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Förderprogramme für Natur und Umwelt in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

181 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.

bis 90 Prozent, maximal 28.000 Euro
Baden-Württemberg
Umweltministerium Baden-Württemberg
KommuneZuschuss

GebäudeGrün hoch3 Freiburg

Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.

bis 60 Prozent, maximal 25.000 Euro
Freiburg im Breisgau
Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim

Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.

bis 25.000 Euro
Mannheim
Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur und Umwelt
KommuneZuschuss

Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 12.000 Euro
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Hoefen, Daechern und Fassaden Karlsruhe

Karlsruhe fördert die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Begrünung, den Rückbau von Schottergärten sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt über festgelegte Pauschalbeträge je Maßnahme, die im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt sind; die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Im Zuschuss enthalten ist die Beratung durch das Gartenbauamt vor und während der Maßnahme. Wichtigste Bedingung ist, dass jede Begrünung mit einer Entsiegelung einhergeht; wasserdurchlässige Belaege werden seit der Novellierung 2022 nicht mehr gefördert.

bis 5.000 Euro
Karlsruhe
Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt
LandPrämie

Förderpreise der WLSB-Sportstiftung

Die WLSB-Sportstiftung lobt Preise in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro für vorbildhafte und kreative Projekte von Sportvereinen in Baden-Württemberg aus. Es gibt vier Kategorien: soziale Kompetenz, ehrenamtliches Engagement, Praeventionskonzepte sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Je Kategorie stehen 7.000 Euro bereit, davon ein Hauptpreis von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise von je 1.500 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.

1.500 Euro bis 4.000 Euro
Baden-Württemberg
WLSB-Sportstiftung
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
bundesweit
KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

219 Euro bis 1.546 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundPrämie

Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

bis 1.300 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland

Wer Teilflächen von Dauergrünland über den Winter als Altgrasstreifen stehen laesst, erhält eine Prämie je Hektar Altgrasfläche. Für 2025 lag der Satz der ersten Stufe bei 900 Euro je Hektar, für 2026 sind 1.000 Euro je Hektar vorgesehen. Seit 2025 gilt zusätzlich eine Ein-Hektar-Regelung für die Mindestgröße. Altgrasstreifen sind Winterquartier für Insekten und Kleintiere und werden erst im Folgejahr genutzt.

bis 1.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland

Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.

200 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland

Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.

bis 600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)

Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.

200 Euro bis 600 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)

Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.

210 Euro bis 240 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland

Diese Öko-Regelung zahlt nicht für eine Bewirtschaftungsauflage, sondern für ein nachgewiesenes Ergebnis: Auf der Fläche müssen mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands vorkommen. Die Prämie betrug 2025 noch 225 Euro je Hektar und sinkt 2026 auf 210 Euro je Hektar. Der Nachweis erfolgt schlagbezogen über eine Kartierung nach vorgegebener Methode. Damit werden Betriebe belohnt, die tatsaechlich artenreiches Grünland erhalten.

bis 225 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
BundPrämie

Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen

Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.

bis 200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden

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