Förderprogramme für Kultur in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Kultur und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen
Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Deutscher Musikinstrumentenfonds
Kein Geld, sondern Instrumente: Aus einem Bestand von über 280 wertvollen Streichinstrumenten, darunter Stradivari, Guarneri, Guadagnini und Gagliano, werden Violinen, Violen, Violoncelli und Kontrabaesse an junge Musikerinnen und Musiker ab 12 Jahren verliehen, zunächst für ein bis zwei Jahre mit Verlaengerungsmöglichkeit bis zum 30. Lebensjahr. Die Vergabe erfolgt über einen jährlichen Wettbewerb Ende Februar an der Musikhochschule Lübeck. Das Höchstalter für eine Bewerbung beträgt 28 Jahre.
Ermäßigte Grundsteuermesszahl für geförderten Wohnungsbau und Denkmale (§ 15 GrStG)
Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird die Steuermesszahl ermäßigt und damit die Steuer dauerhaft gesenkt. Um 25 Prozent sinkt sie für Wohngrundstücke, für die eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechendem Landesrecht besteht und Bindungen bestehen, sowie für Grundstücke gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Um weitere 10 Prozent sinkt sie bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Der Haken: Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag im Rahmen der Grundsteuerfeststellung, und Bundesländer mit eigenem Grundsteuermodell wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben abweichende Regelungen.
Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)
Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.
Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.
Förderung der Erinnerungskultur durch die Landeszentrale NRW
Nordrhein-Westfalen fördert Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte im Land über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden Projekte an den Gedenkstätten sowie Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung zur Aufarbeitung der NS-Zeit. Leitender Grundsatz ist, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken statt zentral zu steuern. Wichtigster Partner ist der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung (Paragraf 9 Abs. 4 BVFG)
Das Bundesamt fördert das ergänzende Integrationsförderangebot Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung nach Paragraf 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz. Seit dem 21. Januar 2020 wird das Angebot nach einem neuen Konzept umgesetzt. Es richtet sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen und ergänzt den Integrationskurs. Informationen zu Zielgruppe, Formaten und Inhalten sowie zum Antragsverfahren stellt das Bundesamt für interessierte Träger bereit.
Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm
Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Grundsteuererlass für Kulturgut und denkmalgeschützten Grundbesitz (§ 32 GrStG)
Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wird die Grundsteuer erlassen, wenn die Einnahmen die jährlichen Kosten dauerhaft nicht decken. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze. Der Haken: Der Eigentümer muss die Unrentabilität rechnerisch nachweisen, und bei historischen Park- und Gartenanlagen muss eine ausreichende Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bestehen. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde zu stellen, muss aber in diesen Fällen nicht jedes Jahr wiederholt werden.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.
Internationale Live- und Showcaseförderung
Dieses Programm finanziert Auftritte von Acts der populaeren Musik und des Jazz aus Deutschland im Ausland, vor allem auf internationalen Showcase-Festivals und als Supporttouren. Anträge sind vom 2. Maerz bis 19. November 2026, 12:00 Uhr möglich, die Projekte müssen bis 31. Maerz 2027 stattfinden. Für Auftritte vor dem 15. Februar 2027 muss der Antrag bis zum 19. November 2026 vorliegen. Die maximale Fördersumme wird auf der Programmseite nicht beziffert.
Investitionsprogramm Industriekultur
Das Investitionsprogramm Industriekultur sichert und saniert herausragende Industriebauten in den Kohleregionen und macht sie als Kulturdenkmale nutzbar. Rechtsgrundlage sind das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das Investitionsgesetz Kohleregionen. Gefördert werden Sicherung, Sanierung und Restaurierung sowie Maßnahmen für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Anträge laufen über die jeweiligen Antragsstellen der Länder.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR
Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR
Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
Kreatives Europa Aktionsbereich MEDIA
Der Aktionsbereich MEDIA fördert die europäische Film- und Audiovisionsbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unterstützt werden Entwicklung und Produktion von Filmen, Serien, Videospielen und XR-Anwendungen, Vertrieb und Bewerbung europäischer Werke, Festivals, Netzwerke sowie Talentförderung und Weiterbildung. Ziel ist, europäische Inhalte im digitalen Umfeld sichtbar zu machen und insbesondere ein juengeres Publikum zu erreichen. Antragsberechtigt sind Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Kinos und Branchenverbände aus teilnehmenden Ländern.
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