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Förderung als Beratung

Alle Programme der Art Beratung. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

182 Programme gefunden

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BundBeratung

Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)

Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
LaNEG Hessen e.V., Geschäftsstelle gefördert vom Land Hessen
LandBeratung

Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt

Das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften zu erleichtern, ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe. Angeboten werden der Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Anbieterübersicht, Online-Tools zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung, Leitfäden sowie eine Beratungskompetenz für Energiegenossenschaften. Das Netzwerk hat eine Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte entwickelt, die Bürgerbeteiligung, transparente Projektbegleitung und lokale Wertschöpfung sichern soll. Koordiniert wird das Angebot von der Landesenergieagentur LENA mit Fachleuten für Windenergie und Photovoltaik.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Thüringen

Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) im Auftrag der Thüringer Landesregierung
LandBeratung

Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Windenergie bei der landeseigenen KEA-BW begleitet Kommunen und Projektträger in Baden-Württemberg bei der Entwicklung von Windenergiestandorten. Ein konkretes Einzelangebot ist die Ersteinschätzung von Ausbaupotenzialen für Windenergie: Kommunen erhalten eine fachliche Vorabbewertung, welche Flächen auf ihrem Gebiet grundsätzlich für Windenergie in Frage kommen, bevor sie in kostenpflichtige Gutachten einsteigen. Die Angebote der Servicestelle sind für die Zielgruppen kostenfrei und werden vom Land finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie der landeseigenen KEA-BW bietet Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Projektinitiativen eine neutrale, kostenfreie und unabhängige Unterstützung. Dazu gehören eine individuelle Initialberatung rund um Akzeptanz und Bürgerenergie, Handreichungen und Leitfäden, Informationsveranstaltungen und Webinare, die Vernetzung mit landesweiten Verbänden sowie die Begleitung von Kommunen durch Workshops. Ein eigenes Landesförderprogramm für Bürgerenergie mit Zuschusszahlungen ist damit nicht verbunden; die Servicestelle verweist auf die Förderprogrammsuche und weitere Angebote der KEA-BW.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

AUFWIND und Windkümmerer Bayern

AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
BundBeratung

HyLand – HyStarter

Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
BundBeratung

Bescheinigung von Strommengen durch das Umweltbundesamt (Paragraf 8 der 38. BImSchV)

Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen über Strommenge in Megawattstunden und errechnete Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus, bereits unter Berücksichtigung des Faktors 3. Die Antragstellung ist formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de möglich, ein digitales Fachverfahren ist angekündigt. Im Verpflichtungsjahr 2025 gingen rund 732 Mitteilungen ein, bescheinigt wurden etwa 5.192 GWh.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Fachgebiet I 2.7, Dessau-Roßlau
BundBeratung

Pooling der THG-Quote über einen bestimmten Dritten (Paragraf 5 Absatz 2 der 38. BImSchV)

Weil Mineralölkonzerne keine Einzelverträge über 2.000 kWh schließen, erlaubt die Verordnung das Pooling: Der Ladepunktbetreiber oder Fahrzeughalter bestimmt in Textform eine andere Person, meist einen Dienstleister, der die Mengen bündelt, beim UBA bescheinigen lässt und weiterverkauft. Je Betreiber und Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter zulässig, nach der Meldung ist ein Wechsel ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
LandBeratung

EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz

Der EffCheck fördert Ressourceneffizienzanalysen nach dem Prinzip des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) in rheinland-pfälzischen Unternehmen mit bis zu 8.000 Euro je Analyse. Ein externer Fachberater untersucht Energie, Material, Wasser, Abfall und Abwasser entlang der Produktionsprozesse und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf. Nach Angaben des Landes sparen teilnehmende Betriebe im Schnitt rund 55.000 Euro und etwa 200 Tonnen CO2 pro Jahr bei einer Amortisationszeit von etwa drei Jahren. Einstieg ist ein unverbindliches Erstgespräch, die aktuelle Förderrichtlinie steht im Landesrechtsportal landesrecht.rlp.de.

bis 8.000 Euro je Jahr
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
LandBeratung

Geförderte Ressourcenschonungsberatung der Effizienz-Agentur NRW

Die Effizienz-Agentur NRW bietet Unternehmen aus produzierendem Gewerbe, Handwerk und Handel eine kostenlose Erstberatung mit Relevanzanalyse und anschließend eine geförderte Beratung, bei der nach Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Die Beratung setzt an Produktion und Auftragsabwicklung, Kalkulation, Vertrieb und Beschaffung an und behandelt Treibhausgasbilanzierung und Dekarbonisierung, Produktdesign, zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Ergänzend gibt es die Werkzeuge ecocockpit und Verpackungsmatrix sowie den CIRCO-Hub für zirkuläres Design.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Effizienz-Agentur NRW im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
BundBeratung

Beratungsnetzwerk im Handwerk

Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Wirtschaft, umgesetzt durch Handwerksorganisationen
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Europäischer Sozialfonds Plus
BundBeratung

nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse

Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen
LandBeratung

Fördermittelberatung des Kompetenzzentrums Ehrenamt Saarland

Das Kompetenzzentrum Ehrenamt des Landessportverbandes für das Saarland unterstützt Vereine und Verbände bei der Fördermittelgewinnung. Kostenfrei sind die Recherche passender Förderprogramme, die Beratung zur Projektauswahl und die Begleitung bei der Antragstellung. Für aufwendige Anträge bietet der LSVS einen kostenpflichtigen Schreibservice für 150 Euro netto je Stunde, wobei der erste abgelehnte Antrag kostenfrei bleibt. Das Angebot richtet sich vorrangig an direkte LSVS-Mitglieder, Vereine nur in Ausnahmefaellen.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Landessportverband für das Saarland
SonstigeBeratung

Vereins-Schutzbrief der Stiftung Deutsches Ehrenamt

Die Stiftung Deutsches Ehrenamt bietet mit dem Vereins-Schutzbrief ein Paket aus notwendigen Vereinsversicherungen und Rechtsberatung im Vereinsrecht durch Fachanwaelte. Die Kosten beginnen bei 299 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es kostenfreie Fachinformationen, einen Online-Ratgeber, das monatliche E-Magazin Benedetto und einen Newsletter. Die Angebote richten sich an eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und Vereine in Gründung. Es handelt sich nicht um eine Geldförderung, sondern um ein kostenpflichtiges Beratungs- und Versicherungsangebot.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsches Ehrenamt
BundBeratung

FuturE Qualifizierungsprogramm

FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundBeratung

Akquisos - Fundraising-Beratung der bpb für die politische Bildung

Akquisos ist das Fundraising-Portal der Bundeszentrale für politische Bildung. Es buendelt Grundlagenwissen, Instrumente, Praxistipps und eine Übersicht über Fördermittel für Träger der politischen Bildung. Ergänzt wird das Angebot durch ein Fundraising-Glossar, Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen und Termine sowie ein Archiv früherer Ausgaben. Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
BundBeratung

Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)

Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, umgesetzt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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