Förderung als Zuschuss für Sport in Bayern
Diese Programme fördern Sport und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
Die Sportförderrichtlinien sind die Grundlage der Sportförderung in der Landeshauptstadt München. Sie regeln unter anderem die Sportbetriebspauschale, Unterhalts- und Investitionszuschüsse sowie die Förderung von Projekten der Inklusion und Integration, von Sportveranstaltungen und Ehrungen. Mit der Sportbetriebspauschale sollen Vereine ihre alltägliche Arbeit leisten können, dazu zählen Personal wie Übungsleitende und hauptamtliche Kräfte, Sachaufwendungen und Dienstleistungen. Zusätzlich gibt die Stadt Erlöse aus der Vermarktung ihrer Sportanlagen als Zuschuss an die dort ansässigen Vereine weiter.
Sportförderung der Landeshauptstadt München
Muenchner Sportvereine erhalten von der Stadt Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, den Unterhalt eigener Sportanlagen sowie Investitionen in die Sportinfrastruktur. Dazu kommen Förderungen für Projekte der Inklusion und Integration, Sportveranstaltungen und Ehrungen. Grundlage sind die Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München. Voraussetzung für jede Förderung ist die jährliche Bestandserhebung des Vereins zum 1. Januar; für die Sportbetriebspauschale 2026 endet die Antragsfrist am 2. Maerz 2026, für Zuschüsse zum Anlagenunterhalt am 31. Maerz 2026.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team
Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.
Sporthilfe-Grundförderung Talent-Team
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sporthilfe-Förderung mit vier Teams in drei Förderbereichen. Im Talent-Team erhält jede Bundeskaderathletin und jeder Bundeskaderathlet eine monatliche Grundförderung, damit bereits im Nachwuchsbereich international startende Aktive finanziell unterstützt werden. Hinzu kommen Individualbausteine und eine situative Förderung, insbesondere zur Berufsvorbereitung. Die Struktur gilt einheitlich für olympische, paralympische, gehörlose und nicht-olympische Sportarten.
Sporthilfe-Grundförderung Top-Team
Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Sportstättenbauförderung für Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt den vereinseigenen Sportstättenbau mit Investitionszuschüssen, damit Vereine ihre Sportanlagen selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die Vereinstätigkeit erforderlich sind. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband die Anträge ab, für Schützenvereine der BSSB oder der Oberpfaelzer Schützenbund über die jeweilige Regierung. Details regeln die bayerischen Sportförderrichtlinien.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.
Verbandsförderung Sport Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Tätigkeit der Sportverbände im Breitensport und im Nachwuchsleistungssport. Damit soll der laufende Sportbetrieb auf Verbandsebene gesichert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Verbände im Rahmen ihres jährlichen Förderbudgets weitgehend selbst, sie müssen jedoch eine zielgerichtete Vorgehensweise nachweisen und Werte wie Diskriminierungsfreiheit, Integrität, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Mittel werden über den BLSV nach vom Sport erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Verteilungsschlüsseln ausgereicht.
Vereinspauschale des Freistaates Bayern
Pauschale Förderung des laufenden Sportbetriebs bayerischer Sport- und Schützenvereine. Die Höhe richtet sich nach Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, hinzu kommen eingesetzte Trainer- und Uebungsleiterlizenzen. Der Wert einer Fördereinheit ergibt sich aus dem Haushaltsansatz geteilt durch die gemeldeten Einheiten.
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
Olympic Solidarity Athletenstipendium
Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.
Projektförderung der Stiftung Behindertensport
Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Vereinspauschale Bayern
Mit der Vereinspauschale fördert der Freistaat Bayern seine Sportvereine pauschal nach Mitgliederzahlen und der Zahl lizenzierter Uebungsleiter. Die Mittel sind nicht zweckgebunden an ein einzelnes Projekt und stärken den laufenden Sportbetrieb. Antragstellung und Abwicklung laufen über den zuständigen Sportverband. Die Förderhöhe haengt vom jährlich festgelegten Punktwert ab und wird auf der Ministeriumsseite nicht beziffert.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Programm SJK hat von 2016 bis 2023 die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mitfinanziert, insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro für über 1.100 Projekte. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung und der Senkung von Treibhausgasemissionen. Das Programm wurde 2025 eingestellt und durch das rein sportbezogene Programm Sanierung kommunaler Sportstätten ersetzt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder
Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.
Investitionspakt Sportstätten
Bund-Länder-Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit den Zielen gleichwertiger Lebensverhältnisse, Räume für sozialen Zusammenhalt und Integration sowie Förderung der Volksgesundheit durch Sportinfrastruktur. Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden. Der Pakt lief von 2020 bis 2022; seit dem Programmjahr 2023 wird er nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen. Für neue Vorhaben steht seit 2025 das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfuegung.
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.
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