Förderprogramme für Sonstiges in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
257 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG)
Werden bei einer Umwandlung, Einbringung oder einem anderen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Grundstücke innerhalb eines Konzerns verschoben, wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Beteiligt sein dürfen nur ein herrschendes Unternehmen und von ihm abhängige Gesellschaften. Der Haken sind die Fristen: Das herrschende Unternehmen muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Vorgang ununterbrochen zu mindestens 95 Prozent beteiligt sein. Wird die Beteiligung innerhalb der Nachbehaltensfrist unterschritten, entfällt die Begünstigung rückwirkend.
Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)
Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung (§§ 9 und 21 EStG)
Wer vermietet, kann alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen abziehen. Dazu gehören ausdrücklich Schuldzinsen für die Finanzierung, Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge sowie Abschreibungen, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, mindert der Verlust die übrigen Einkünfte. Der Haken: Nur der Zinsanteil der Rate ist abziehbar, die Tilgung nicht. Kosten für die eigene Wohnung im selben Haus müssen herausgerechnet werden, und das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Aufteilung.
Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)
Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)
Beim Kauf einer Immobilie fällt in bestimmten Konstellationen keine Grunderwerbsteuer an. Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Personen, die mit dem Veraeusserer in gerader Linie verwandt sind, also Eltern, Großeltern und Kinder, sowie deren Ehegatten und Stiefkinder. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zusätzlich gilt eine Freigrenze: Erwerbe, bei denen der für die Steuerberechnung massgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt, bleiben steuerfrei. Der gesetzliche Regelsteuersatz liegt bei 3,5 Prozent, die Bundesländer können davon abweichen.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.
DEG Business Support Services
Mit den Business Support Services beteiligt sich die DEG an den Kosten externer Beratung für Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Themen sind unter anderem Klimatransformation, Corporate Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Ressourcen- und Energieeffizienz, Mitarbeiterqualifizierung und Lieferantenentwicklung. Das Angebot steht neuen wie bestehenden DEG-Kunden offen.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
Coach2Change Nordrhein-Westfalen
Coach2Change fördert arbeitsplatznahes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage sowie für die Personalfreistellung während des Coachings für maximal drei Beschäftigte. Inhaltlich geht es um Change-Management und Transformationsprozesse. Das Angebot ist auf bestimmte Gebietskulissen begrenzt, nämlich das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten, etwa Marktanalysen, Rechtsfragen, Business-Case-Rechnungen und Finanzierungsfragen. Der Eigenanteil beträgt 15 Prozent. Je Beratertag gelten gestaffelte Höchstsätze von 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema. Pro Jahr sind bis zu drei Gutscheine à 15 Beratertage und damit maximal 49.572 Euro Förderung möglich.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.
NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
Darlehen und Forward-Darlehen ohne Höchstbetrag ab einem Mindestbetrag von 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren zur Finanzierung des Emscher-Umbaus: Beseitigung der offenen Abwasserableitung durch unterirdische Kanäle und Umgestaltung der Wasserläufe zu Lebensräumen und Erholungsflächen.
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Ratendarlehen zum Sollzins von 0,25 Prozent für alle Laufzeiten ohne Höchstbetragsgrenze, für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen: wasserbaulicher Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau sowie Untersuchungen und Planungen von überregionaler Bedeutung.
NRW.BANK.Universalkredit
Breit einsetzbares Förderdarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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