Antragio

Förderung als Zuschuss für Soziales in Thüringen

Diese Programme fördern Soziales und sind in Thüringen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

194 Programme gefunden

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BundZuschuss

DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)

Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.

bis 5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundZuschuss

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Zuschuss für soziale Einrichtungen zur Anpassung an Klimafolgen: Klimaanpassungskonzepte bis 70.000 Euro, Umsetzungsmaßnahmen bis 500.000 Euro und Stellen für Beauftragte für Klimaanpassung bis 175.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen und private gemeinnützige Träger bei 90 Prozent.

bis 80 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH
SonstigeZuschuss

Pauschalförderung Ferien und Bildung

Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.

bis 70 Prozent, maximal 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Aktion Mensch fördert Seminare und Workshops zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung über Tagespauschalen. Die Saetze betragen 50 Euro pro Person und Tag in Praesenz, 30 Euro online und 70 Euro bei Übernachtung. Kosten für Barrierefreiheit werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, hier ist ein Eigenanteil von 30 Prozent noetig. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich. Anträge sind ganzjährig möglich, Entscheidungen fallen in sechs Runden pro Jahr.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferien und Bildung

Die Pauschalförderung deckt Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten mit festen Tagessaetzen ab. Für Bildungsveranstaltungen gibt es 50 Euro pro Praesenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro pro Übernachtung. Bei Ferienfreizeiten werden Begleitkosten mit 50 bis 80 Euro pro Person und Tag bezuschusst. Pro Projektpartner sind höchstens 400.000 Euro im Jahr möglich, Anträge sind ganzjährig mit sechs Bewilligungsrunden pro Jahr möglich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferienfahrten

Die Pauschalförderung übernimmt Begleitkosten bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung sowie inklusive Ferienfahrten für junge Menschen bis 27 Jahre. Die Tagessaetze betragen 50 Euro für Erwachsene mit Behinderung, 80 Euro für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und 50 Euro für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:3, bei Pflegegrad 4 oder 5, Rollstuhlnutzung oder Sinnesbehinderung auch bei 1:2 oder 1:1. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen

Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.

bis 90 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.

bis 50 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Aktion Mensch unterstützt den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung um neue Geschäftsfelder oder Standorte. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von vier Jahren. Förderfähig sind Personalkosten für Fach- und Leitungskräfte, Honorare, Sachausgaben, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert Projekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren, deren Teilhabe eingeschraenkt ist. Es gibt bis zu 300.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die nächste Antragsphase läuft vom 1. September bis 15. Oktober 2026.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert inklusive und partizipative Freizeitprojekte, die die Selbstwirksamkeit junger Menschen stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Zielgruppe sind junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschraenkten Teilhabemöglichkeiten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung Junge Menschen stärken

Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert aus den Erträgen der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Deutschland. Schwerpunkte sind Quartier und Nachbarschaft, Kinder, Jugend und Familie sowie Seniorinnen und Senioren. Bau- und Erstausstattungsvorhaben werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert, für soziale Projekte gibt es keine feste Obergrenze. Anträge sind jederzeit möglich, der Vorstand entscheidet zweimal jährlich.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Projektförderung unterstützt selbstbestimmtes Wohnen für zwei bis acht Personen mit bis zu 200.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten über maximal drei Jahre. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen. Aktion Mensch weist darauf hin, dass diese Förderangebote zum 31. August 2026 auslaufen.

bis 90 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Kooperation mit der Deutschen Postcode Lotterie
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

EXIST Women

Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

2.000 Euro bis 11.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch, Programm Barrierefreiheit für alle
BundZuschuss

Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro je Jahr
bundesweit
Pflegekasse

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