Förderung als Zuschuss für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Bremer Start-ups, maximal über 24 Monate. Gefördert werden Personalkosten, Investitionen, Marketing sowie Coaching und Beratung, berechnet aus direkten Personalkosten plus 40 Prozent Gemeinkostenpauschale. Zielbranchen sind unter anderem Luft- und Raumfahrt, Automotive, Maritime Wirtschaft, Lebensmittel, erneuerbare Energien, Gesundheit, Umwelttechnik, Kreativwirtschaft, Stahl und Bau.
Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Start-ups mit Sitz in Bremen. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht aelter als fuenf Jahre sind, die reine Ideenphase verlassen haben und einen Proof of Concept oder ein funktionsfähiges Minimalprodukt erstellt und getestet haben. Das Vorhaben muss zur Bremer Innovationsstrategie 2030 passen. Förderfähig sind Personal-, Investitions-, Marketing- sowie Coaching- und Beratungskosten. Das Verfahren ist dreistufig mit Beratung, Vorauswahl und Antrag.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienförderwerk Klaus Murmann
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und wird von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragen. Ihr Studienförderwerk Klaus Murmann fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem stark auf unternehmerisches Denken und Führungskompetenz ausgerichteten Seminarprogramm. Praxisnahe Formate mit Unternehmen und ein großes Alumni-Netzwerk gehoeren zum Profil.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und aelteste der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und fördert ohne politische oder konfessionelle Bindung. Neben der finanziellen Unterstützung für Studierende und Promovierende gehoert eine ideelle Förderung mit Akademien, Sommerschulen, Mentoring und Auslandsstipendien dazu. Die Buechergeldpauschale erhalten alle Geförderten, das Grundstipendium ist einkommensabhängig und orientiert sich an den BAföG-Regeln. Der Zugang läuft über Vorschlag der Schule oder Hochschule sowie über Selbstbewerbung nach Testverfahren.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
Transfer BONUS
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge Berliner KMU an wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg sowie für Gamification- und Extended-Reality-Projekte. Die Variante Einstieg fördert 100 Prozent bis 7.500 Euro, Standard 70 Prozent bis 15.000 Euro, Digitalisierung sowie Gamification und XR jeweils 70 Prozent bis 45.000 Euro.
Umweltinnovationsprogramm
Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)
Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
WIR! - Wandel durch Innovation in der Region
Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
Wissenschaftliche Geräte M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen in die apparativ-technische Infrastrukturausstattung. Gefördert werden insbesondere Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente sowie zugehörige bauliche Anpassungen und Gebäude- oder Kommunikationstechnik.
ZIM - FuE-Kooperationsprojekte
Die FuE-Kooperationsprojekte sind die am stärksten genutzte Projektform des ZIM. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Kooperationen mit Partnern aus aller Welt sind möglich, auch als Auftragnehmer. Beliehener Projektträger mit eigenverantwortlichen Förderentscheidungen ist die AiF Projekt GmbH. Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp für alle ZIM-Antragsformen.
ZIM - Internationale FuE-Kooperationen (IraSME)
IraSME ist ein Netzwerk nationaler und regionaler Förderstellen für grenzueberschreitende FuE-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen. Pro Jahr gibt es zwei Ausschreibungsrunden, in denen marktnahe FuE-Vorschlaege bis zum Prototypenniveau eingereicht werden. Die deutsche Seite wird über ZIM-Kooperationsprojekte finanziert, koordiniert von der AiF Projekt GmbH. Mitglieder sind unter anderem Oesterreich, Brasilien, Tschechien, Flandern, Luxemburg, die Schweiz, die Tuerkei und Wallonien. Die Frist des 38. Calls ist der 30. September 2026.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Kooperationsprojekte
Zuschuss für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Dies ist die am stärksten genutzte ZIM-Projektform. Auch transnationale Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich.
ZIM International / IraSME - Transnationale FuE-Kooperationen
ZIM-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern durchgeführt werden. Das von der AiF Projekt GmbH koordinierte Netzwerk IraSME führt jährlich zwei Ausschreibungsrunden durch, ergänzt um bilaterale Vereinbarungen mit einzelnen Partnerländern.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Mittelstands, einschließlich digitalisierungsgetriebener Entwicklungen. Einzelprojekte werden mit bis zu 690.000 Euro je Unternehmen gefördert, Kooperationsprojekte mit bis zu 3 Millionen Euro, Machbarkeitsstudien mit bis zu 125.000 Euro; die Förderquote liegt je nach Konstellation zwischen 25 und 95 Prozent. Wichtig: Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel nimmt ZIM derzeit keine neuen Anträge für Einzel- und Kooperationsprojekte an. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
ZukunftBIO.NRW
Zuschuss für Vorhaben, die innovative Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und in Richtung Marktreife bringen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, größere Unternehmen bis zu 50 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent. Die Förderdauer beträgt 24 Monate.
Zukunftscluster-Initiative Clusters4Future
Mit der Zukunftscluster-Initiative unterstützt das BMFTR die nächste Generation regionaler Innovationsnetzwerke in Deutschland. Unter dem Motto Clusters4Future werden seit 2019 insgesamt 14 starke Netzwerke in zukunftsweisenden Innovationsfeldern gefördert, die aus einer gemeinsamen Vision zügig marktreife Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
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