Förderprogramme für Sanierung in Brandenburg
Diese Programme fördern Sanierung und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
184 Programme gefunden
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- Sanierung489
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- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)
Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.
Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026
Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder
Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kündigt das BAFA für 2027 einen neuen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude an, sogenannte Worst-Performing-Buildings. Die Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen nennt den Bonus ausdrücklich, die konkrete Höhe und die genauen Voraussetzungen werden erst mit der Umsetzung veröffentlicht. Für die Heizungsförderung ist der Bonus relevant, weil er die Sanierung besonders schlechter Gebäude wirtschaftlicher machen soll.
BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Bundesförderung Serielles Sanieren
Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)
Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Programm SJK hat von 2016 bis 2023 die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mitfinanziert, insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro für über 1.100 Projekte. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung und der Senkung von Treibhausgasemissionen. Das Programm wurde 2025 eingestellt und durch das rein sportbezogene Programm Sanierung kommunaler Sportstätten ersetzt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
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