Förderprogramme für Kultur in Sachsen-Anhalt
Diese Programme fördern Kultur und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
132 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)
Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.
Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung (Paragraf 9 Abs. 4 BVFG)
Das Bundesamt fördert das ergänzende Integrationsförderangebot Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung nach Paragraf 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz. Seit dem 21. Januar 2020 wird das Angebot nach einem neuen Konzept umgesetzt. Es richtet sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen und ergänzt den Integrationskurs. Informationen zu Zielgruppe, Formaten und Inhalten sowie zum Antragsverfahren stellt das Bundesamt für interessierte Träger bereit.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Grundsteuererlass für Kulturgut und denkmalgeschützten Grundbesitz (§ 32 GrStG)
Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wird die Grundsteuer erlassen, wenn die Einnahmen die jährlichen Kosten dauerhaft nicht decken. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze. Der Haken: Der Eigentümer muss die Unrentabilität rechnerisch nachweisen, und bei historischen Park- und Gartenanlagen muss eine ausreichende Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bestehen. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde zu stellen, muss aber in diesen Fällen nicht jedes Jahr wiederholt werden.
Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.
Internationale Live- und Showcaseförderung
Dieses Programm finanziert Auftritte von Acts der populaeren Musik und des Jazz aus Deutschland im Ausland, vor allem auf internationalen Showcase-Festivals und als Supporttouren. Anträge sind vom 2. Maerz bis 19. November 2026, 12:00 Uhr möglich, die Projekte müssen bis 31. Maerz 2027 stattfinden. Für Auftritte vor dem 15. Februar 2027 muss der Antrag bis zum 19. November 2026 vorliegen. Die maximale Fördersumme wird auf der Programmseite nicht beziffert.
Investitionsprogramm Industriekultur
Das Investitionsprogramm Industriekultur sichert und saniert herausragende Industriebauten in den Kohleregionen und macht sie als Kulturdenkmale nutzbar. Rechtsgrundlage sind das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das Investitionsgesetz Kohleregionen. Gefördert werden Sicherung, Sanierung und Restaurierung sowie Maßnahmen für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Anträge laufen über die jeweiligen Antragsstellen der Länder.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR
Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR
Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
Kreatives Europa Aktionsbereich MEDIA
Der Aktionsbereich MEDIA fördert die europäische Film- und Audiovisionsbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unterstützt werden Entwicklung und Produktion von Filmen, Serien, Videospielen und XR-Anwendungen, Vertrieb und Bewerbung europäischer Werke, Festivals, Netzwerke sowie Talentförderung und Weiterbildung. Ziel ist, europäische Inhalte im digitalen Umfeld sichtbar zu machen und insbesondere ein juengeres Publikum zu erreichen. Antragsberechtigt sind Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Kinos und Branchenverbände aus teilnehmenden Ländern.
Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen
Förderbereich für die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer belletristischer Werke über Landesgrenzen hinweg. Gefördert werden Werke aller Genres als Druckerzeugnis, E-Book oder Hoerbuch. Sachbuecher und wissenschaftliche Schriften sind ausgeschlossen. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fuenf Werke zur Übersetzung einreichen. Die Autorinnen und Autoren müssen Staatsbürger oder Einwohner eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines solchen Landes zählen.
Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.
Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.
Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Die Künstler:innenförderung unterstützt Soloacts und Bands, die sich im deutschen und internationalen Musikmarkt etablieren wollen. Förderfähig sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Masterherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Tourneen. Über die Anträge entscheidet eine zwölfkoepfige Jury aus Künstlerinnen und Musikbranche. Antragsrunden 2026 sind der 10. bis 30. April, der 26. Juni bis 17. Juli und der 11. September bis 2. Oktober.
Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter
Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.
Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
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