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Förderprogramme für Kultur in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Kultur und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

138 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm

Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.

bis 40.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.

bis 1 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes

Für Drehbuchbeschaffung und produktionsvorbereitende Maßnahmen bei programmfuellenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen gibt es bis zu 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefaellen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller mit mindestens einem bereits ausgewerteten programmfuellenden Referenzwerk, im Dokumentarfilm auch Autorinnen und Regisseure.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes

Stoffentwicklungsförderung für Autorinnen und Autoren. Die Entwicklung eines Treatments wird mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts bezuschusst, dazu bis zu 2.500 Euro für Beratungsleistungen. Die zweistufige Drehbuchförderung umfasst bis zu 40.000 Euro, bei aufwändigen Animationsprojekten bis zu 50.000 Euro: Grundförderung bis 20.000 bzw. 25.000 Euro, Fortentwicklung noch einmal so viel. Für die zweite Phase muss ein Hersteller 10.000 Euro Eigenanteil einbringen. Zusätzlich bis zu 10.000 Euro Beratungsleistungen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_SoloProjekt

Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

bis 90 Prozent, maximal 30.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds

Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.

bis 18.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
KommuneZuschuss

Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land

Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LAG Tecklenburger Land, Kreis Steinfurt
EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR

Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich MEDIA

Der Aktionsbereich MEDIA fördert die europäische Film- und Audiovisionsbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unterstützt werden Entwicklung und Produktion von Filmen, Serien, Videospielen und XR-Anwendungen, Vertrieb und Bewerbung europäischer Werke, Festivals, Netzwerke sowie Talentförderung und Weiterbildung. Ziel ist, europäische Inhalte im digitalen Umfeld sichtbar zu machen und insbesondere ein juengeres Publikum zu erreichen. Antragsberechtigt sind Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Kinos und Branchenverbände aus teilnehmenden Ländern.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte

Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen

Förderbereich für die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer belletristischer Werke über Landesgrenzen hinweg. Gefördert werden Werke aller Genres als Druckerzeugnis, E-Book oder Hoerbuch. Sachbuecher und wissenschaftliche Schriften sind ausgeschlossen. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fuenf Werke zur Übersetzung einreichen. Die Autorinnen und Autoren müssen Staatsbürger oder Einwohner eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines solchen Landes zählen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
BundZuschuss

Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung

Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Die Künstler:innenförderung unterstützt Soloacts und Bands, die sich im deutschen und internationalen Musikmarkt etablieren wollen. Förderfähig sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Masterherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Tourneen. Über die Anträge entscheidet eine zwölfkoepfige Jury aus Künstlerinnen und Musikbranche. Antragsrunden 2026 sind der 10. bis 30. April, der 26. Juni bis 17. Juli und der 11. September bis 2. Oktober.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.

bis 60 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter

Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundSonstiges

Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
BundZuschuss

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder

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