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Förderung als Sonstiges für Soziales

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

52 Programme gefunden

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BundSonstiges

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

2.500 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschaedigung (§ 5 AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig und nicht erwerbstaetig sind und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sind zur Wahrnehmung angebotener Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Für die geleistete Arbeit wird eine Aufwandsentschaedigung von 80 Cent je Stunde gezahlt, sofern keine höheren notwendigen Aufwendungen nachgewiesen werden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Rentenversicherung.

1 Euro bis 1 Euro
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Einsatzstellen bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern
BundSonstiges

Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III sichert die Agentur für Arbeit zu, dass sie die Weiterbildungskosten übernimmt, etwa für Anpassungsqualifizierung, Umschulung oder Teilqualifizierung. Der Gutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Förderung auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter durch die Agentur für Arbeit. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, ansonsten ist es eine Ermessensleistung nach vorheriger Beratung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundSonstiges

Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge in der Grundsicherung

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und zusätzlich vorgesorgt hat, behält nach Paragraph 82 Absatz 4 und 5 SGB XII einen Teil dieser Zusatzrente anrechnungsfrei. Anrechnungsfrei bleiben 100 Euro monatlich plus 30 Prozent des darüber liegenden Einkommens aus zusätzlicher Altersvorsorge, insgesamt höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Berücksichtigt werden Betriebsrenten nach dem Betriebsrentengesetz, zertifizierte Riester-Verträge und zertifizierte Basisrentenverträge. Der Freibetrag wird vom Sozialamt im Rahmen des Grundsicherungsantrags berücksichtigt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
BundSonstiges

Freibeträge vom Erwerbseinkommen im Grundsicherungsgeld

Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Nach Paragraf 11b SGB II bleiben die ersten 100 Euro monatlich aus Erwerbstätigkeit komplett anrechnungsfrei, darüber gestaffelt 20 Prozent von 100 bis 520 Euro, 30 Prozent von 520 bis 1.000 Euro und 10 Prozent von 1.000 bis 1.200 Euro, bei Personen mit Kind bis 1.500 Euro. Abgesetzt werden zusätzlich Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, notwendige Werbungskosten und titulierte Unterhaltsverpflichtungen. Die Freibeträge werden vom Jobcenter automatisch berücksichtigt, wenn das Einkommen gemeldet wird.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Grundrentenfreibetrag in Sozialhilfe und Grundsicherung (Paragraph 82a SGB XII)

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann, dem bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente in der Sozialhilfe anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Renteneinkommens, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Freibetrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gleichgestellt sind Zeiten aus der Alterssicherung der Landwirte, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus versicherungsfreien Beschäftigungen.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Nachweis der Grundrentenzeiten durch die Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job)

Eine Arbeitsgelegenheit nach Paragraf 16d SGB II ist eine zeitlich befristete Tätigkeit bei einem Träger, die Menschen im Grundsicherungsbezug wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Sie dauert höchstens 24 Monate innerhalb von fünf Jahren, im Einzelfall sind weitere zwölf Monate möglich. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Sozialversicherungspflicht, gezahlt wird das Grundsicherungsgeld weiter plus eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)

Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen will, kann nach Paragraph 187a SGB VI zusätzliche Beiträge zahlen, um die Rentenminderung ganz oder teilweise auszugleichen. Ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die notwendige Beitragshöhe besteht ab Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn zuvor erklärt wurde, dass eine vorzeitige Altersrente beabsichtigt ist. Teilzahlungen sind möglich, eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Auskunft und Zahlung laufen über die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Ausserbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, können eine vollqualifizierende Berufsausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wurde der Zugang zum 1. August 2024 erweitert: Auch marktbenachteiligte junge Menschen in Regionen mit Unterversorgung an Ausbildungsplätzen können gefördert werden. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, sobald das möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, wird auf Antrag vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Der Beitrag beträgt laut Beitragsservice 18,36 Euro monatlich je Wohnung (Stand 2026), die Befreiung senkt ihn auf null. Es besteht ein Rechtsanspruch, die Befreiung wird aber nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag beim Beitragsservice mit Nachweis.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Begrenzter Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder (Angehörigen-Entlastung, Paragraph 94 SGB XII)

Wer Sozialhilfe erhält, muss in der Regel nicht befürchten, dass die eigenen Kinder oder Eltern zur Kasse gebeten werden. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Gesetz vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird; das Sozialamt darf nur bei hinreichenden Anhaltspunkten Nachweise verlangen. Die Regelung gilt nicht bei Leistungen für minderjährige Kinder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
LandSonstiges

Berlin-Ticket S

Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich Berlin AB für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Seit 1. Januar 2026 kostet es laut Senatsverwaltung 27,50 Euro monatlich. Zum Ticket muss ein gültiger Leistungsbescheid einer Berliner Behörde oder eine gültige Leistungsbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Ausweis mitgeführt werden. Bereits ausgegebene VBB-Kundenkarten bleiben laengstens bis 1. Oktober 2026 gültig.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, Verkauf über BVG, S-Bahn und VBB
LandSonstiges

Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)

Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über BVG und S-Bahn Berlin
BundSonstiges

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen geben jungen Menschen praktische Einblicke in Berufsfelder, vermitteln theoretische Kenntnisse und bereiten auf eine Berufsausbildung vor. Sie dauern in der Regel bis zu zwölf Monate und können auf 18 Monate verlängert werden, Module reichen von Sprachförderung bis zu berufspraktischen Inhalten in Werkstätten und Praktika. Teilnehmende ohne Schulabschluss können auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden, darauf besteht ein Rechtsanspruch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Durchführung durch beauftragte Bildungsträger
KommuneSonstiges

Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Das DeutschlandTicket Sozial im VRR kostet laut Verbund 53 Euro im Monat statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im Nahverkehr der zweiten Klasse. Berechtigt sind Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den Berechtigungsnachweis stellt die Kommune aus, gekauft wird im Kundencenter des Verkehrsunternehmens oder digital über die VRR-App. Daneben gibt es im VRR weiterhin das regional gültige SozialTicket, laut VRR für 43,80 Euro im Abo.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und die kommunalen Verkehrsunternehmen
KommuneSonstiges

Deutschlandticket Sozial im Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Das Deutschlandticket Sozial im VRS kostet laut Verbund ab 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro statt 63 Euro für das regulaere Deutschlandticket. Es gilt bundesweit im gesamten Nahverkehr wie das normale Deutschlandticket. Anspruch haben Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge oder Wohngeld beziehen. Bestellt wird über einen Bestellschein des oertlichen Verkehrsunternehmens mit Kopie des Berechtigungsnachweises.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Verkehrsverbund Rhein-Sieg und die kommunalen Verkehrsunternehmen
SonstigeSonstiges

Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundSonstiges

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung

Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Kursträger in den Bundesländern
LandSonstiges

Fair-Ticket Plus Saarland

Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
LandSonstiges

Fair-Ticket Saarland

Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundSonstiges

Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)

Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse bei der Krankenkasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

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