Förderung als Zuschuss für Sanierung auf Ebene Bund
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Bund-Länder-Programm zur Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Gefördert wurden die Qualifizierung sozialer Infrastruktureinrichtungen einschließlich Barrierefreiheit, die Anlage und Erhaltung von Grünflächen sowie die städtebauliche Aufwertung durch bessere Baukultur. Der Bund stellte von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro bereit, die bis 2024 für bauliche Investitionen verwendet werden konnten. Die Aufnahme neuer Maßnahmen wurde 2020 abgeschlossen; insgesamt wurden 750 Maßnahmen in rund 570 Kommunen gefördert.
Investitionspakt Sportstätten
Bund-Länder-Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit den Zielen gleichwertiger Lebensverhältnisse, Räume für sozialen Zusammenhalt und Integration sowie Förderung der Volksgesundheit durch Sportinfrastruktur. Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden. Der Pakt lief von 2020 bis 2022; seit dem Programmjahr 2023 wird er nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen. Für neue Vorhaben steht seit 2025 das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfuegung.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)
Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.
Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)
Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.
Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm)
Eigenständiges Bundesprogramm zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Quartiere als lebendige Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit. In Ostdeutschland lief das Programm von 1991 bis 2019 mit 361 Maßnahmen in 257 Städten, in Westdeutschland von 2009 bis 2019 mit 343 Maßnahmen in 322 Städten. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 gibt es das Programm nicht mehr eigenständig; der Denkmalschutz ist als Querschnittsthema in alle drei Programme übergegangen, schwerpunktmäßig in Lebendige Zentren. Neue Anträge sind seit dem Programmjahr 2020 nicht mehr möglich.
Zukunft Stadtgrün
Programm der Städtebauförderung für die Anlage, Sanierung und Qualifizierung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden. Ziele waren lebenswerte Quartiere, Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit. Der Bund stellte von 2017 bis 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereit, insgesamt 150 Millionen Euro. Das Programm endete 2019. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Klimaschutz und Klimaanpassung durch grüne Infrastruktur verpflichtender Bestandteil aller laufenden Gesamtmaßnahmen statt eines eigenen Programms.
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kündigt das BAFA für 2027 einen neuen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude an, sogenannte Worst-Performing-Buildings. Die Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen nennt den Bonus ausdrücklich, die konkrete Höhe und die genauen Voraussetzungen werden erst mit der Umsetzung veröffentlicht. Für die Heizungsförderung ist der Bonus relevant, weil er die Sanierung besonders schlechter Gebäude wirtschaftlicher machen soll.
BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.
Was Bundesförderung bei Sanierung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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