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Förderung als Zuschuss für Sport in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Sport und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

44 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Sport

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BundZuschuss

Bundesprogramm SKS Schwimmbäder

Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
KommuneZuschuss

Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende

Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Kreis- und Stadtsportbuende
KommuneZuschuss

Förderung durch Sparkassenstiftungen

In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sparkassen-Finanzgruppe
LandZuschuss

Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB

Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Württembergischer Landessportbund
SonstigeZuschuss

GlueckSpirale Destinataersförderung

Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
GlueckSpirale / Deutscher Lotto- und Totoblock
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandZuschuss

Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg

Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Landessportverband Baden-Württemberg im Bundesprogramm Integration durch Sport
KommuneZuschuss

Sport integriert Stuttgart

Mit der Richtlinie zur Förderung von Sport integriert unterstützt die Stadt Stuttgart Sportvereine bei Projekten, die Menschen mit Migrationsgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Das Programm kennt eine Projektförderung und eine Mikroförderung für kleinere Vorhaben. Anträge und Richtlinie stellt das Amt für Sport und Bewegung bereit. Das Angebot ergänzt das Bundesprogramm Integration durch Sport auf kommunaler Ebene.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
KommuneZuschuss

schwimmfit - sicher Schwimmen in Stuttgart

Mit dem Projekt schwimmfit unterstützt die Stadt Stuttgart Schwimmkurse an Schulen und fördert damit die Schwimmfähigkeit von Kindern. Es gibt eigene Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von schwimmfit. Ergänzend können Vereine und Schwimmschulen Schwimmkurse mit Geflüchteten abrechnen. Antragsberechtigt sind Vereine, Schwimmschulen und Organisationen, die entsprechende Kurse durchführen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
KommuneZuschuss

Sportförderung der Landeshauptstadt Stuttgart

Das Amt für Sport und Bewegung fördert Stuttgarter Sportvereine, Sportverbände und Sportorganisationen. Dazu gehören die Bereitstellung städtischer Sportanlagen und Zuwendungen zum Bau vereinseigener Sportstätten. Nach eigenen Richtlinien gibt es Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten Dritter zu Übungszwecken, für Sportanlagen und Sportgeräte sowie zu Betriebskosten von Sporthalle, Turnhalle, Gymnastikraum oder Schwimmbad. Ergänzend werden jährliche Zuschüsse für Sportvereine gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
LandZuschuss

Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg

Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Abwicklung über den Landessportverband Baden-Württemberg und die Sportbünde
LandZuschuss

Solidarpakt Sport Baden-Württemberg

Der Solidarpakt Sport ist die Grundlage der Landessportförderung in Baden-Württemberg. Am 25. Februar 2026 wurde der Solidarpakt Sport V für die Jahre 2027 bis 2031 unterzeichnet, der die jährlichen Landesmittel um 16 Millionen Euro auf rund 121 Millionen Euro erhöht und insgesamt 605 Millionen Euro umfasst. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen wie Kooperationen zwischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen, die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern, die institutionelle Förderung der Sportfachverbände sowie der Leistungssport. Vorgesehen sind unter anderem jährlich 1,5 Millionen Euro für Kooperationsmaßnahmen, 2,66 Millionen Euro für die Verbandsförderung und 2,5 Millionen Euro für Aus- und Fortbildung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg und Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW)
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger und Jobcenter nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Stiftung Behindertensport

Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Behindertensport beim Deutschen Behindertensportverband (DBS)
SonstigeZuschuss

Olympic Solidarity Athletenstipendium

Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Internationales Olympisches Komitee, Antragstellung über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
BundZuschuss

BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten

Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium des Innern, ausgezahlt über die Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe Alumni-Stipendium

Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Deutsche Bank Sport-Stipendium

Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank
SonstigeZuschuss

ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung

Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von PwC Deutschland
SonstigeZuschuss

Paralympische Elite-Förderung

Als Pendant zur Mercedes-Benz Elite-Förderung wurde Anfang 2023 die Paralympische Elite-Förderung geschaffen. Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in paralympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich 400 Euro pro Monat. Finanziert wird sie von PwC Deutschland. Das Programm ist Teil der einheitlichen, inklusiven Förderstruktur der Sporthilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von PwC Deutschland
SonstigeZuschuss

Mercedes-Benz Elite-Förderung

Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in olympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich zu anderen Förderleistungen der Sporthilfe 400 Euro pro Monat. Die Förderung wird von der Mercedes-Benz AG finanziert und ergänzt die Grundförderung im Top-Team. Sie richtet sich an die sportliche Spitze im olympischen Bereich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von der Mercedes-Benz AG
SonstigeZuschuss

Nachwuchselite-Förderung der DFL Stiftung

Ausgewählte Talente aus dem Talent-Team der Sporthilfe können zusätzlich in die Nachwuchselite-Förderung aufgenommen werden. Sie erhalten 200 Euro pro Monat zusätzlich zur Grundförderung. Finanziert wird das Programm von der DFL Stiftung. Ziel ist es, jungen Kaderathletinnen und Kaderathleten eine verlässliche Perspektive im Leistungssport zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von der DFL Stiftung
SonstigeZuschuss

Sporthilfe-Grundförderung Top-Team

Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe
SonstigeZuschuss

Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team

Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe

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