Förderung als Kredit für Wohnen und Miete
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Wohnen und Miete. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II
Wer Miet- oder Energieschulden hat und dadurch Wohnungsverlust oder eine vergleichbare Notlage wie eine Stromsperre riskiert, kann beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Schulden beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel als Darlehen und soll erfolgen, wenn sie gerechtfertigt und notwendig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vorhandenes Vermögen nach Paragraf 12 Absatz 2 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Zuständig ist der kommunale Träger am Wohnort.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.
IBB Altersgerecht Wohnen (Berlin)
Förderdarlehen der Investitionsbank Berlin von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Die IBB verbilligt den KfW-Basiszins um bis zu 0,6 Prozentpunkte jährlich. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber neu barrierereduzierter Wohngebäude zur Vermietung, das Objekt muss in Berlin liegen. Gefördert werden unter anderem Aufzüge, Rampen, barrierefreie Bäder, altersgerechte Umbauten und die Umwandlung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum. Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Pflegeeinrichtungen sind ausgeschlossen, der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
ISB Kredit 505 - Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt das Darlehen höchstens 100.000 Euro, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu, begrenzt auf die voraussichtlichen Investitionskosten. Der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent jährlich mit 20 Jahren Zinsbindung, die Tilgung bei 1,8 Prozent. Gefördert werden ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Hausautomation, energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent, wenn das Einkommen höchstens 10 Prozent über der Einkommensgrenze liegt und der Standard Effizienzhaus 55 erreicht wird, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze.
ISB Kredit 551 Neubau von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau preisguenstiger Mietwohnungen mit einem Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich und 1 Prozent Mindesttilgung; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen 15 Prozent Eigenleistung einbringen oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen nutzen. Beratung läuft über die Wohnraumförderung der ISB unter 06131 6172-1991.
ISB Kredit 553 Modernisierung vermieteter Wohnungen Rheinland-Pfalz
Für die Modernisierung vermieteter Wohnungen bietet die ISB ein Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich bei 2 Prozent Mindesttilgung, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen. Auch hier sind Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten und 15 Prozent Eigenleistung oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen erforderlich. Sollen Effizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, die vermieten.
KfW 134 - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile
Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen, um eine Genossenschaftswohnung selbst zu bewohnen. Auf den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, höchstens 22.500 Euro, der den Rückzahlungsbetrag mindert. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Genossenschaften als auch der Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnung muss einen eigenen Zugang, Kueche oder Kochnische, Bad und WC haben und Hauptwohnsitz sein. Umschuldungen und bereits abgeschlossene Erwerbe sind ausgeschlossen.
KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)
Das Programm finanziert den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, wenn diese Anteile für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung noetig sind, sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Genossenschaften. Der Kredit beträgt laut KfW bis zu 150.000 Euro, davon werden 15 Prozent als Tilgungszuschuss erlassen, also höchstens 22.500 Euro. Die Laufzeit reicht bis 35 Jahre bei 5 oder 10 Jahren Zinsbindung, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Antrag läuft vor dem Kauf der Anteile über ein Finanzierungsinstitut nach Wahl. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz
Förderkredit für den Abbau von Barrieren im Wohngebäude und im Wohnumfeld sowie für Einbruchschutz. Gefördert werden barrierefreie Wege und Zugaenge, Aufzüge, Lifte und Rampen, barrierefreie Bäder, Smart-Home-Technik und Gemeinschaftsräume sowie einbruchhemmende Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindung bis 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen. Eigenleistungen und Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit
Der Kredit finanziert Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen als Eigentümer und als Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden sieben Bereiche der Barrierereduzierung, vom Weg zum Gebäude über Eingang, Treppen, Raumaufteilung und Bad bis zu Assistenzsystemen und Gemeinschaftsräumen, dazu Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen für den Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, die Konditionen legt die KfW am Zusagetag fest. Ferienhäuser, gewerbliche Flächen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit
Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.
KfW 300 Wohneigentum für Familien
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten für den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Der Höchstbetrag liegt bei 220.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bei bis zu 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Gefördert wird nur der Effizienzhaus-40-Standard, und die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Besonders zinsguenstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert wird die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment, die neben den energetischen Anforderungen auch Obergrenzen für Bau- und Flächenkosten vorsieht. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
MODERN Modernisierung von Mietwohnungen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt zinsguenstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum aus dem Fonds Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieter ebenso wie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden altersgerechter Umbau, energetische Verbesserungen und allgemeine Modernisierung, beim Erwerb in Verbindung mit Modernisierung auch der Kaufpreis. Die Bank nennt zum Stand 21. Juli 2025 Nominalzinssaetze von 2,00 bis 2,80 Prozent für altersgerechten Umbau, 0,95 bis 1,75 Prozent für energetische Maßnahmen und 3,20 bis 3,95 Prozent für allgemeine Modernisierung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, bei Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren (die höheren Saetze gelten für die 20-jährige Zinsbindung). Seit dem 1. Januar 2025 fördert das Land den Einbau eigenständiger fossiler Heizungen nicht mehr.
Mietkaution und Genossenschaftsanteile als Darlehen im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei vorheriger Zusicherung des am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Trägers als Bedarf anerkannt werden. Sie sollen als Darlehen erbracht werden und sind später zurückzuzahlen, in der Praxis meist durch Aufrechnung mit der laufenden Leistung. Die Agentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass kein grundsaetzlicher Anspruch auf ein Kautionsdarlehen besteht. Der Mietvertrag sollte erst nach der Zusicherung unterschrieben werden.
Mietschuldenübernahme nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II
Wenn Mietschulden oder Energieschulden die Wohnung gefaehrden, kann das Jobcenter diese Schulden übernehmen. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht und der Erhalt der Wohnung gerechtfertigt ist. Geleistet wird vorrangig als Darlehen, das später zurückgezahlt oder mit dem Regelbedarf verrechnet wird. Der Träger zahlt in solchen Faellen die laufende Miete oft direkt an den Vermieter. Wichtig ist, sich sofort zu melden, sobald eine Kuendigung oder Raeumungsklage im Raum steht.
Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen
Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.
Mietwohnraumförderung Neuschaffung Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau, die Nutzungsänderung und die Gebäudeerweiterung von Mietwohnungen mit zinsguenstigen Darlehen. Die Zinsbindung läuft wahlweise 25 oder 30 Jahre, die NRW.BANK nennt Tilgungsnachlaesse zwischen 30 und 50 Prozent. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen, die Wohnungen gehen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Ergänzend gibt es eigene Förderbausteine für standortbedingte Mehrkosten mit Darlehen bis 75 Prozent der förderfähigen Kosten und 50 Prozent Tilgungsnachlass sowie Zuschüsse für den Erwerb von Bindungen im Wohnungsbestand. Anträge laufen über die kommunale Bewilligungsbehörde, nicht direkt bei der Bank.
Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau (MW10, MW15, MW25, MW30)
Baden-Württemberg finanziert Neubau und Erwerb neuer Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen und fester Zinsbindung über 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden und Landkreise, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Verlangt werden der Neubaustandard Plus, bei Vorhaben über 100 Wohneinheiten eine Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Miet- und Belegungsbindungen von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren. Die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein, mit dem Bau darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Die L-Bank weist darauf hin, dass die Mittel wegen hoher Nachfrage vorzeitig aufgebraucht sind und mit mindestens einem Jahr Wartezeit zu rechnen ist.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Der erste Förderweg ist Hamburgs Kernprogramm für geförderten Mietwohnungsneubau. Die IFB gewährt zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Die anfaengliche Nettokaltmiete liegt bei rund 7,85 Euro je Quadratmeter und Monat und steigt alle zwei Jahre um 4 Prozent; Miet- und Belegungsbindung gelten 30 Jahre. Gefördert werden Neubau, Gebäudeänderungen und die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum. Die Wohnungen gehen an Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, vorrangig an Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Haushalte mit Dringlichkeitsschein. Ohne Bewilligung der IFB darf nicht gebaut werden.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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