Förderprogramme für Sonstiges in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
230 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)
Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Abschreibung abziehbar oder pauschal 1.260 Euro im Jahr. Ohne eigenes Arbeitszimmer greift die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Haken: Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Voraussetzungen, und Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander angesetzt werden. Ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für das Arbeitszimmer nicht.
Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)
Verkauft ein Betrieb Grund und Boden oder Gebäude mit hohem Buchgewinn, kann der Gewinn auf neue Investitionen übertragen werden, statt ihn sofort zu versteuern. Bis zur Reinvestition darf eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das verkaufte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Die Reinvestition muss grundsätzlich innerhalb von vier Jahren erfolgen, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren, wenn der Bau in den ersten vier Jahren begonnen wurde. Der Haken: Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und zusätzlich mit einem Zuschlag belastet. Für private Vermieter ohne Betriebsvermögen gilt die Regelung nicht.
Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)
Wenn bei einem bebauten Grundstück der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent sinkt und der Eigentümer das nicht zu vertreten hat, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag vollständig aus, sind es 50 Prozent. Typische Fälle sind langer struktureller Leerstand, Mietausfall oder unverschuldete Nutzungseinschränkungen. Der Haken ist die Frist: Der Antrag muss bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres bei der Gemeinde gestellt werden, danach ist der Anspruch verloren. Außerdem muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft um Vermietung bemüht hat.
Option zur Umsatzsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung (§ 9 UStG)
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nummer 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei, womit auch der Vorsteuerabzug aus Bau- und Sanierungskosten entfällt. Bei Vermietung an Unternehmer kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten und die Miete mit Umsatzsteuer abrechnen. Dann ist die Vorsteuer aus Herstellungs-, Umbau- und laufenden Kosten abziehbar, was bei größeren Investitionen erhebliche Liquidität bringt. Der Haken: Der Mieter muss das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Bei Vermietung an Ärzte, Versicherungsmakler oder Banken scheidet die Option daher aus, und für Wohnraumvermietung ist sie ohnehin nicht möglich. Zu beachten ist zudem die Vorsteuerberichtigung über zehn Jahre bei Nutzungsänderung.
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG)
Werden bei einer Umwandlung, Einbringung oder einem anderen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Grundstücke innerhalb eines Konzerns verschoben, wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Beteiligt sein dürfen nur ein herrschendes Unternehmen und von ihm abhängige Gesellschaften. Der Haken sind die Fristen: Das herrschende Unternehmen muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Vorgang ununterbrochen zu mindestens 95 Prozent beteiligt sein. Wird die Beteiligung innerhalb der Nachbehaltensfrist unterschritten, entfällt die Begünstigung rückwirkend.
Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)
Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung (§§ 9 und 21 EStG)
Wer vermietet, kann alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen abziehen. Dazu gehören ausdrücklich Schuldzinsen für die Finanzierung, Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge sowie Abschreibungen, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, mindert der Verlust die übrigen Einkünfte. Der Haken: Nur der Zinsanteil der Rate ist abziehbar, die Tilgung nicht. Kosten für die eigene Wohnung im selben Haus müssen herausgerechnet werden, und das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Aufteilung.
Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)
Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)
Beim Kauf einer Immobilie fällt in bestimmten Konstellationen keine Grunderwerbsteuer an. Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Personen, die mit dem Veraeusserer in gerader Linie verwandt sind, also Eltern, Großeltern und Kinder, sowie deren Ehegatten und Stiefkinder. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zusätzlich gilt eine Freigrenze: Erwerbe, bei denen der für die Steuerberechnung massgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt, bleiben steuerfrei. Der gesetzliche Regelsteuersatz liegt bei 3,5 Prozent, die Bundesländer können davon abweichen.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
DEG Business Support Services
Mit den Business Support Services beteiligt sich die DEG an den Kosten externer Beratung für Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Themen sind unter anderem Klimatransformation, Corporate Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Ressourcen- und Energieeffizienz, Mitarbeiterqualifizierung und Lieferantenentwicklung. Das Angebot steht neuen wie bestehenden DEG-Kunden offen.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten, etwa Marktanalysen, Rechtsfragen, Business-Case-Rechnungen und Finanzierungsfragen. Der Eigenanteil beträgt 15 Prozent. Je Beratertag gelten gestaffelte Höchstsätze von 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema. Pro Jahr sind bis zu drei Gutscheine à 15 Beratertage und damit maximal 49.572 Euro Förderung möglich.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Mehr zu Sonstiges
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.