Förderprogramme für Wohnen und Miete in Sachsen-Anhalt auf Ebene Bund
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Nach Paragraph 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes beträgt sie 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern, also maximal 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie. Die Einkommensgrenze liegt nach Paragraph 2a WoPG beim zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Antrag wird über die Bausparkasse bzw. das Kreditinstitut gestellt.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Nach Paragraf 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt sie 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen, höchstens 700 Euro Sparleistung im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen. Damit ergeben sich höchstens 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie im Jahr. Nach Paragraf 2a WoPG liegt die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Ehegatten. Der Antrag wird über die Bausparkasse gestellt.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Sie beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen eines Sparjahres. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Person, bei Ehegatten bis 1.400 Euro zusammen, woraus sich eine Prämie von höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro im Jahr ergibt. Die Einkommensgrenze liegt beim zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, bei Ehegatten 70.000 Euro. Beantragt wird die Prämie in der Regel über die Bausparkasse.
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden, wenn der bis zum Umzug oertlich zuständige kommunale Träger vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, etwa weil die bisherige Wohnung zu teuer oder zu klein ist oder ein Arbeitsplatz den Wohnortwechsel erfordert. Übernommen werden können zum Beispiel Kosten für Transporter, Umzugshelfer, doppelte Mietzahlung oder Maklerkosten. Es besteht kein automatischer Anspruch, die Zusicherung muss vor Vertragsabschluss eingeholt werden.
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten (Paragraph 35a SGB XII)
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung des Sozialamts übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug vom Sozialhilfeträger veranlasst oder notwendig ist. Mietkautionen werden in der Regel als Darlehen erbracht und mit monatlich 5 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe aufgerechnet. Ergänzend werden unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum anerkannt, soweit sie angemessen sind.
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten in der Sozialhilfe
Nach Paragraf 35a SGB XII können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten übernommen werden, wenn der Träger vorher zugestimmt hat. Kautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen gewährt werden, das in monatlichen Raten von 5 Prozent der massgebenden Regelbedarfsstufe zurückgezahlt wird. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags muss der Träger informiert werden, sonst werden bei unangemessen hohen Kosten nur die angemessenen Beträge anerkannt. Derselbe Paragraf regelt die Direktzahlung der Miete an den Vermieter, etwa bei Mietrückständen, Energieschulden, Suchterkrankung oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II
Beim Umzug können Beziehende von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten erstattet bekommen, etwa Transporter, Helfer oder Genossenschaftsanteile. Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Zusicherung des Jobcenters am bisherigen Wohnort und dass der Umzug notwendig ist. Die Mietkaution und Genossenschaftsanteile werden ebenfalls übernommen, allerdings soll dies als Darlehen erfolgen; die Zusicherung erteilt hier der Träger am neuen Wohnort. Ohne vorherige Zusicherung besteht in der Regel kein Anspruch, deshalb muss der Antrag vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden.
Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)
Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei Erbschaft und Schenkung nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Das entspricht einem Abschlag von 10 Prozent und senkt die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Begünstigt sind Objekte in Deutschland, der EU und dem EWR sowie in Drittstaaten, die zum Informationsaustausch nach OECD-Standard verpflichtet sind. Der Haken: Die Vergünstigung entfällt, wenn der Erwerber das Grundstück aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergeben muss. Für begünstigtes Betriebsvermögen und begünstigtes Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG gilt der Abschlag nicht.
Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien (§ 28 Absatz 3 ErbStG)
Wer eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie erbt und die darauf entfallende Erbschaftsteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen. Bei Erwerben von Todes wegen ist die Stundung zinslos. Das verhindert den Notverkauf allein wegen der Steuerlast. Der Haken: Die Stundung endet sofort, wenn das Objekt weiterveräußert wird oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken dient. Außerdem muss der Erwerber darlegen, dass er die Steuer tatsächlich nicht aus anderem Vermögen zahlen kann.
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, etwa für bodengleiche Duschen, Treppenlifte, Tuerverbreiterungen oder technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch die haeusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Betrag nach dem abgerufenen Gesetzestext, Stand August 2026). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, darf der Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme 4.180 Euro je Person und insgesamt 16.720 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Antrag bei der eigenen Pflegekasse, möglichst vor Beginn der Maßnahme.
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)
Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, etwa den barrierefreien Badumbau, Tuerverbreiterungen, Rampen oder einen Treppenlift. Der Zuschuss darf nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt die Grenze von 4.180 Euro je Pflegebedürftigem, der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Leistung ist subsidiaer, greift also erst, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Der Antrag geht an die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die haeusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, etwa den barrierefreien Umbau des Bades, den Abbau von Schwellen oder einen Treppenlift. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind bis zu 4180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person bis zu 4180 Euro erhalten, insgesamt höchstens 16720 Euro für eine Maßnahme im gemeinsamen Wohnbereich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden.
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa eine bodengleiche Dusche, den Abbau von Tuerschwellen, Treppenlifte oder eine Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass die haeusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtbetrag je Maßnahme erhöhen.
Übernahme von Miet- und Energieschulden im Grundsicherungsgeld
Drohen Wohnungsverlust oder Energiesperre, können nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll als Darlehen erfolgen. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch. Erhebt der Vermieter Raeumungsklage wegen Mietrückstand, muss das Gericht nach Paragraf 22 Absatz 9 SGB II den zuständigen Träger unverzueglich informieren, damit dieser einschreiten kann. Anlaufstelle ist das Jobcenter, bei Nichtleistungsbeziehern das Sozialamt.
Übernahme von Miet- und Energieschulden zur Sicherung der Unterkunft (Paragraph 36 SGB XII)
Das Sozialamt kann Miet- oder Energieschulden übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, etwa bei drohender Räumungsklage oder Stromsperre. Die Geldleistung kann als Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden. Gerichte müssen dem Sozialhilfeträger Räumungsklagen wegen Mietrückständen unverzüglich mitteilen, damit dieser präventiv tätig werden kann.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter. Nach Paragraf 5 ermittelt der Vermieter jährlich den Kohlendioxidausstoss des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und ordnet den Wert in die Stufentabelle der Anlage ein; daraus ergibt sich der prozentuale Anteil beider Seiten. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Paragraf 6 begrenzt die Umlagefähigkeit und gibt Mietern einen Erstattungsanspruch, wenn der Vermieter die Aufteilung nicht vornimmt. Für Nichtwohngebäude gilt Paragraf 8, für Mieter mit eigener Energieversorgung übernimmt der Mieter die Berechnung.
Bund-Länder-Programm Junges Wohnen
Junges Wohnen ist ein Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro an Finanzhilfen bereit, die Umsetzung erfolgt seit 2023 über eigene Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Umbau und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Anträge stellen Bauträger und Studierendenwerke bei den Förderstellen der Länder, junge Menschen profitieren indirekt über guenstigere Wohnheimplätze.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester, fördert den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und von Genossenschaftsanteilen, seit 2014 auch den Abbau von Barrieren im eigenen Wohnraum. Die Grundzulage beträgt nach Paragraf 84 EStG seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro; Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich. Achtung: Die BMWSB-Seite nennt weiterhin veraltete 154 Euro, massgeblich ist der Gesetzestext. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro; Beiträge können bis zu 2.100 Euro im Jahr abzueglich Zulage als Sonderausgaben abgesetzt werden. Angespartes Kapital kann zu mindestens 75 Prozent oder vollständig für den Erwerb eingesetzt oder zum Rentenbeginn zur Entschuldung verwendet werden. Die Förderung wird nachgelagert über ein Wohnförderkonto besteuert, das jährlich mit zwei Prozent fortgeschrieben wird.
Ermäßigte Grundsteuermesszahl für geförderten Wohnungsbau und Denkmale (§ 15 GrStG)
Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird die Steuermesszahl ermäßigt und damit die Steuer dauerhaft gesenkt. Um 25 Prozent sinkt sie für Wohngrundstücke, für die eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechendem Landesrecht besteht und Bindungen bestehen, sowie für Grundstücke gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Um weitere 10 Prozent sinkt sie bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Der Haken: Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag im Rahmen der Grundsteuerfeststellung, und Bundesländer mit eigenem Grundsteuermodell wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben abweichende Regelungen.
Förderung von Mitarbeitendenwohnen
Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.
Jung kauft Alt
Jung kauft Alt fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf und der anschließenden Sanierung einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Immobilie muss beim Erwerb der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen und innerhalb von 54 Monaten auf den Standard Effizienzhaus 85 EE ertuechtigt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen plus 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024, Antrag über den Finanzierungspartner.
KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (KfW 134)
Mit dem Programm 134 fördert die KfW seit dem 4. Oktober 2022 den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, soweit diese für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, sowohl bei Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch bei Neugründung. Der Kredit muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut beantragt werden.
Neue Wohngemeinnützigkeit
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführt, der Kabinettsbeschluss datiert vom 5. Juni 2024. Wohnungsunternehmen und andere Träger, die sich satzungsgemäß dauerhaft zu vergünstigten Mieten für Haushalte im unteren Einkommensbereich verpflichten, werden von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag befreit und können die erweiterte gewerbesteuerliche Kuerzung nutzen. Nach Beispielrechnung des BMWSB entsprechen die Ersparnisse rund 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter im Monat, die in guenstigere Mieten oder Bestandssanierung fliessen sollen. Anders als beim klassischen sozialen Wohnungsbau ist die Bindung dauerhaft und nicht befristet. Für Mieterinnen und Mieter ist der Kreis weit gefasst, ausgestaltet für bis zu 60 Prozent der Haushalte bundesweit.
Was Bundesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Wohnen und Miete. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.