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Förderprogramme für Zuwanderung und Integration in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Bund

Alle Programme für Zuwanderung und Integration auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

92 Programme gefunden

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BundZuschuss

Projekt URA - Rückkehr und Reintegration im Kosovo

Das von Bund und Ländern finanzierte Projekt URA unterstützt kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Zum Angebot gehören Empfangnahme und Erstbetreuung am Flughafen, Sozialberatung, psychologische Betreuung sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Finanziell wird unter anderem ein einmaliges Überbrückungsgeld in bar gezahlt, dazu kommen Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina, ein Medizinkostenzuschuss, ein einmaliger Einrichtungszuschuss, ein monatlicher Mietkostenzuschuss und die Übernahme von Sprachkurskosten. Die konkreten Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
BundZuschuss

Projekte zur Integration jüdischer Zugewanderter

Seit 1993 sind über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt fördert Integrationsprojekte, die sich speziell an diese Gruppe richten. Die Projekte unterstützen beim Ankommen und Einleben und ermöglichen es den Teilnehmenden, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen. Gefördert wird außerdem der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Glaubensrichtungen, um Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration; die Antragstellung läuft über das Förderportal easy-Online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG

Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe. Nur in Ausnahmefällen wird geleistet, wenn eine außerordentliche Notlage unabweisbar besteht und die Rückkehr ins Inland nicht möglich ist, etwa wegen Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, wegen längerfristiger stationärer Betreuung oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder wegen hoheitlicher Gewalt. Art und Umfang der Leistung richten sich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe am Geburtsort der antragstellenden Person, Kontakt über die deutsche Auslandsvertretung
BundZuschuss

Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule

Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

StarthilfePlus - Reintegrationsunterstützung im Zielland

StarthilfePlus ergänzt seit 2017 das Programm REAG/GARP und gewährt Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung. Neben der finanziellen zweiten Starthilfe im Zielland gibt es in Aserbaidschan, Iran und Libanon eine Unterstützung im Bereich Wohnen. Personen mit einer Duldung von mindestens zwei Jahren können in Bosnien-Herzegowina und Montenegro zusätzlich eine einmalige finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen für Wohnen und medizinische Kosten erhalten. In Zielländern mit EU Reintegration Programme fallen die Förderhöhen geringer aus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, umgesetzt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)
BundZuschuss

Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF

Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Unterkunft, Heizung und Hausrat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nach Paragraf 3 AsylbLG umfassen die Grundleistungen den notwendigen Bedarf für Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgueter des Haushalts. Bedarfe für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht; Unterkunft und Heizung können auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Ausserhalb von Aufnahmeeinrichtungen wird der notwendige Bedarf durch Geld- oder Sachleistungen, Bezahlkarten, Wertgutscheine oder andere unbare Abrechnungen gedeckt. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde, in der Regel das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Behörde nach AsylbLG, meist Sozialamt der Kommune
BundZuschuss

Vorbereitungskurse auf Studienkolleg oder Fachstudium im Garantiefonds Hochschule

Neben Sprachkursen fördert der Garantiefonds Hochschule fachliche Vorbereitungskurse für ein Studienkolleg oder ein Fachstudium. Angeboten werden Schwerpunkte in Mathematik, MINT, Medizin und Informatik. Die Kurse dauern ein bis zwei Monate und finden an verschiedenen Schulen im Bundesgebiet statt. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Ziel ist der Erwerb und die Auffrischung des Wissens, das für den Besuch des Studienkollegs oder den Studieneinstieg nötig ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Wegweiserkurse (WWK)

Der Wegweiserkurs vermittelt Schutzsuchenden in der eigenen Herkunftssprache Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland. Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Projekte werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert, die Kofinanzierung teilen sich Bund und Länder; die Kurse finden in mehreren Bundesländern statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), kofinanziert aus dem AMIF der Europäischen Union
BundZuschuss

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs

Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundBeratung

Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)

Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, umgesetzt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundSonstiges

Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)

Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Landesbehörde bzw. Ausländerbehörde des zuweisenden Bundeslandes
BundBeratung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn, Zugang über die Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB

Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
BundZuschussausgelaufen

EHRENAMT HILFT GEMEINSAM

Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.

bis 250.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundBeratungausgelaufen

Hochschulprogramm der Otto Benecke Stiftung mit Betreuerstudierenden

Im Hochschulprogramm unterstützte die Otto Benecke Stiftung gemeinsam mit Betreuerstudierenden an bundesweit 26 Hochschulen Studieninteressierte und Studierende mit internationalem Hintergrund. Die Angebote umfassten Hilfen beim Studieneinstieg, bei der Organisation des Studienalltags und beim Ankommen in einer neuen Stadt sowie Hochschul- und Bibliotheksführungen, Lerngruppen und kulturelle Veranstaltungen. An einigen Standorten arbeiteten die Betreuerstudierenden mit Vertrauensdozentinnen und -dozenten zusammen. Nach Angaben der Stiftung wird das Hochschulprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V.
BundZuschussausgelaufen

Studienvorbereitendes Seminarprogramm der Otto Benecke Stiftung

Seit mehr als 20 Jahren bot die Otto Benecke Stiftung studienvorbereitende Seminare an, die jungen zugewanderten Menschen den Einstieg in ein Studium in Deutschland erleichtern sollten. Es gab elf Formate, überwiegend zu fächerübergreifenden Schlüsselqualifikationen, ergänzt um fachspezifische Seminare, jeweils in Präsenz und online. Nach Angaben der Stiftung wird das Seminarprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten. Interessierte werden an die zuständige Ansprechperson der Stiftung verwiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V.

Was Bundesförderung bei Zuwanderung und Integration bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Zuwanderung und Integration auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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