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Förderprogramme für Sanierung in Thüringen

Diese Programme fördern Sanierung und sind in Thüringen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

170 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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BundZuschuss

Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Kommunen - Kredit (264)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundKredit

Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.

bis 5 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundKredit

Nichtwohngebäude - Kredit (263)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)

Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.

bis 70 Prozent, maximal 19.600 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)

Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)

Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschussausgelaufen

KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussausgelaufen

KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement

Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussausgelaufen

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
BundZuschussausgelaufen

Investitionspakt Sportstätten

Bund-Länder-Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit den Zielen gleichwertiger Lebensverhältnisse, Räume für sozialen Zusammenhalt und Integration sowie Förderung der Volksgesundheit durch Sportinfrastruktur. Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden. Der Pakt lief von 2020 bis 2022; seit dem Programmjahr 2023 wird er nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen. Für neue Vorhaben steht seit 2025 das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundZuschussausgelaufen

Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

Bund-Länder-Programm zur Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Gefördert wurden die Qualifizierung sozialer Infrastruktureinrichtungen einschließlich Barrierefreiheit, die Anlage und Erhaltung von Grünflächen sowie die städtebauliche Aufwertung durch bessere Baukultur. Der Bund stellte von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro bereit, die bis 2024 für bauliche Investitionen verwendet werden konnten. Die Aufnahme neuer Maßnahmen wurde 2020 abgeschlossen; insgesamt wurden 750 Maßnahmen in rund 570 Kommunen gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundZuschussausgelaufen

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundZuschussausgelaufen

Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)

Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundZuschussausgelaufen

Kleinere Städte und Gemeinden

Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundZuschussausgelaufen

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB

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