Förderung als Zuschuss für Soziales
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.
Aller.Land fördert innovative, partizipative und gemeinschaftsstiftende Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bis 2030 stehen bis zu 69,4 Millionen Euro bereit. Nach der Entwicklungsphase wurden 30 Regionen für die Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 ausgewählt. Eine neue offene Bewerbungsrunde ist derzeit nicht ausgeschrieben.
Projektförderung Soziokultur
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Verfuegungsfonds in den Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung Dresden
In mehreren Dresdner Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung gibt es Verfuegungsfonds für kleinere bauliche Vorhaben und Projekte im Quartier. Auch Anschaffungen von Gegenständen und Geraeten, die zur Durchführung eines Projektes noetig sind, können finanziert werden. Die förderfähigen Gesamtkosten werden vollständig aus Mitteln der städtebaulichen Erneuerung und der Landeshauptstadt Dresden getragen. Je Fördergebiet steht jährlich ein Budget von 20.000 Euro zur Verfuegung.
Stadtbezirksbudget Leipzig
Jeder Leipziger Stadtbezirksbeirat verfuegt seit 2025 über ein eigenes Budget von 55.000 Euro pro Jahr, aus dem Projekte im Stadtbezirk gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ab 14 Jahren, Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen und Initiativen. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, der Allgemeinheit dienen und sich auf den jeweiligen Stadtbezirk beziehen. Anträge für eine Umsetzung im Jahr 2026 sind bis zum 31. August 2026 möglich, solange der jeweilige Stadtbezirksbeirat noch Budget hat.
Zukunftsfonds Limburg-Weilburg Stark und Innovativ
Der Landkreis Limburg-Weilburg bündelt seine eigenen Förderungen im Zukunftsfonds Stark und Innovativ. Der Fonds ist in mehrere Säulen gegliedert, eine davon fördert gemeinnützige örtliche Vereine, deren Arbeit dem sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung dient. Die Mittel werden über die Städte und Gemeinden an die Vereine verteilt, die Beträge richten sich nach der Gemeindegröße. Grundlage ist ein Kreistagsbeschluss vom 3. November 2023, die Förderrichtlinie steht auf der Seite des Fördermanagements.
Förderrichtlinie Ehrenamt Landkreis Meißen
Der Landkreis Meißen fördert ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Antragsteller. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Seit 2018 wurden mehr als 990 Ehrenamtsprojekte mit rund 1,77 Millionen Euro aus Landes- und Kreismitteln unterstützt, etwa die Sanierung eines Tierheims, Erste-Hilfe-Ausrüstung für einen Sportverein oder eine Ortsjubiläumsfeier. Anträge gehen an das Dezernat Soziales des Landratsamts.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Bautzen
Neben dem Ehrenamtsbudget vergibt der Landkreis Bautzen ein kommunales Bürgerbudget, aus dem Projektideen aus der Bevölkerung finanziert werden. Hinweise zur Förderung und die Antragsformulare stehen als Download auf der Seite des Landratsamts bereit, die Antragstellung läuft online über das sächsische E-Government-Portal. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. Die genauen Förderhöhen legt der Landkreis mit jedem Aufruf fest.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget Vereine und Initiativen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Grundlage ist die Richtlinie zur Ehrenamtsförderung des Landkreises. Die Antragstellung läuft über ein Onlineformular im sächsischen E-Government-Portal, Hinweise und Formulare stehen auf der Kreisseite bereit. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Landratsamts.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Jugendbudget Wir für uns Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt aus dem Jugendbudget Wir für uns 10.000 Euro für Projekte bereit, an deren Planung und Umsetzung 14- bis 26-Jährige beteiligt sind. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys aus der Region nach einem Punktesystem, nicht die Verwaltung.
Kommunales Bürgerbudget Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis stellt aus dem kommunalen Bürgerbudget 40.000 Euro für 20 Projekte bereit, je Projekt gibt es bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Wohnort haben, im laufenden Jahr umsetzbar sein und der Allgemeinheit nutzen, nicht nur einer einzelnen Einrichtung. Die Gesamtkosten sollen 10.000 Euro nicht überschreiten, die Antragstellung läuft ausschließlich online.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Zwickau
Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren eigene Projektideen mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort einreichen. Der Landkreis Zwickau stellte für 2026 insgesamt 40.000 Euro bereit, 25 Projekte wurden bewilligt. Eine Jury bewertet die Vorschläge nach Kreativität und Innovationsgrad und achtet auf eine gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem Sitzecken, Begegnungsgärten, Fahrradunterstände, Streuobstwiesen und kulturelle Angebote.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Zwickau
Der Landkreis Zwickau reicht die Mittel des Freistaats Sachsen zur Würdigung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vollständig an Ehrenamtliche im Kreisgebiet weiter. Für 2026 standen 153.846,15 Euro bereit, aus denen 222 Vereine und Organisationen unterstützt wurden. Über die Anträge entscheidet ein Gremium aus Fraktionsvorsitzenden des Kreistags und der Verwaltungsspitze. Die Nachfrage übersteigt die Mittel deutlich, 2026 wurden rund 400.000 Euro beantragt.
Förderprogramm Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert über sein Kommunales Integrationszentrum ehrenamtliche Projekte in der präventiven Integrationsarbeit mit bis zu 2.500 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden sowie Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit und Sport- und Kulturvereine. Gefördert werden Demokratiebildung, Informationsvermittlung für Geflüchtete und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Im Mittelpunkt stehen neu zugewanderte Menschen einschließlich junger Geflüchteter.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion
Die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion im Landkreis Heidenheim vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte. Für 2026 standen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, insgesamt rund 166.667 Euro. Die Projektkosten dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen. Aus 28 Bewerbungen wurden im Mai 2026 nach einem Punktesystem 18 Kleinprojekte ausgewählt, die bis Jahresende umgesetzt werden.
Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land
Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Bürgerprojekte LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück fördert neben LEADER und dem Regionalbudget auch ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte. Damit sollen bürgerschaftliches Engagement und lokale Initiativen im ländlichen Hunsrück gestärkt werden. Der Aufruf 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die Förderbedingungen legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
LEADER-Projektförderung AktivRegion Schlei-Ostsee
Die AktivRegion Schlei-Ostsee fördert im LEADER-Programm Projekte mit bis zu 120.000 Euro je Vorhaben. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro für öffentliche und 5.000 Euro für private Träger. Der Fördersatz hängt vom Kernthema ab: bis zu 70 Prozent bei Klimaschutz und Klimaanpassung, bis zu 55 Prozent bei Daseinsvorsorge, Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit.
Regionalbudget LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg
Das Regionalforum Hersfeld-Rotenburg fördert aus dem Regionalbudget Kleinprojekte mit 80 Prozent der Bruttokosten, die Träger bringen 20 Prozent selbst auf. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Projekte sollen die Lebensqualität verbessern sowie Allgemeinwohl und regionale Identität stärken. Im Durchgang 2026 wurden 17 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 115.000 Euro bewilligt.
Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger
Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.
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