Förderung als Zuschuss für Soziales in Berlin
Diese Programme fördern Soziales und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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ESF Plus Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Es gliedert sich in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der Mittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen, die andere Hälfte verteilt sich gleichmäßig auf die beiden übrigen Schwerpunkte. Die Investitionsbank Berlin verwaltet in dieser Förderperiode mehrere Förderinstrumente. Antragsberechtigt sind unter anderem soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger im Land Berlin.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)
Zuschuss für soziale Einrichtungen zur Anpassung an Klimafolgen: Klimaanpassungskonzepte bis 70.000 Euro, Umsetzungsmaßnahmen bis 500.000 Euro und Stellen für Beauftragte für Klimaanpassung bis 175.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen und private gemeinnützige Träger bei 90 Prozent.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur
Einstiegsprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die die ersten eigenen Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Projekte, die Menschen vor Ort einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Die Fördergrundsaetze des Fonds gelten entsprechend, die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den BKM. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
ESF-Plus-Bundesprogramm und Partnerprogramm der Städtebauförderung, das die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern benachteiligter Stadtteile verbessert. Die Projekte verknuepfen Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktvorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Integration in Beschäftigung und Stärkung der lokalen Ökonomie. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Die fuenfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant. Projekte müssen in Gebieten des Programms Sozialer Zusammenhalt liegen.
Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt
Programmteil der Städtebauförderung für Quartiere, die nach Paragraf 171e BauGB aufgrund der Zusammensetzung der Bewohnerschaft und der wirtschaftlichen Lage erheblich benachteiligt sind. Gefördert werden Wohnumfeld und Wohnqualität, soziale Infrastruktur wie Kitas, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildung, lokale Ökonomie, Gesundheits-, Sport- und Kulturangebote sowie Quartiersmanagement als Anlaufstelle im Viertel. Nachfolger des Programms Soziale Stadt seit 2020. Für 2026 stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
Katastrophenhilfe der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Wird in Deutschland eine Katastrophe oder eine vergleichbare Notsituation ausgerufen, kann die Stiftung Deutsches Hilfswerk Fördermittel für besondere Hilfen vergeben. Die Mittel stammen aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die in der betroffenen Region Hilfe leisten. Das Angebot ist kein laufendes Programm, sondern wird anlassbezogen geoeffnet. Konkrete Förderhöhen werden je nach Lage festgelegt.
Förderbaustein Digitalisierung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Mit dem Förderbaustein Digitalisierung unterstützt die Stiftung Deutsches Hilfswerk soziale Projekte, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf Grundlage digitaler Technologien neu denken. Gefördert werden innovative Lösungen und deren Umsetzung im sozialen Bereich. Die Bewerbung läuft über dasselbe Förderportal und dieselben Fristen wie die übrige Projektförderung der Stiftung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit passendem Satzungszweck.
Aktion Mensch Pauschalförderung Ferienfahrten
Die Pauschalförderung übernimmt Begleitkosten bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung sowie inklusive Ferienfahrten für junge Menschen bis 27 Jahre. Die Tagessaetze betragen 50 Euro für Erwachsene mit Behinderung, 80 Euro für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und 50 Euro für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:3, bei Pflegegrad 4 oder 5, Rollstuhlnutzung oder Sinnesbehinderung auch bei 1:2 oder 1:1. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen
Aktion Mensch fördert Seminare und Workshops zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung über Tagespauschalen. Die Saetze betragen 50 Euro pro Person und Tag in Praesenz, 30 Euro online und 70 Euro bei Übernachtung. Kosten für Barrierefreiheit werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, hier ist ein Eigenanteil von 30 Prozent noetig. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich. Anträge sind ganzjährig möglich, Entscheidungen fallen in sechs Runden pro Jahr.
Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Aktion Mensch Projektförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Projektförderung unterstützt selbstbestimmtes Wohnen für zwei bis acht Personen mit bis zu 200.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten über maximal drei Jahre. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen. Aktion Mensch weist darauf hin, dass diese Förderangebote zum 31. August 2026 auslaufen.
Aktion Mensch Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Aktion Mensch unterstützt den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung um neue Geschäftsfelder oder Standorte. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von vier Jahren. Förderfähig sind Personalkosten für Fach- und Leitungskräfte, Honorare, Sachausgaben, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen.
Aktion Mensch Projektförderung Junge Menschen stärken
Das Programm fördert inklusive und partizipative Freizeitprojekte, die die Selbstwirksamkeit junger Menschen stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Zielgruppe sind junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschraenkten Teilhabemöglichkeiten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
Projektförderung der Stiftung Behindertensport
Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.
Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin
Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.
Strukturfonds für Dachverbände von Migrantenorganisationen (Berlin)
Der Strukturfonds stärkt Dachverbände von Migrantenorganisationen in Berlin und sichert deren Arbeit langfristig. Gefördert werden der Aufbau stabiler Organisationsstrukturen, Netzwerkarbeit, größere Sichtbarkeit und Qualifizierungsangebote, mit denen insbesondere kleine Migrantenorganisationen professionalisiert werden. In der Pilotphase seit dem 1. Januar 2025 werden vier Dachverbände gefördert: Club Dialog e.V., Migrationsrat Berlin e.V., TBB e.V. sowie VIA Regional Berlin/Brandenburg e.V. Die Förderung läuft bis 2027 und wird wissenschaftlich begleitet.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.