Förderprogramme für Sonstiges in Rheinland-Pfalz
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
231 Programme gefunden
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- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
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- Gründung448
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation
Förderung unternehmerisch getragener regionaler Innovationsbündnisse in strukturschwachen Regionen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner, darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Millionen Euro.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
Betriebsmittelkredit RLP (Programm 605)
Zinsgünstiger Kredit für den kurz- bis mittelfristigen Betriebsmittelbedarf von KMU, MidCaps und Freiberuflern in Rheinland-Pfalz. Bis zu 5 Millionen Euro sind möglich, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren mit bis zu einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Deutscher Filmförderfonds DFFF I
Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Landesprogramm für Investitionen in eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit vier Bausteinen. ZEIS-Wärme fördert Wärmenetze, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Abwärme und Wärmespeicher mit bis zu 20 Prozent und maximal 5 Millionen Euro. ZEIS-Beleuchtung unterstützt LED-Straßenbeleuchtung, ZEIS-Sektorenkopplung kommunale Modellprojekte mit bis zu 30 Prozent, ZEIS-Durchführbarkeitsstudie Vorstudien mit bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro.
ISB Mittelstandskredit und ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (Programme 665, 667)
Zinsverbilligter Investitionskredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Gründer in Rheinland-Pfalz. Investitionen sind bis 5 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 2 Millionen Euro, die Variante mit Haftungsfreistellung ist auf 800.000 Euro begrenzt. Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB (Programm 900)
Ausfallbürgschaften zur Absicherung betrieblicher Kredite, wenn dem Unternehmen bankübliche Sicherheiten fehlen. ISB-Bürgschaften liegen im Regelfall zwischen 2,0 und 3,5 Millionen Euro, darüber greift das Landesbürgschaftsprogramm. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 Prozent bei Investitionskrediten, 70 Prozent bei Avalkrediten und 60 Prozent bei Betriebsmitteln.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)
Investitionszuschuss von 10 bis 20 Prozent für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants und Campingplätze in Rheinland-Pfalz, die ihre Angebotsqualität verbessern. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 125.000 Euro, der Zuschuss in der Regel höchstens 500.000 Euro.
HyLand – HyExperts
Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)
BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
DEG Business Support Services
Mit den Business Support Services beteiligt sich die DEG an den Kosten externer Beratung für Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Themen sind unter anderem Klimatransformation, Corporate Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Ressourcen- und Energieeffizienz, Mitarbeiterqualifizierung und Lieferantenentwicklung. Das Angebot steht neuen wie bestehenden DEG-Kunden offen.
Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
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