Förderung als Sonstiges für Sozialleistung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sozialleistung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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DeutschlandTicket Sozial im VRR
Das DeutschlandTicket Sozial kostet im VRR 53 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Berechtigt sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den erforderlichen Berechtigungsnachweis stellt die zuständige Behörde vor Ort aus. Wer bereits ein SozialTicket hat, kann beim örtlichen Verkehrsunternehmen auf das DeutschlandTicket Sozial wechseln.
Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Das DeutschlandTicket Sozial im VRR kostet laut Verbund 53 Euro im Monat statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im Nahverkehr der zweiten Klasse. Berechtigt sind Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den Berechtigungsnachweis stellt die Kommune aus, gekauft wird im Kundencenter des Verkehrsunternehmens oder digital über die VRR-App. Daneben gibt es im VRR weiterhin das regional gültige SozialTicket, laut VRR für 43,80 Euro im Abo.
Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Das Deutschlandticket Sozial im VRS kostet laut Verbund ab 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im gesamten Nahverkehr wie das normale Deutschlandticket. Anspruch haben Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge oder Wohngeld beziehen. Bestellt wird über einen Bestellschein des oertlichen Verkehrsunternehmens mit Kopie des Berechtigungsnachweises.
Deutschlandticket sozial im VRS
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg kostet das Deutschlandticket sozial ab dem 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro. Anspruch haben Personen mit Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Wohngeld. Das Ticket hat dieselben Gültigkeiten wie das reguläre Deutschlandticket. Die Vertragslaufzeit hängt von der Laufzeit des Berechtigungsnachweises ab und endet ohne rechtzeitige Vorlage eines neuen Nachweises.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Versicherte haben nach Paragraf 33a SGB V Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, also Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruhen und die Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen. Voraussetzung ist die Aufnahme in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie eine aerztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Der Antrag läuft direkt über die Krankenkasse oder die verordnende Praxis.
Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II kann das Jobcenter die Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter oder den Energieversorger zahlen, statt an die leistungsberechtigte Person. Das ist besonders dann vorgesehen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei bestehenden Mietrückständen. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Miete bei Zahlungsrückständen direkt an den Vermieter überwiesen werden kann. Das Verfahren schützt sowohl den Wohnraum der Mietenden als auch den Zahlungseingang beim Vermieter.
Düsselpass
Mit dem Düsselpass können Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit geringem Einkommen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gelten bei städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Stadt und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Die Stadt stellt den Pass seit 1997 aus, er ist kostenlos und persönlich. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen bezieht, erhält ihn automatisch ohne gesonderten Antrag.
Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung Brandenburg
Familien in Brandenburg mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro sind vollständig von Kita-Beiträgen befreit. Zwischen 35.001 und 55.000 Euro gelten gedeckelte Höchstbeiträge, die je nach Betreuungsform und Umfang gestaffelt sind. Wer Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, ist ohne Einkommensnachweis befreit. Ein foermlicher Antrag ist nicht noetig, die Entlastung gilt kraft Gesetzes, Einkommensnachweise sind auf Verlangen des Trägers vorzulegen.
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF)
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, laut Beitragsservice 6,12 Euro statt 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Berechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, wesentlich sehbehinderte Menschen ab GdB 60 sowie Hoergeschaedigte, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehoer auch mit Hoerhilfen nicht möglich ist. Der Antrag läuft über den Beitragsservice.
Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.
Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst
Seit dem Telekommunikationsgesetz 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugang zu einem erschwinglichen Preis. Die Bundesnetzagentur überwacht Verfügbarkeit und Preisentwicklung und veröffentlicht Grundsaetze zur Ermittlung erschwinglicher Preise. Verbraucher können die Versorgung auf Sprachkommunikationsdienste beschränken lassen. Damit ist der früher als Sozialtarif Telefon bekannte Ansatz in das Universaldienstrecht überführt worden. Konkrete Ermäßigungssaetze legt das Gesetz nicht fest.
Fair-Ticket Plus Saarland
Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.
Fair-Ticket Saarland
Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.
Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)
Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate
Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ohne Auszubildende. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen nicht überschreiten.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)
Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde eine Behinderung und den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest. Ab einem Grad von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis kann Merkzeichen enthalten, etwa G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl oder RF, die zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen führen. Eine Feststellung erfolgt erst ab einem Grad der Behinderung von 20. Liegen mehrere Beeintraechtigungen vor, wird der Gesamtgrad nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit gebildet.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.
Frankfurt-Pass
Der Frankfurt-Pass gibt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei Nahverkehr, Bädern, Eissporthalle, Zoo, Palmengarten, Oper, Bibliotheken, Volkshochschule und Leihrädern. Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen oder deren Einkommen unter den städtischen Grenzen liegt, laut Stadt ab 1381 Euro monatlich für Einpersonenhaushalte. Beantragt wird online oder im Sozialrathaus, der Pass ist digital als QR-Code oder als Karte erhältlich.
Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beiträge auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen sind nach Paragraph 226 Absatz 2 SGB V nur zu entrichten, wenn diese Einnahmen zusammen ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße übersteigen (Freigrenze). Wird die Grenze überschritten, ist zusätzlich ein Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße abzuziehen. Dieser Freibetrag gilt allerdings nur für Renten der betrieblichen Altersversorgung nach Paragraph 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V und ist der Höhe nach auf diese Renten begrenzt; für sonstige Versorgungsbezüge greift nur die Freigrenze. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Bezugsgröße. Die Krankenkasse berücksichtigt den Freibetrag automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase
Beschäftigte können sich für bis zu drei Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehoerigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Voraussetzung ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, nachgewiesen durch ein aerztliches Zeugnis. Ein anerkannter Pflegegrad ist dafuer nicht erforderlich. Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)
Wer selbständig ist, in Elternzeit ein Kind über drei Jahre betreut, sich beruflich weiterbildet oder außerhalb von EU, EWR und Schweiz arbeitet, kann sich nach Paragraf 28a SGB III freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ohne diese Versicherung entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Beiträge werden monatlich gezahlt, die genaue Höhe steht im Merkblatt der Bundesagentur. Wer später Arbeitslosengeld beansprucht, muss für die zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nachweisen, dass er mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit, bei Auslandsbeschäftigten die Agentur am letzten inländischen Wohnort.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)
Selbständige mit mindestens 15 Wochenstunden, im Nicht-EU-Ausland Beschäftigte, Personen in Elternzeit und bestimmte Weiterbildungsteilnehmende können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit sichern sie sich einen spaeteren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Antrag ist an kurze Fristen nach Aufnahme der Tätigkeit gebunden, und es müssen Vorversicherungszeiten vorliegen. Die Beiträge zahlen die Versicherten selbst.
Geriatrische Rehabilitation ohne Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit
Bei einer vertragsaerztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation prüft die Krankenkasse nach Paragraf 40 Absatz 3 SGB V nicht mehr, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist, sofern die Indikation mit den vorgesehenen Assessmentinstrumenten nachgewiesen wurde. Damit ist die Genehmigung für aeltere Versicherte deutlich erleichtert. Die Kasse entscheidet nur noch über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung. Antrag über die verordnende Aerztin oder den verordnenden Arzt bei der Krankenkasse.
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