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken

Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.

bis 80 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
EUBürgschaft

InvestEU

InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission mit Durchführungspartnern
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland

Ausfallbürgschaften für Kredite kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland, mit einer Quote von bis zu 80 Prozent. Abgesichert werden Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen, außerdem gibt es Beteiligungsgarantien von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Für Existenzgründungen ohne Bankverbindung besteht das Angebot Bürgschaft ohne Bank, bei dem die Bürgschaftsbank die Bankanbindung herstellt. Ergänzend gibt es eine Leasing-Bürgschaft. Konkrete Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.

bis 80 Prozent der Kosten
Saarland
Bürgschaftsbank Saarland GmbH
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz

Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.

ab 2 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
LandBürgschaft

Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg

Bürgschaften für die Finanzierung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Baden-Württemberg sowie für Investitionen bestehender Betriebe in Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Neuerrichtung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern über die Übernahme von Kreditrisiken. Ansprechpartner sind die L-Bank für bestehende Vorhaben und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Konkrete Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg / L-Bank
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Die Bürgschaftshöhe reicht bis 5 Mio. Euro, die Quote beträgt maximal 50 Prozent bei Betriebsmitteln und bis zu 80 Prozent bei Investitionen. Ergänzend bietet die LfA Auftragsgarantien für Aufträge im In- und Ausland. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.

bis 5 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Bürgschaften für mittelständische Betriebe in Bayern, denen für eine Kreditfinanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen. Zielgruppen sind Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie Gartenbau. Die Bürgschaft beträgt maximal 2 Mio. Euro, die konkrete Quote haengt von Bonität und Finanzierungszweck ab. Für Beträge oberhalb von 5 Mio. Euro kommen Staatsbürgschaften des Freistaats in Betracht.

bis 2 Mio. Euro
Bayern
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
LandBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU und Freiberufler Ausfallbürgschaften von bis zu 250.000 Euro und bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Der Antrag wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt, also ohne vorherige Zusage der Hausbank. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Voraussetzung ist der Nachweis, dass sonstige Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.

bis 80 Prozent, maximal 250.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
BundBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite von Gründerinnen, Gründern und mittelständischen Unternehmen, wenn die eigenen Sicherheiten für die Hausbank nicht ausreichen. Die Bürgschaften gelten als vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken. Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken vertritt 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie 15 Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die zusätzlich Beteiligungskapital als Ergänzung zum Bankkredit anbieten. Der Einstieg erfolgt über eine Online-Finanzierungsanfrage oder einen Bürgschaftsauftrag. Konkrete Höchstbeträge und Bürgschaftsquoten legt die jeweils zuständige Bürgschaftsbank des Bundeslandes fest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Bundesländer, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB)
BundBürgschaft

UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)

UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Mandatar Euler Hermes Aktiengesellschaft
BundBürgschaft

Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland

Der Bund sichert deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken ab, etwa Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote oder Konvertierungsbeschränkungen. Das Instrument richtet sich ausdrücklich auch an den Mittelstand und soll den Zugang zu risikoreichen Maerkten ermöglichen. Zusätzlich zur reinen Absicherung gehoert ein aktives Krisenmanagement zum Angebot. Anträge laufen über die PricewaterhouseCoopers GmbH in Hamburg oder das DIA-Portal, entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Mandatar PricewaterhouseCoopers GmbH
BundBürgschaft

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Bearbeitung durch die Mandatare der Exportkreditgarantien
BundBürgschaft

Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)

Mit den Exportkreditgarantien sichert der Bund deutsche Exporteure und finanzierende Banken gegen wirtschaftliche und politische Forderungsausfaelle im Auslandsgeschäft ab. Zur Produktfamilie gehoeren Lieferantenkreditdeckungen für kurz-, mittel- und langfristige Zahlungsziele, Fabrikationsrisikodeckungen, Leasing- und Leistungsdeckungen sowie Sammeldeckungen wie die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung. Für standardisierte Geschäfte gibt es den Online-Abschluss click and cover EXPORT. Deckungsquoten und Entgelte werden je nach Geschäftsart und Länderrisiko individuell festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Bearbeitung durch die Mandatare der Exportkreditgarantien
LandBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)

Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Bundesländer, hier Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
EUBürgschaft

InvestEU-Fonds

InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank (EIB), EIF und nationale Förderbanken
LandBürgschaft

TAB-Bürgschaft

Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent des Kredit- oder Avalbetrags, maximal 3 Millionen Euro. Bei Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Anteilserwerben ausserhalb Thüringens beträgt die Quote maximal 60 Prozent.

bis 80 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandBürgschaft

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
LandBürgschaft

Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaft für bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrags, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen. Die Hausbank trägt die restlichen 20 Prozent des Risikos. Für einzelne Unternehmen sind Bürgschaften bis 2 Millionen Euro möglich, womit ein Kreditvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro besichert werden kann.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
LandBürgschaft

SIKB Partnerprogramm kommunalnahe Unternehmen

Risikoübernahme von bis zu 50 Prozent an Bankkrediten jeglicher Art, auch Förderdarlehen, sowie an Leasingfinanzierungen für kommunale und kommunalnahe Unternehmen im Saarland. Der Risikoanteil der SIKB liegt zwischen 500.000 und 3 Millionen Euro.

bis 50 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG

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