Förderung als Zuschuss für Wohnen und Miete auf Ebene Land
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.
Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Aufzugsprogramm 2024 Sachsen-Anhalt
Zuschussprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Gefördert wurden 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 120.000 Euro je Aufzug, als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Auszahlung im Jahr 2024. Im Gegenzug mussten die geförderten Wohnungen 15 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden, die Miete durfte in den ersten vier Jahren 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle beziehungsweise 6,00 Euro in den übrigen Gemeinden nicht überschreiten. Die Förderung galt als De-minimis-Beihilfe. Anträge werden nicht mehr angenommen, die Investitionsbank weist das Programm als geschlossen aus.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
Förderbaustein für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Das Land begründet das mit der starken Nachfrage und damit, dass das neue Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' diese Förderbausteine ersetzt. Wer eine Wallbox am Mietshaus oder in der Wohnungseigentümergemeinschaft plant, beantragt daher jetzt beim Bund und nicht mehr beim Land.
Was Landesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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