Förderung als Zuschuss für Soziales
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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ESF Plus Brandenburg 2021 bis 2027
Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 4. Juli 2022 genehmigt. Das Programm hat vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Umgesetzt wird es über Richtlinien, die den jeweiligen Prioritäten zugeordnet und nach und nach veröffentlicht werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg berät zur Antragstellung.
ESF Plus Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 13. September 2022 genehmigt. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierung, Grundbildung und Sprachförderung, die Beschäftigungsförderung für Arbeitslose mit besonderem Blick auf Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Ausbildung und der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen. Das Programm gilt für Bremen und Bremerhaven.
ESF Plus Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Hamburg investiert in die Bereiche Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität, Bildung sowie soziale Inklusion. Die geförderten Projekte richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung sowie Erwerbstätige und Selbstständige, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Zum 1. Januar 2025 begann die zweite Förderphase.
ESF Plus Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2021 bis 2027. Die Mittel sind aufgeteilt zwischen den stärker entwickelten Regionen des Landes und der Übergangsregion Trier, die einen eigenen Anteil erhält. Gefördert werden Projekte, die berufliche Perspektiven verbessern. Projektträger melden sich auf Förderaufrufe hin, die das Land in mehreren Förderansätzen veröffentlicht.
ESF Plus Saarland 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Saarland für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der ESF ist im Saarland ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das die Wiedereingliederung in Beschäftigung, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung unterstützt. Die Priorität 1 des Programms heißt zukunftsfähige Beschäftigte und KMU, Prävention durch Bildung und soziale Integration, und umfasst unter anderem die Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung zur Fachkräftesicherung.
ESF Plus Bayern 2021 bis 2027
Bayerisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der ESF Plus fördert in Bayern drei Schwerpunkte: Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Neben Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsförderung gehören dazu auch schulische Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung. Ein Fördernavigator auf dem Landesportal führt in wenigen Schritten zur passenden Förderaktion.
ESF Plus Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Es gliedert sich in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der Mittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen, die andere Hälfte verteilt sich gleichmäßig auf die beiden übrigen Schwerpunkte. Die Investitionsbank Berlin verwaltet in dieser Förderperiode mehrere Förderinstrumente. Antragsberechtigt sind unter anderem soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger im Land Berlin.
ESF Plus Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Förderthemen sind Arbeit, Integration und Inklusion. Das Programm verbindet ESF-Plus-Mittel mit Mitteln des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und wird durch Landesmittel ergänzt. Der ESF Plus fördert landesweit, der JTF-Anteil ist auf zwei Regionen begrenzt: das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet.
ESF Plus Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Schwerpunkte sind die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung samt Arbeitskräftemobilität, die Förderung sozialer Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie Investitionen in Bildung, Ausbildung und berufliche Bildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Dazu gehören auch Programme im Wissenschaftsbereich zu Gleichstellung, Qualifizierung und Nachwuchs.
Landesprogramm Arbeit Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (ESF Plus)
Das Landesprogramm Arbeit ist das Dach, unter dem Schleswig-Holstein die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 einsetzt. Unterstützt werden die Bereiche Beschäftigung, Bildung und soziale Integration. Das ESF-Programm des Landes wurde am 19. Mai 2022 als eines der ersten ESF-Programme von der EU-Kommission genehmigt. Neben den EU-Mitteln fließen Landesmittel und private Kofinanzierung ein, unter anderem von Unternehmen.
ESF Plus Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Tragende Säulen sind die Beschäftigung von Menschen, die Fachkräftesicherung, die Weiterbildung sowie die Bekämpfung von Armut. Die Fondsverwaltung liegt im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, das das Programm in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern entwickelt. Ein Teil der Förderungen wird über das Landesamt für Gesundheit und Soziales bewilligt.
ESF Plus Hessen 2021 bis 2027
Hessisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt liegt auf Bildung und aktiver Inklusion, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Zu den Förderangeboten gehören unter anderem die ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung und das Programm PUSCH, das Praxis und Schule verbindet. Das Land führt ein eigenes Förderhandbuch mit den Grundsätzen der Förderperiode.
Multifondsprogramm Niedersachsen 2021 bis 2027 (EFRE und ESF Plus)
Niedersachsen führt EFRE und ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 in einem gemeinsamen Multifondsprogramm. Das ist der Unterschied zu den meisten anderen Ländern, die zwei getrennte Programme fahren. Inhaltlich geht es um Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft, das regionale Innovationsökosystem, die Gründungsinfrastruktur, die Sicherung von Fachkräfte- und Nachwuchspotenzial, soziale Inklusion sowie Klima- und Umweltanforderungen. Das Land unterscheidet dabei eine Übergangsregion und eine stärker entwickelte Region.
ESF Plus Thüringen 2021 bis 2027
Programm des Freistaats Thüringen für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm beschreibt die Strategie der ESF-finanzierten Maßnahmen in Thüringen mit den Zielen der Förderung, den geplanten Förderschwerpunkten, den erwarteten Ergebnissen und den Finanzplänen. Umgesetzt wird es über eigene Richtlinien, darunter die Gründungsrichtlinie sowie die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie unter dem Dach Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe. Für die Antragstellung gibt es ein eigenes Förderportal.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)
Zuschuss für soziale Einrichtungen zur Anpassung an Klimafolgen: Klimaanpassungskonzepte bis 70.000 Euro, Umsetzungsmaßnahmen bis 500.000 Euro und Stellen für Beauftragte für Klimaanpassung bis 175.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen und private gemeinnützige Träger bei 90 Prozent.
Förderprogramm (E-)Lastenräder der Stadt Nettetal
Nettetal zahlt eine Kaufprämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten: höchstens 500 Euro bei Elektrolastenrädern, 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung, 100 Euro bei Lastenanhängern und 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitätseingeschränkte Menschen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal. Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen und die Belege sind bei der Stadt einzureichen.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur
Einstiegsprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die die ersten eigenen Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Projekte, die Menschen vor Ort einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Die Fördergrundsaetze des Fonds gelten entsprechend, die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den BKM. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Dorfentwicklung Niedersachsen
Landesrichtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen auf Basis der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Gefördert werden unter anderem Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Modellvorhaben. Im Bereich Dorfentwicklung sind die Umnutzung und Sanierung ortsbildpraegender Bausubstanz im Ortskern typische Fördergegenstände. Die Fördersaetze unterscheiden sich nach Übergangsregion und stärker entwickelter Region sowie nach Maßnahmenart. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal OAManAErL.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
ESF-Plus-Bundesprogramm und Partnerprogramm der Städtebauförderung, das die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern benachteiligter Stadtteile verbessert. Die Projekte verknuepfen Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktvorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Integration in Beschäftigung und Stärkung der lokalen Ökonomie. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Die fuenfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant. Projekte müssen in Gebieten des Programms Sozialer Zusammenhalt liegen.
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