Förderung als Zuschuss für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen
Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.
Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus
Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.
Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster
Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu
Die LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu stellt für das Regionalbudget 2026 rund 166.667 Euro bereit, davon 150.000 Euro Landesmittel und der Rest kommunale Beiträge. Gefördert werden Kleinprojekte mit Nettokosten von höchstens 20.000 Euro, etwa zur Dorfentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen und zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen, sofern das Projekt dem Gemeinwohl dient. Seit 2019 wurden über 130 Kleinprojekte umgesetzt.
Regionalbudget LEADER-Region Vogelsberg
Die LEADER-Region Vogelsberg vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern und das Gemeinwohl stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Kommunen aus dem Vogelsbergkreis. Die Projekte müssen zur Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027 passen. Der Aufruf für 2026 ist bereits abgelaufen, die konkreten Fördersätze stehen im jeweiligen Informationsblatt zum Aufruf.
Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen
Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden
Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
Investitionszuschuss aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in den strukturschwachen C- und D-Fördergebieten des Landes. Das Programm hiess bis zur neuen Förderrichtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW). Gefördert werden Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Die Förderhöhe haengt von Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort ab, C-Fördergebiete werden stärker gefördert als D-Gebiete und kleine Unternehmen stärker als mittlere. Bei nicht investiven Vorhaben sind für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Gebieten und bis zu 35 Prozent in D-Gebieten bei maximal 50.000 Euro möglich, für die Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent bei maximal 400.000 Euro.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie
Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Interreg Donauraum (Danube Region)
Interreg Donauraum verbindet Regionen entlang der Donau von Deutschland bis zum Schwarzen Meer und bezieht auch Nicht-EU-Staaten ein. Aus Deutschland nehmen Bayern und Baden-Württemberg teil. Themen sind unter anderem Innovation, Umwelt- und Wasserschutz, Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität und institutionelle Zusammenarbeit. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen.
Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)
Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Nordseeraum (North Sea Region)
Interreg Nordseeraum fördert die transnationale Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Nordsee, an der aus Deutschland vor allem die norddeutschen Länder beteiligt sind. Themen sind robuste und intelligente Wirtschaftsstrukturen, grüne Energie und Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung an den Kuesten sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Projekte von Behörden, Hochschulen, Verbänden und Unternehmen. Die Aufrufe werden vom gemeinsamen Sekretariat veröffentlicht.
Interreg Alpenraum (Alpine Space)
Interreg Alpenraum fördert die transnationale Zusammenarbeit im Alpenraum mit Beteiligung von Oesterreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz. Die vier Prioritäten sind ein klimaresilienter und grüner Alpenraum, ein klimaneutraler und ressourcenschonender Alpenraum, Innovation und Digitalisierung sowie eine kooperativ gesteuerte Regionalentwicklung. Die Projektauswahl läuft in einem zweistufigen Verfahren nach jährlichen Aufrufen. Das gemeinsame Sekretariat sitzt in Salzburg.
Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Ostseeraum (Baltic Sea Region)
Interreg Ostseeraum verbindet acht EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit sieben Bundesländern, sowie Norwegen mit neun Regionen. Das Programmgebiet umfasst rund 2,9 Millionen Quadratkilometer und 80 Millionen Einwohner. Die vier Prioritäten sind innovative Gesellschaften, wassersensible Gesellschaften, klimaneutrale Gesellschaften und Kooperationsgovernance. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen rund um die Ostsee.
URBACT IV
URBACT IV läuft von 2021 bis 2027 und hilft Städten, integrierte Handlungskonzepte für nachhaltigen Wandel zu entwickeln. Aktuell sind 65 Netzwerke mit 525 Partnerstädten aus 32 Ländern aktiv. Es gibt verschiedene Netzwerktypen, darunter Action Planning Networks, Innovation Transfer Networks, Transfer Networks und den URBACT Pioneers Accelerator. Ergänzend bietet das Programm Expertenunterstützung, Methoden aus der URBACT Toolbox, den Knowledge Hub sowie Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Interreg Europe
Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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