Förderung als Zuschuss für Forschung in Sachsen
Diese Programme fördern Forschung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Förderung großtechnischer Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland, etwa in Abwasserbehandlung, Spurenstoffelimination, Wasserwiederverwendung und Bodenschutz. Die Technik muss erstmalig in der Branche eingesetzt werden oder bekannte Verfahren neuartig kombinieren. Gefördert wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Kreditverbilligung.
VIP+ - Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse zu prüfen und nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Gefördert werden Machbarkeitsnachweise, Demonstratoren und Funktionsmodelle, Testreihen und Pilotanwendungen, anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie bewertende Analysen und Schutzrechtsicherung. Damit wird die Brücke zwischen Forschungsergebnis und spaeterer Verwertung geschlagen und das Risiko für Dritte gesenkt, in die Weiterentwicklung zu investieren. Grundlage ist die Richtlinie aus dem Bundesanzeiger vom 19. Februar 2015.
WIPANO - Normung und Standardisierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Normung von WIPANO unterstützt Unternehmen dabei, innovative Ideen über Normung und Standardisierung wirtschaftlich zu verwerten und ihre Marktposition zu sichern. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung aus dem Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024. Für den Förderschwerpunkt Normung für Unternehmen können Anträge bis zum 31. Mai 2027 eingereicht werden. Für den separaten Schwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung endete die Skizzenfrist bereits am 31. Mai 2026.
WIPANO - Patentierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Patentierung von WIPANO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte zu sichern und wirtschaftlich zu verwerten. Gefördert wird der Weg von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verwertung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024 veröffentlicht, eine Änderung folgte am 30. Juli 2024. Anträge können bis zum 31. Oktober 2027 eingereicht werden.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE
Die drei Wasserstoff-Leitprojekte des Bundes bündeln die Forschung entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. H2Giga entwickelt die Serienfertigung von Elektrolyseuren im Gigawattmassstab, H2Mare erforscht die Offshore-Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten direkt auf See, TransHyDE arbeitet an Transport- und Speichertechnologien für Wasserstoff, von Pipelines über Flüssigwasserstoff bis zu chemischen Trägern. Ergänzt werden sie durch Grundlagenforschung und internationale Partnerprojekte in Australien und Afrika. Die Projekte laufen als Verbundvorhaben mit Industrie und Wissenschaft.
ZIM - Durchführbarkeitsstudien
Im Hinblick auf ein geplantes ZIM-FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Die Studie klaert vorab, ob das Vorhaben technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die Förderung ist Teil der ZIM-Richtlinie, die bis zum 30. Juni 2027 gilt. Auch hier greift der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
ZIM - FuE-Einzelprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert im Modul FuE-Einzelprojekte einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen und richtet sich an KMU einschließlich Handwerk und unternehmerisch taetige freie Berufe. Die geltende ZIM-Richtlinie läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027. Wichtig: Wegen begrenzter Haushaltsmittel nimmt der Bund seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, voruebergehend keine neuen Anträge und Projektskizzen mehr an. Bereits bewilligte Projekte sind davon nicht betroffen.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Förderung von Netzwerkmanagementleistungen für nationale und internationale Innovationsnetzwerke sowie der im Netzwerk initiierten FuE-Projekte. Ziel ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt erst die ZIM-Richtlinie.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Im ZIM-Modul Innovationsnetzwerke werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im Netzwerk initiierten FuE-Projekte gefördert. Ergänzend gibt es die Förderung internationaler Netzwerke, die die Internationalisierung der Netzwerkaktivitäten unterstützt. Zuständiger Projektträger ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Auch für dieses Modul gilt der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
Horizont Europa - Ausweitung der Beteiligung (Widening: Teaming, Twinning, ERA Chairs, Hop-on)
Die Säule Widening stärkt Forschungsstandorte in Ländern mit schwächerer Forschungsleistung. Zu den Maßnahmen zählen Teaming for Excellence (Aufbau oder Modernisierung von Exzellenzzentren), Twinning (Vernetzung von Forschungseinrichtungen mit europäischen Spitzeninstitutionen), ERA Chairs, die European Excellence Initiative, die Hop-on Facility, Excellence Hubs, ERA Talents und COST-Netzwerke. Wichtig für deutsche Antragstellende: Deutschland zählt nicht zu den Widening-Ländern, deutsche Einrichtungen können sich daher nur als fortgeschrittene Partnerinstitution beteiligen, nicht selbst als Begünstigte einer Widening-Maßnahme auftreten.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Bundesförderung Serielles Sanieren
Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie
Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.
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