Förderprogramme für Sozialleistung in Saarland
Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
478 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die Regelaltersgrenze liegt bei Vollendung des 67. Lebensjahres, für aeltere Jahrgaenge gelten Übergangsregelungen mit niedrigeren Grenzen. Abschlaege gibt es nicht, ein Hinzuverdienst ist unbegrenzt möglich. Die Rente muss beantragt werden, sie beginnt nicht automatisch.
Reha-Nachsorge IRENA, T-RENA und Psy-RENA
Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung berufsbegleitende Nachsorgeprogramme an, darunter IRENA, T-RENA, Psy-RENA, Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie Nachsorge für Kinder und Jugendliche. Für die Teilnahme müssen Versicherte nichts zahlen. Die Angebote sind deutschlandweit wohnortnah verfügbar und werden über den Reha-Nachsorge-Finder der DRV gefunden. Die Nachsorge wird in der Regel bereits in der Reha-Klinik empfohlen und eingeleitet.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn eine Erkrankung die spaetere Erwerbsfähigkeit gefaehrden könnte. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, aerztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen werden übernommen. Der Antrag wird von den Eltern gestellt, der aerztliche Befundbericht läuft über das Formular G0612. Beratung gibt es kostenlos über das Servicetelefon 0800 1000 4800.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Aerztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter aerztlicher Betreuung und Überwachung sowie aerztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung gehoeren nach Paragraf 64 SGB IX zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Sie werden von der Krankenkasse oder vom Rehabilitationsträger übernommen. Die Verordnung erfolgt durch die behandelnde Aerztin oder den behandelnden Arzt, die Genehmigung durch den Kostenträger.
Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Paragraf 73 SGB IX die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Erstattet werden auch besondere Beförderungsmittel bei Behinderung, Kosten einer notwendigen Begleitperson einschließlich ihres Verdienstausfalls, Kinderbetreuung am Rehabilitationsort und Gepaecktransport. Beantragt wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, üblicherweise zusammen mit dem Reha-Antrag.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rechtsanspruch auf eine Teilrente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, aber noch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Es gelten dieselben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit. Die Rente beträgt der Höhe nach die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Vertrauensschutzregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, gemessen an gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung. Berücksichtigt werden Ausbildungsdauer, bisheriger Beruf und die Anforderungen des Berufs; zumutbare Verweisungstätigkeiten schließen den Anspruch aus. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.
Renteninformation und Rentenauskunft
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.
Rentensplitting unter Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung ist eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)
Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.
Riester-Zulage (Altersvorsorgezulage)
Die Riester-Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro, einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder sowie einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Für die volle Zulage müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, Zulagen eingerechnet. Alternativ ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich, das Finanzamt prüft automatisch, was guenstiger ist. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte angeboten werden, bestehende Verträge geniessen Bestandsschutz.
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG
Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.
Rundfunkbeitragsbefreiung im besonderen Haertefall
Wer knapp über der Sozialleistungsgrenze liegt, kann trotzdem befreit werden. Der Beitragsservice nennt drei Haertefaelle: das Einkommen übersteigt den sozialen Bedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich, es wurde schriftlich auf eine bewilligte Leistung verzichtet, oder Studierende sind vom BAföG ausgeschlossen. Der Antrag geht mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)
Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.
Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten von Schule und Kita werden in voller Höhe übernommen. Damit sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen. Die Regelung gilt sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft nach Paragraf 36 SGB XII
Das Gegenstueck zur Mietschuldenübernahme im Bürgergeld findet sich in der Sozialhilfe. Der Träger kann Miet- und Energieschulden übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist; droht Wohnungslosigkeit, soll er es tun. Die Leistung kann als Beihilfe ohne Rückzahlung oder als Darlehen erbracht werden. Das Amtsgericht muss den Sozialhilfeträger bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückständen unverzueglich informieren, damit dieser eingreifen kann.
Schuldner- und Insolvenzberatung
In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung über 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Viele davon arbeiten kostenlos, weil sie öffentlich finanziert werden. Die Beratung hilft bei Überschuldung, Energie- und Mietschulden, Pfaendungsschutz und der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz. Über die Stellensuche auf meine-schulden.de laesst sich nach Postleitzahl, Umkreis, Kostenfreiheit und Insolvenzberatung filtern.
Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)
Sozialhilfeberechtigte sind auf die Beratung durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, rechtsberatende Berufe und sonstige Stellen hinzuweisen. Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstelle geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. Die angemessenen Kosten sollen übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann; in anderen Fällen können die Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme kann auch pauschaliert an die Beratungsstelle erfolgen.
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)
Nach Paragraf 36 SGB XII können Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht. Sie kann als Beihilfe, also als nicht rückzahlbarer Zuschuss, oder als Darlehen gewährt werden. Diese Hilfe steht auch Menschen offen, die sonst keine laufende Sozialhilfe beziehen. Bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückstand muss das Gericht den Sozialhilfeträger unverzueglich über Klageeingang, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin informieren.
Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.
Mehr zu Sozialleistung
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sozialleistung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.