Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz (E+E)
Das E+E-Programm fördert Vorhaben, die neue Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Förderschwerpunkte sind Artenvielfalt und gefaehrdete Arten, Biotopschutz und Biotopvernetzung, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, ökologische Stadterneuerung, gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutz sowie Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind regionale Träger, Kommunen und Naturschutzorganisationen, die wissenschaftliche Begleitung übernehmen in der Regel Hochschulen. Kontakt und Vorabstimmung laufen über die Förderkoordination des BfN.
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.
Exportinitiative Umweltschutz (EXI)
Die Exportinitiative Umweltschutz fördert Projekte, die grüne und nachhaltige Umweltinfrastruktur aus Deutschland in internationale Maerkte bringen. Themenschwerpunkte im aktuellen Aufruf sind Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltiger Konsum sowie Wasserstoff-Minigrids. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkt KMU, Vereine und Verbände sowie Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze bei der ZUG.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz
Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
Kiel bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem extensiv begrünten Dach beträgt der Zuschuss höchstens 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro pro Gebäude, bei einem intensiv begrünten Dach höchstens 60 Euro je Quadratmeter und 10.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege von je 10 Euro je Quadratmeter für die Herstellung der Tragfähigkeit und für Befestigungen von Photovoltaikanlagen auf Solar-Gründaechern. Die Ratsversammlung hat die Fortführung am 21. Mai 2026 beschlossen, die Richtlinie gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)
Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.
Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck
Lübeck bezuschusst die freiwillige Herstellung von Dachbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Extensiv begrünte Daecher erhalten bis zu 30 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro pro Gebäude, intensiv begrünte Daecher bis zu 60 Euro je Quadratmeter und höchstens 12.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege für wurzelfeste Folie, Tragfähigkeit, technisch-konstruktive Elemente und Befestigungen von Photovoltaikanlagen. Das Programm startete am 1. Maerz 2025 und ist als Dauerprogramm angelegt.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.
InAWi – Klimamoorschutz: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden
Zuschüsse zur Vorbereitung der Moorwiedervernässung: Informations- und Qualifizierungsangebote bis 250.000 Euro, Moorbodenschutzkonzepte bis 200.000 Euro sowie Personalstellen für Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager. Förderquote bis 90 Prozent, im vierten Schwerpunkt bis 80 Prozent, Mindestfördersumme 10.000 Euro je Vorhaben.
Interreg 6A Deutschland-Danmark
EU-Programm für grenzüberschreitende deutsch-dänische Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 93,8 Millionen Euro für 2021 bis 2027. Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen innovative, grüne, attraktive und funktionelle Region.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)
Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK
Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.
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