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Förderprogramme für Natur und Umwelt in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

181 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, fachlich begleitet vom Umweltbundesamt, umgesetzt über die KfW (Programm 230)
EUZuschuss

LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition

Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)

Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)

Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
LandZuschuss

Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg

Die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft buendelt sieben Teilbereiche: Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung mit Umbau von Nadelreinbeständen und Jungbestandspflege, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswälder, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Waldnaturschutz mit Habitatbaeumen und lichtem Wald, Bewaeltigung von Extremwetterereignissen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mindestbewilligungsbeträge liegen je nach Betriebsgröße zwischen 250 Euro für Kleinbetriebe und 2.500 Euro für Betriebe über 500 Hektar. Seit 2025 können Anträge teildigitalisiert per E-Mail eingereicht werden, die geltende Verwaltungsvorschrift läuft bis Ende 2026.

ab 250 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Forstbehörden
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Landschaftspflegerichtlinie Teil B - Arten- und Biotopschutz Baden-Württemberg

Teil B der Landschaftspflegerichtlinie fördert Artenschutz, die Gestaltung und Neuschaffung von Lebensräumen sowie die Biotop- und Landschaftspflege. Die Förderquote haengt vom Empfänger ab: Landwirtschaftliche Betriebe erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen 50 Prozent und bei besonders wichtigen Naturschutzmaßnahmen 70 Prozent, sonstige Empfänger in der Regel 70 Prozent. Durchlaufende Posten und Entsorgungskosten werden zu 100 Prozent gefördert. Anträge sind bis zum 15. November des laufenden Jahres bei der Bewilligungsstelle einzureichen, entweder als Einzelantrag oder über einen Fördervertrag. Die aktuelle Fassung stammt aus Januar 2026.

bis 90 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien und unteren Naturschutzbehörden
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundSonstiges

Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Vollzug durch die Naturschutzbehörden der Länder
EUZuschuss

EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
SonstigeZuschuss

DBU Green Start-up-Programm

Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
SonstigeZuschuss

DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
BundZuschuss

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz können Betriebe Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Betriebsflächen fördern lassen. Gefördert werden naturnahe Grünflächen, Kleingewässer und Renaturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelaende. Abgewickelt wird das Angebot über die KfW. Es ergänzt die übrigen ANK-Programme, die sich vor allem an Kommunen, Verbände und Landwirtschaft richten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen

Das Programm richtet sich an ländliche Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden und fördert Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehoeren die naturnahe Begrünung von Doerfern, die ökologische Aufwertung von Flächen, die Anlage von Wegrainen und Hecken sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Ab 2026 sollen zusätzlich Entsiegelungsmaßnahmen finanziert werden können. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, neue Anträge sind zurzeit nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Förderprogramm KlimaWildnis

KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen

Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz

Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen

Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden

Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Waldklimafonds

Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat und Bundesumweltministerium, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
BundPrämie

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Private und kommunale Waldbesitzende erhalten eine flächenbezogene Prämie dafuer, dass sie ihren Wald klimaangepasst bewirtschaften und als Kohlenstoffspeicher erhalten. Dafuer müssen zwölf Kriterien eingehalten werden, unter anderem Vorrang der Naturverjuengung, Verzicht auf Kahlschlaege, Erhalt von Habitatbaeumen, Anreicherung von Totholz und die Ausweisung von fuenf Prozent der Waldfläche für die natürliche Entwicklung. Die Verpflichtung läuft wahlweise zehn oder zwanzig Jahre. Seit 2026 können Unterlagen elektronisch eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Abwicklung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
BundZuschuss

Förderung des Grünen Bandes (Aktion Grünes Band)

Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird vom Bundesamt für Naturschutz über mehrere Förderwege unterstützt. Dazu zählen acht Naturschutzgroßprojekte in besonders wertvollen Abschnitten, Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wie das Projekt Lueckenschluss Grünes Band sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe sind Naturschutzbehörden, Verbände wie der BUND, Großschutzgebietsverwaltungen und Naturschutzstiftungen. Zusätzlich hat das BfN bis 2020 rund 6.300 Hektar Fläche im Grünen Band als Nationales Naturerbe unentgeltlich an die Länder übertragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz

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