Antragio

Förderung als Zuschuss für Sozialleistung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sozialleistung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

326 Programme gefunden

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BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld

Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung

Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug erhalten einen Mehrbedarf auf den Regelbedarf, weil sie die Pflege und Erziehung allein sicherstellen. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren. Ergibt die Berechnung mit 12 Prozent je Kind einen höheren Wert, gilt dieser, gedeckelt bei 60 Prozent des Regelbedarfs. Der Mehrbedarf wird zusammen mit dem laufenden Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld gezahlt.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, der parallel zur Regelung im SGB II ausgestaltet ist. Er beträgt 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis zur Grenze von 60 Prozent. Werdende Muetter erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent. Die Summe aller Mehrbedarfe darf die massgebende Regelbedarfsstufe nicht übersteigen.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialaemter der Kommunen
BundZuschuss

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Wird das Warmwasser in der Wohnung selbst erzeugt, etwa durch einen Durchlauferhitzer, sind die Stromkosten nicht über die Heizkosten gedeckt. Dafuer gibt es einen pauschalen Mehrbedarf, gestaffelt nach Alter. Er beträgt 2,3 Prozent des Regelbedarfs für Erwachsene, 1,4 Prozent im 15. Lebensjahr, 1,2 Prozent von 7 bis 14 Jahren und 0,8 Prozent bis zum sechsten Lebensjahr. Höhere Kosten werden nur anerkannt, wenn sie über eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernaehrung

Wer aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernaehrung braucht, erhält einen Mehrbedarf in angemessener Höhe zusätzlich zum Regelbedarf. Das Gesetz nennt keinen festen Prozentsatz, die Jobcenter orientieren sich an aerztlichen Bescheinigungen und fachlichen Empfehlungen. Typische Anlaesse sind zehrende Erkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen mit besonderem Kostbedarf. Ein aerztlicher Nachweis ist erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für werdende Muetter in der Grundsicherung

Schwangere im Grundsicherungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt, und deckt zusätzliche Ausgaben für Ernaehrung und Koerperpflege. Er wird zusammen mit dem laufenden Regelbedarf ausgezahlt. Ein Nachweis über den Mutterpass genuegt in der Regel.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für werdende Mütter im Bürgergeld

Schwangere im Bürgergeldbezug erhalten nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf läuft ab der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)

Zuschläge auf den Regelbedarf für Menschen mit besonderen Lebenslagen, gezahlt zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe für Menschen mit Merkzeichen G, die die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, ebenso 17 Prozent für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche. Alleinerziehende erhalten 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis höchstens 60 Prozent. Weitere Mehrbedarfe gibt es für kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung (0,8 bis 2,3 Prozent je Regelbedarfsstufe) und Schulbücher.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Mehrbedarfe zum Grundsicherungsgeld

Neben dem Regelbedarf gibt es nach Paragraf 21 SGB II Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, die als Prozentsatz des maßgebenden Regelbedarfs gezahlt werden. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten 17 Prozent, Alleinerziehende je nach Kinderzahl und Alter 12 bis 60 Prozent (Regelfall 36 Prozent), Menschen mit Behinderung in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben 35 Prozent. Dazu kommen Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen und für dezentrale Warmwassererzeugung. Die Mehrbedarfe werden zusammen mit dem Grundsicherungsgeld beim Jobcenter geltend gemacht.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
LandZuschuss

Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg

Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.

1.700 Euro bis 1.700 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Landes Baden-Württemberg
LandZuschuss

Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin

Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Bearbeitung durch die Investitionsbank Berlin
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur als medizinische Vorsorge

Muetter und Vaeter mit gesundheitlicher Belastung können eine stationaere Vorsorgemaßnahme in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erhalten. Die Maßnahme kann als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme durchgeführt werden, das Kind wird dann mitbehandelt oder mitbetreut. Die Krankenkasse trägt die Kosten, Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag zu. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ambulante Maßnahmen zuvor ausgeschöpft wurden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingen zwölf Wochen. Beantragt wird es mit der ärztlichen Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse.

bis 13 Euro je Jahr
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag. Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Den Unterschied zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung

Frauen, die privat oder über die Familienversicherung krankenversichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Für sie zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Schutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bleibt davon unberuehrt und gleicht die Luecke zum Nettolohn aus. Der Antrag wird direkt beim Bundesamt gestellt.

bis 210 Euro
bundesweit
Bundesamt für Soziale Sicherung
BundZuschuss

Onkologische Nachsorgeleistungen der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur onkologischen Nachsorge nach einer Krebserkrankung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sowie deren Angehoerige. Für Versicherte reicht die Erfuellung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die persönlichen Voraussetzungen der medizinischen Reha müssen nicht vorliegen. Näheres regeln Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung parallel teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil. Alleinerziehende erhalten den gesamten Bonus allein. Beantragt wird er über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung gleichzeitig teilen. Jeder Elternteil erhält zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Bonus allein in Anspruch nehmen. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus, also 150 bis 900 Euro je Monat.

150 Euro bis 900 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
BundZuschuss

Persönliches Budget für Teilhabeleistungen

Statt Sachleistungen können Leistungsberechtigte ein Persönliches Budget beantragen und die benoetigten Hilfen selbst einkaufen. Das Budget wird in der Regel als monatliche Geldleistung ausgezahlt und trägeruebergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind neben Teilhabeleistungen auch bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege. Die Höhe bemisst sich nach dem individuell festgestellten Bedarf, an die Entscheidung ist man sechs Monate gebunden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, Pflegekassen und Integrationsaemter, trägeruebergreifend
BundZuschuss

Pflegegeld (Paragraf 37 SGB XI)

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehoerige. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Es besteht ein Rechtsanspruch. Beantragt wird es bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse; die Beträge werden regelmäßig angepasst.

347 Euro bis 990 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Pflegegeld der Pflegeversicherung

Wer zu Hause von Angehoerigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, bekommt statt eines Pflegedienstes Geld auf das eigene Konto. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der eigenen Haeuslichkeit tatsaechlich sichergestellt ist. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.

347 Euro bis 990 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Pflegegeld in der Hilfe zur Pflege (Paragraph 64a SGB XII)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die erforderliche Pflege damit selbst sicherstellen. Die Höhe entspricht den Beträgen des Paragraphen 37 Absatz 1 SGB XI und richtet sich nach dem Pflegegrad; die Sätze werden regelmäßig angepasst. Bei unvollständigen Kalendermonaten wird anteilig gekürzt, gerechnet mit 30 Tagen je Monat. Die Leistung wird bis zum Ende des Sterbemonats erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Paragraf 40 SGB XI)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden meist leihweise gestellt; Versicherte ab 18 Jahren tragen dabei 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 42 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse

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