Förderung als Zuschuss für Forschung auf Ebene Bund
Alle Programme für Forschung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)
Mat2KMU fördert Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen in der Materialforschung und setzt damit Impulse für Innovation und Wachstum. Die Richtlinie stammt aus dem Bundesanzeiger vom 2. September 2025, eine Änderung folgte am 11. Mai 2026. Die Laufzeit reicht bis zum 30. Juni 2027. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Stichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
KMU-innovativ: Medizintechnik
Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Themenfeld Medizintechnik. Medizintechnische Lösungen im Sinne der Richtlinie sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt einschließlich digitaler Medizinprodukte und Medizinprodukte-Software oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element enthalten. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 6. Februar 2026 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind jeweils zum 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Technologiefeld der Förderinitiative KMU-innovativ für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa Materialsubstitution, Rezyklateinsatz, Sortier- und Recyclingtechnik. Das Verfahren ist zweistufig mit verbindlichen Fristen, ein Ergebnis liegt in der Regel drei Monate nach Einreichung der Skizze vor. KMU können allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen antragen, die Koordination muss in der Regel bei einem KMU liegen. Eine kostenlose Lotsenstelle berät unter 0800 26 23 009.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Der Förderschwerpunkt gehoert zum Fachprogramm Zukunft der Wertschöpfung mit Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit. Gefördert werden Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen, die neue Produktions- und Dienstleistungskonzepte entwickeln. Die Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 24. Januar 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027.
Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge) – Gebotsverfahren 2026
Carbon Contracts for Difference für emissions- und energieintensive Industrie: Der Bund gleicht über die Vertragslaufzeit die Mehrkosten klimafreundlicher Produktion gegenüber der fossilen Referenz aus. Unternehmen bieten einen Preis je vermiedener Tonne CO2; die Förderkosteneffizienz entscheidet über den Zuschlag. Wird die Anlage profitabel, zahlt das Unternehmen zurück. Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026, Anträge sind bis einschließlich 7. September 2026 über Easy-Online möglich. Neu förderfähig sind CCU/CCS-Technologien und reine Industriedampfprojekte.
Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)
Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.
Pilotvorhaben Moorbodenschutz
Rund 61 Millionen Euro für vier Pilotvorhaben mit neun Teilprojekten in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Gefördert werden Flächenbereitstellung, Planung und Bau von Wiedervernässungsmaßnahmen, Paludikultur, nasse Bewirtschaftung, Forschung zu angepassten Verfahren und wissenschaftliches Monitoring.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienförderwerk Klaus Murmann
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und wird von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragen. Ihr Studienförderwerk Klaus Murmann fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem stark auf unternehmerisches Denken und Führungskompetenz ausgerichteten Seminarprogramm. Praxisnahe Formate mit Unternehmen und ein großes Alumni-Netzwerk gehoeren zum Profil.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und aelteste der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und fördert ohne politische oder konfessionelle Bindung. Neben der finanziellen Unterstützung für Studierende und Promovierende gehoert eine ideelle Förderung mit Akademien, Sommerschulen, Mentoring und Auslandsstipendien dazu. Die Buechergeldpauschale erhalten alle Geförderten, das Grundstipendium ist einkommensabhängig und orientiert sich an den BAföG-Regeln. Der Zugang läuft über Vorschlag der Schule oder Hochschule sowie über Selbstbewerbung nach Testverfahren.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Förderung großtechnischer Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland, etwa in Abwasserbehandlung, Spurenstoffelimination, Wasserwiederverwendung und Bodenschutz. Die Technik muss erstmalig in der Branche eingesetzt werden oder bekannte Verfahren neuartig kombinieren. Gefördert wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Kreditverbilligung.
VIP+ - Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse zu prüfen und nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Gefördert werden Machbarkeitsnachweise, Demonstratoren und Funktionsmodelle, Testreihen und Pilotanwendungen, anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie bewertende Analysen und Schutzrechtsicherung. Damit wird die Brücke zwischen Forschungsergebnis und spaeterer Verwertung geschlagen und das Risiko für Dritte gesenkt, in die Weiterentwicklung zu investieren. Grundlage ist die Richtlinie aus dem Bundesanzeiger vom 19. Februar 2015.
WIPANO - Normung und Standardisierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Normung von WIPANO unterstützt Unternehmen dabei, innovative Ideen über Normung und Standardisierung wirtschaftlich zu verwerten und ihre Marktposition zu sichern. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung aus dem Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024. Für den Förderschwerpunkt Normung für Unternehmen können Anträge bis zum 31. Mai 2027 eingereicht werden. Für den separaten Schwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung endete die Skizzenfrist bereits am 31. Mai 2026.
WIPANO - Patentierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Patentierung von WIPANO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte zu sichern und wirtschaftlich zu verwerten. Gefördert wird der Weg von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verwertung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024 veröffentlicht, eine Änderung folgte am 30. Juli 2024. Anträge können bis zum 31. Oktober 2027 eingereicht werden.
WIR! - Wandel durch Innovation in der Region
Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
Was Bundesförderung bei Forschung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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