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Förderprogramme für Natur und Umwelt in Bayern auf Ebene EU

Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene EU. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

35 Programme gefunden

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EUZuschuss

LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027

EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.

bis 60 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Union, nationale Kontaktstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
EUZuschuss

Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
EUZuschuss

LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
EUZuschuss

LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition

Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
EUZuschuss

EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
EUZuschuss

Interreg Bayern-Oesterreich

Interreg Bayern-Oesterreich fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen bayerischen und oesterreichischen Regionen. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, Umwelt und Klimaanpassung, Tourismus und Kultur sowie in der institutionellen Zusammenarbeit über die Grenze. Antragsteller sind Kommunen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen, die gemeinsam mit einem Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten. Zusätzlich gibt es einen Kleinprojektefonds für Begegnungsvorhaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Verwaltungsbehörde Land Salzburg, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Donauraum (Danube Region)

Interreg Donauraum verbindet Regionen entlang der Donau von Deutschland bis zum Schwarzen Meer und bezieht auch Nicht-EU-Staaten ein. Aus Deutschland nehmen Bayern und Baden-Württemberg teil. Themen sind unter anderem Innovation, Umwelt- und Wasserschutz, Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität und institutionelle Zusammenarbeit. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Baden-Württemberg
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Alpenraum (Alpine Space)

Interreg Alpenraum fördert die transnationale Zusammenarbeit im Alpenraum mit Beteiligung von Oesterreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz. Die vier Prioritäten sind ein klimaresilienter und grüner Alpenraum, ein klimaneutraler und ressourcenschonender Alpenraum, Innovation und Digitalisierung sowie eine kooperativ gesteuerte Regionalentwicklung. Die Projektauswahl läuft in einem zweistufigen Verfahren nach jährlichen Aufrufen. Das gemeinsame Sekretariat sitzt in Salzburg.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Baden-Württemberg
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Mitteleuropa (Central Europe)

Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Brandenburg, Berlin
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung

Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Bund und Länder
EUZuschuss

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
EUZuschuss

LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung

Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

LIFE Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Dieses LIFE-Teilprogramm fördert Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft, zur Abfallvermeidung, zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zur Verringerung von Laerm und Chemikalienbelastung. Im Mittelpunkt stehen Demonstrations- und Pilotprojekte, die europäisches Umweltrecht in die Praxis bringen. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten. Die Antragstellung läuft über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

LIFE Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität

Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität fördert Projekte zum Schutz von Arten und Lebensräumen, zur Umsetzung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Aufbau des Natura-2000-Netzes. Gefördert werden Standardprojekte, strategische Naturschutzprojekte und technische Hilfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Naturschutzverbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus der EU. Die Aufrufe für 2026 sind eroeffnet, Fristen und Budgets stehen im Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
EUPrämie

Öko-Regelung 7: Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten

Prämie von 40 Euro je Hektar für landwirtschaftliche Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Voraussetzung ist der Verzicht auf zusätzliche Entwaesserung sowie auf Auffuellungen, Aufschuettungen und Abgrabungen.

40 Euro bis 40 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.

50 Euro bis 150 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)

Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.

210 Euro bis 240 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes

Prämie von 100 Euro je Hektar für die extensive Bewirtschaftung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands. Der Viehbesatz ist auf 0,3 bis 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je Hektar begrenzt, Duengung ist beschränkt und Pfluegen verboten.

100 Euro bis 100 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)

Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.

200 Euro bis 600 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen mit mindestens fuenf Hauptfruchtarten

Prämie von 60 Euro je Hektar für eine vielfaeltige Fruchtfolge. Gefordert sind mindestens fuenf Hauptfruchtarten mit einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent, was Humusaufbau, Stickstofffixierung und Bodenfruchtbarkeit fördert.

60 Euro bis 60 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland

Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.

200 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden

Was EU-Förderung bei Natur und Umwelt bedeutet

Die EU ist der größte Geldgeber und zugleich der unsichtbarste. Der weitaus größte Teil ihres Geldes wird nicht in Brüssel vergeben, sondern von Bund und Ländern bewirtschaftet, die eigene Richtlinien darüber schreiben. Nur Forschung, Digitales, Bildung und Kultur laufen regelmäßig direkt.

Wo der Antrag landet
Zweigeteilt: bei geteilter Mittelverwaltung an eine deutsche Stelle, meist die Landesförderbank. Bei direkter Mittelverwaltung an die Kommission, über europaweite Ausschreibungen mit festen Stichtagen.
Woran du sie erkennst
An einem Hinweis auf Kofinanzierung, einem Fondskürzel wie EFRE oder ESF im Namen oder an Publizitätspflichten wie einem Hinweisschild an der Baustelle.
Der häufigste Irrtum
Als Privatperson einen EU-Antrag stellen zu wollen. EU-Mittel gehen an Betriebe, Kommunen, Vereine und Einrichtungen. Privathaushalte erreichen dasselbe Geld über Landesprogramme.

Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene EU

Kann ich EU-Förderung direkt beantragen?
Nur bei den direkt verwalteten Programmen, und dort fast immer im Verbund mit Partnern aus mehreren Ländern. Alles andere läuft über Bund und Länder, die die EU-Mittel bewirtschaften.
Woran erkenne ich, dass EU-Geld im Spiel ist?
An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds. Für deinen Antrag ändert das nichts: eingereicht wird bei der deutschen Stelle, die das Programm ausschreibt.

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Eine Liste zeigt alles zu Natur und Umwelt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.