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Förderprogramme für Sonstiges in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Bund

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

178 Programme gefunden

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BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, fachlich begleitet vom Umweltbundesamt, umgesetzt über die KfW (Programm 230)
BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF I

Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.

bis 30 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.

bis 15 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeteiligung

ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.

bis 2,5 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

HyLand – HyExperts

Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.

bis 400.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken

Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.

bis 80 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundBeratung

DEG Business Support Services

Mit den Business Support Services beteiligt sich die DEG an den Kosten externer Beratung für Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Themen sind unter anderem Klimatransformation, Corporate Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Ressourcen- und Energieeffizienz, Mitarbeiterqualifizierung und Lieferantenentwicklung. Das Angebot steht neuen wie bestehenden DEG-Kunden offen.

bis 50 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (KfW-Gruppe)
BundZuschuss

Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien

Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, für Frequenzumrichter zur Nachruestung und für Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland III

Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, refinanziert aus ERP-Sondervermögen und ESF Plus
BundZuschuss

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.

bis 15 Prozent, maximal 100.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundSteuervorteil

Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.

bis 50.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundBeratung

Beratungsgutscheine Afrika

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.

bis 85 Prozent, maximal 49.572 Euro je Jahr
bundesweit
BAFA

Was Bundesförderung bei Sonstiges bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.