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Förderprogramme für Sanierung in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Sanierung und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

188 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
BundSteuervorteil

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (KfW 523)

Zinsguenstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Anders als bei der Zuschussförderung dürfen die Bauarbeiten nach der Zuschusszusage bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundBeratung

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verbraucherzentrale Bundesverband, gefördert vom Bund
BundZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
KommuneZuschuss

Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart

Zuschuss der Stadt Stuttgart für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche (U-Wert maximal 0,20 W/m2K), 45 Euro je Quadratmeter Dachdämmfläche (U-Wert maximal 0,14 W/m2K) und 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche inklusive Rahmen. Alternativ wird die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser gefördert; für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171 bei Dachsanierungen gibt es einen Bonus.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
BundZuschuss

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
SonstigeZuschuss

Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg

Stiftung des Landes Baden-Württemberg, die Eigentümern von Kulturdenkmalen Zuschüsse für Erhaltung und Restaurierung gewährt. Anträge können Eigentümer förderungswuerdiger Kulturdenkmale direkt bei der Geschäftsstelle in Stuttgart stellen. Sanierungsvorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht mehr gefördert. Voraussetzung ist die fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege; der zuständige Gebietsreferent muss das Denkmal als förderungswuerdig einstufen. Vor der Entscheidung führt die Stiftung Ortstermine mit Eigentümern und Architekten durch. Die Stiftung veröffentlicht jährliche Förderberichte.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
BundZuschuss

Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
SonstigeZuschuss

Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk

Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie
BundZuschuss

Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)

Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
LandKredit

Investitionskredit Kommune direkt

Direktkredit für kommunale Infrastrukturvorhaben wie Gebäude und Verkehrswege, einschließlich Erwerb, Bau, Sanierung, Modernisierung und Energieeffizienzmaßnahmen. Bei Darlehen unter zwei Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzierbar, ab zwei Millionen Euro bis zu 50 Prozent. Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung und mindestens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der KfW
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes, Bundesförderung für effiziente Gebäude
BundKredit

KfW 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude

Der Ergänzungskredit 523 ist ein Förderkredit für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die bereits eine Zuschussförderung für eine energetische Einzelmaßnahme an einem Nichtwohngebäude erhalten haben. Der Zuschuss muss zugesagt oder bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Der Kredit dient damit der Zwischen- und Restfinanzierung des Eigenanteils. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
LandZuschuss

Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung

Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg, Antrag über die kommunale Wohnraumförderungsstelle
BundZuschuss

Nationale Projekte des Städtebaus

Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt durch das BBSR
BundSteuervorteil

Sofortabzug von Renovierungskosten nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG)

Renovierungskosten an einer vermieteten Immobilie sind grundsätzlich sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, was deutlich schneller wirkt als eine Abschreibung über Jahrzehnte. Der Haken sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer in diesem Zeitraum 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausgenommen sind Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wer größere Sanierungen plant, sollte sie deshalb zeitlich strecken oder bewusst über die Dreijahresgrenze schieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundZuschuss

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder
KommuneZuschuss

Sportförderung der Landeshauptstadt Stuttgart

Das Amt für Sport und Bewegung fördert Stuttgarter Sportvereine, Sportverbände und Sportorganisationen. Dazu gehören die Bereitstellung städtischer Sportanlagen und Zuwendungen zum Bau vereinseigener Sportstätten. Nach eigenen Richtlinien gibt es Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten Dritter zu Übungszwecken, für Sportanlagen und Sportgeräte sowie zu Betriebskosten von Sporthalle, Turnhalle, Gymnastikraum oder Schwimmbad. Ergänzend werden jährliche Zuschüsse für Sportvereine gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung
KommuneZuschuss

Stuttgart - Energiesparprogramm-Wohnen

Das Energiesparprogramm-Wohnen bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Stuttgart. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern, etwa mit 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche, sowie die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser. Zusätzlich gibt es eine Bonusförderung für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig wurden und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können. Erforderlich ist ein Prüfprotokoll oder Fördernachweis eines Energie-Effizienz-Experten.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
BundZuschuss

Städtebauförderung: Lebendige Zentren

Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt

Programmteil der Städtebauförderung für Quartiere, die nach Paragraf 171e BauGB aufgrund der Zusammensetzung der Bewohnerschaft und der wirtschaftlichen Lage erheblich benachteiligt sind. Gefördert werden Wohnumfeld und Wohnqualität, soziale Infrastruktur wie Kitas, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildung, lokale Ökonomie, Gesundheits-, Sport- und Kulturangebote sowie Quartiersmanagement als Anlaufstelle im Viertel. Nachfolger des Programms Soziale Stadt seit 2020. Für 2026 stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern

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