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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

127 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundZuschuss

Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums

Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4

Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Länder
LandZuschuss

Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V
LandZuschuss

Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Wildnisfonds

Der Wildnisfonds fördert die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Finanziert werden Flächenerwerb, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht auf geeigneten Wald-, Moor- und Feuchtgebietsflächen. Angestrebt werden Gebiete von mindestens 500 bis 1.000 Hektar, gefördert werden können aber auch kleinere Flächen, wenn sie später zu größeren zusammenhaengenden Gebieten wachsen. Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer, Stiftungen und Naturschutzorganisationen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte

chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)

Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Seit 2011 laufendes Programm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung in fünf Schwerpunkten: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen, Stadtnatur sowie weitere Maßnahmen von besonderer Bedeutung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Bund-Länder-Programm zur Renaturierung von Flüssen und Auen an Bundeswasserstraßen mit dem Ziel, naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und die Wasserrückhaltung in der Landschaft zu stärken. Für Dritte wie Kommunen, Verbände und Naturschutzorganisationen besteht ein eigenes Förderprogramm Auen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr und Bundesumweltministerium, Umsetzung über die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
SonstigeZuschuss

DBU Green Start-up Programm

Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
SonstigeZuschuss

DBU Green Start-up-Programm

Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
EUZuschuss

EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm umfasst drei Handlungsfelder: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch innovativen wirtschaftlichen Wandel, einen grüneren CO2-armen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein bürgernäheres Europa durch nachhaltige integrierte Entwicklung. Das Land bewirtschaftet die Mittel selbst, der Antrag geht an eine Landesstelle.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
EUZuschuss

EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA, geteilte Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten
KommuneZuschuss

Förderfonds der Metropolregion Hamburg

Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Metropolregion Hamburg, getragen von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
BundZuschuss

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
BundZuschuss

Förderrichtlinie TSI Lärm+

Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschuss

Förderung des Grünen Bandes (Aktion Grünes Band)

Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird vom Bundesamt für Naturschutz über mehrere Förderwege unterstützt. Dazu zählen acht Naturschutzgroßprojekte in besonders wertvollen Abschnitten, Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wie das Projekt Lueckenschluss Grünes Band sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe sind Naturschutzbehörden, Verbände wie der BUND, Großschutzgebietsverwaltungen und Naturschutzstiftungen. Zusätzlich hat das BfN bis 2020 rund 6.300 Hektar Fläche im Grünen Band als Nationales Naturerbe unentgeltlich an die Länder übertragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz
BundZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS-Förderrichtlinie)

Bundesweite Förderung der Anpassung an Klimafolgen: kommunale Anpassungskonzepte zur strategischen Steuerung, innovative Klimaanpassungsprojekte mit Nachhaltigkeitssynergien sowie naturbasierte Lösungen und natürlicher Klimaschutz. Antragstellung nur innerhalb befristeter Förderfenster über die ZUG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
EUZuschuss

GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung

Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Bund und Länder
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission

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