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Förderprogramme für Soziales in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Soziales und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

307 Programme gefunden

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BundZuschuss

Projektförderung Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
KommuneZuschuss

Förderprogramm Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert über sein Kommunales Integrationszentrum ehrenamtliche Projekte in der präventiven Integrationsarbeit mit bis zu 2.500 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden sowie Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit und Sport- und Kulturvereine. Gefördert werden Demokratiebildung, Informationsvermittlung für Geflüchtete und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Im Mittelpunkt stehen neu zugewanderte Menschen einschließlich junger Geflüchteter.

bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Kommunales Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises
KommuneZuschuss

Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land

Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LAG Tecklenburger Land, Kreis Steinfurt
LandZuschuss

Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung

Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Umsetzung durch Diakonie Ruhr-Hellweg
BundBeratung

Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption

Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendaemter und anerkannte freie Träger
BundZuschuss

Pflegegeld für Kinder in Vollzeitpflege

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, erhalten vom Jugendamt laufende Leistungen zum Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt den Sachaufwand sowie die Kosten der Pflege und Erziehung und enthält einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfuegung des Kindes. Die Pauschalbeträge werden nach Landesrecht festgesetzt und sind nach Altersgruppen gestaffelt, deshalb unterscheiden sie sich je nach Bundesland. Bei verwandten Pflegepersonen kann der Anteil für den Sachaufwand gekuerzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jugendaemter der Kommunen
BundZuschuss

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Mitteln, wenn andere Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig kommen. Gefördert werden Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Saeugling und Kleinkind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Notlage und wird von den Landesstellen der Stiftung entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss persönlich in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesstiftung Mutter und Kind, Schutz des ungeborenen Lebens
EUZuschuss

Europäisches Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Agenturen
EUZuschuss

ESF-Plus-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Nordrhein-Westfalen setzt den ESF Plus über ein eigenes Landesprogramm um, das vom Arbeitsministerium des Landes verantwortet wird. Gefördert werden der Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Fachkräftesicherung, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Antragsteller sind Bildungsträger, Kammern, Verbände, Kommunen und Unternehmen. Die konkreten Förderbedingungen stehen in den jeweiligen Landesrichtlinien und Aufrufen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
EUZuschuss

ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027

Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

URBACT IV

URBACT IV läuft von 2021 bis 2027 und hilft Städten, integrierte Handlungskonzepte für nachhaltigen Wandel zu entwickeln. Aktuell sind 65 Netzwerke mit 525 Partnerstädten aus 32 Ländern aktiv. Es gibt verschiedene Netzwerktypen, darunter Action Planning Networks, Innovation Transfer Networks, Transfer Networks und den URBACT Pioneers Accelerator. Ergänzend bietet das Programm Expertenunterstützung, Methoden aus der URBACT Toolbox, den Knowledge Hub sowie Schulungen und Kapazitätsaufbau.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
URBACT-Programm, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Behörden
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
EUZuschuss

Erasmus Plus Jugend

Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit, bundesweit
Europäische Union, Nationale Agentur JUGEND für Europa
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)

Die berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen mit gesundheitlicher Beeintraechtigung oder drohender Behinderung dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Gefördert werden Diagnosemaßnahmen, rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behinderungsbedingte Grundausbildungen, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, rehaspezifische Ausbildungen und Umschulungen sowie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich in Werkstätten. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe kann online gestellt werden, ein Reha-Check klaert vorab die Zuständigkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme hilft jungen Menschen, die noch keine Ausbildung gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben, sich auf den Einstieg in eine Berufsausbildung vorzubereiten. Sie verbindet Praktika in Betrieben mit fachtheoretischem Unterricht und ermöglicht unter Umständen das Nachholen eines Hauptschulabschlusses. Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert, während der Teilnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, in der Regel ohne Anrechnung von Einkommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA flex)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen vor und während einer Berufsausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule oder im Alltag. Auch der Ausbildungsbetrieb wird begleitet. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenfrei und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie laesst sich mit einer Einstiegsqualifizierung kombinieren und ist in einer ausbildungsvorbereitenden Phase auch mit Berufsausbildungsbeihilfe verbindbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
BundSonstiges

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten für Menschen, die die Kosten eines Verfahrens nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne eigene Zahlungen oder gegen Ratenzahlung bewilligt. In Familiensachen heißt die Leistung Verfahrenskostenhilfe, für grenzueberschreitende Faelle in der EU gelten ergänzende Regeln.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Gerichte
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Beratung und Vertretung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens sowie im obligatorischen Gueteverfahren. Sie wird auf Antrag beim Amtsgericht gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen fehlen, keine zumutbare andere Hilfe zur Verfuegung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist. Die wirtschaftliche Voraussetzung ist erfuellt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre. Für die Rechtsuchenden fällt in der Regel nur eine geringe Eigenbeteiligung an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgerichte
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
KommuneZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
KommuneBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe

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