Förderprogramme für Personal in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Personal und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
193 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Soziales552
- Ehrenamt231
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung sind nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf ausgezahlte Betriebsrenten.
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bundesprogramm Zukunftszentren
Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF Plus Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Förderthemen sind Arbeit, Integration und Inklusion. Das Programm verbindet ESF-Plus-Mittel mit Mitteln des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und wird durch Landesmittel ergänzt. Der ESF Plus fördert landesweit, der JTF-Anteil ist auf zwei Regionen begrenzt: das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet.
ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027
Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.
ESF-Plus-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt den ESF Plus über ein eigenes Landesprogramm um, das vom Arbeitsministerium des Landes verantwortet wird. Gefördert werden der Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Fachkräftesicherung, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Antragsteller sind Bildungsträger, Kammern, Verbände, Kommunen und Unternehmen. Die konkreten Förderbedingungen stehen in den jeweiligen Landesrichtlinien und Aufrufen.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Menschen einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Zuschuss gleicht eine anfaengliche Minderleistung aus, etwa in der Einarbeitungszeit. Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und werden im Einzelfall festgelegt. Die Bewilligung muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Einstiegsgeld
Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.
Elternzeit
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlte Freistellung, ohne dass das Arbeitsverhältnis endet. Bis zu 24 Monate können ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden Teilzeitarbeit erlaubt, unter bestimmten Bedingungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit. Ab der Anmeldung gilt ein besonderer Kuendigungsschutz, die Anmeldefrist beträgt sieben beziehungsweise dreizehn Wochen.
Erasmus Plus Berufsbildung
Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.
Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)
Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.
Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)
Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II
Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.
Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung
Das Förderprogramm IQ verbessert seit 2005 die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Es ist in allen 16 Bundesländern aktiv und bietet kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren, Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte sowie Aktivierungsprojekte mit Migrantenorganisationen. In der Förderrunde 2026 bis 2028 startete das Programm mit geplanten 217 Millionen Euro für bundesweit 108 Projekte mit mehr als 280 Teilvorhaben. Finanziert wird es vom BMAS und der Europäischen Union über den ESF Plus.
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