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Förderung als Zuschuss für Sanierung in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Sanierung und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

123 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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BundZuschussausgelaufen

Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)

Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
EUZuschussgeplant

Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)

Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über nationale Sozialklimapläne der Mitgliedstaaten

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