Antragio

Förderprogramme für Energie in Schleswig-Holstein

Diese Programme fördern Energie und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

474 Programme gefunden

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BundSonstiges

Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)

Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; Zahlung durch den bezuschlagten Bieter
BundSteuervorteil

Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Paragraf 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind von der Einkommensteuer befreit. Die Grenze liegt bei 30 Kilowatt peak installierter Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit und bei insgesamt 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Sind die Einkuenfte vollständig steuerfrei, entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung. Massgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
EUZuschuss

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Landesbehörden
BundBeratung

Exportinitiative Energie

Unterstützung kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Angeboten werden Informationsvermittlung, Kontakt- und Geschäftsanbahnung sowie Auslandsmarketing. Über das Portal Energy Solutions können sich Unternehmen kostenlos anmelden und auf alle Angebote, Marktnachrichten, Factsheets und Analysen zugreifen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), administrative Umsetzung durch das BAFA
BundPrämie

Finanzielle Beteiligung der Standortkommunen nach Paragraf 6 EEG (0,2 Cent je Kilowattstunde)

Betreiber von Windenergieanlagen an Land über 1.000 Kilowatt installierter Leistung dürfen den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte liegen, 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde anbieten. Bei mehreren betroffenen Gemeinden wird der Betrag nach dem Flächenanteil am Umkreis aufgeteilt; bei gemeindefreien Gebieten erhält der Landkreis die Zahlung. Die Regelung gilt ebenso für Freiflächen-Solaranlagen auf dem Gemeindegebiet. Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde; sie wird dem Betreiber vom Netzbetreiber erstattet. Bundesrechtlich ist sie freiwillig, mehrere Länder haben sie inzwischen verpflichtend gemacht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anlagenbetreiber, Erstattung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen (§ 50a EEG 2023)

Betreiber von Biogasanlagen über 100 Kilowatt installierter Leistung sowie Biogasanlagen mit Ausschreibungszuschlag erhalten für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung 100 Euro je Kilowatt und Jahr. Wer für dieselbe Anlage früher die Flexibilitätsprämie nach § 50b in Anspruch genommen hat, bekommt für den entsprechenden Leistungsteil nur 50 Euro je Kilowatt und Jahr; dieser Teil errechnet sich aus der Summe der bezogenen Flexibilitätsprämie geteilt durch 1.300 Euro je Kilowatt. Der Zuschlag kann für die gesamte Dauer des EEG-Anspruchs verlangt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über PricewaterhouseCoopers, Betreuung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundZuschuss

Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich und NOW GmbH
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Förderung von Quartierswärmemanagement

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.

50.000 Euro bis 375.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
BundSonstiges

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)

Seit dem Solarpaket I können Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unbuerokratisch untereinander aufteilen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Letztverbrauchern mit einem festgelegten Aufteilungsschlüssel. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein Netz, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Anders als beim Mieterstrom entfällt die Lieferantenrolle, ein Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG wird jedoch nicht gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber / Netzbetreiber
BundSonstiges

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)

Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)

Bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom, anderen Energieträgern und Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben, wird der Gewerbesteuermessbetrag nicht nach der üblichen Arbeitslohnsumme zerlegt, sondern zu neun Zehnteln nach dem Verhältnis der installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten und nur zu einem Zehntel nach den Arbeitslöhnen. Damit fließt der weit überwiegende Teil des Gewerbesteueraufkommens an die Standortgemeinden der Windenergieanlagen und nicht an den Sitz der Betreibergesellschaft. Für reine Energiespeicheranlagenbetriebe gilt seit einer späteren Ergänzung dieselbe Neun-Zehntel-Regel.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzämter / Gemeinden auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes
BundSonstiges

H2Global – zweite Ausschreibung von Hintco für erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte

Doppelauktionsmechanismus: Die Hintco GmbH, Tochter der H2Global Foundation, kauft als Intermediär langfristig erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte von Produzenten und verkauft sie kurzfristig an Abnehmer weiter. Öffentliche Mittel decken die Differenz zwischen Angebots- und Nachfragepreis. Die zweite Ausschreibung für RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) ist nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission gestartet und in vier regionale Lose sowie ein globales Los gegliedert. Das Gesamtvolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro und kann vorbehaltlich der Haushaltsfreigaben auf knapp 3 Milliarden Euro steigen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit, EU-weit
H2Global Foundation und Hintco GmbH, finanziert aus öffentlichen Mitteln
BundSonstiges

Halbjährliche Absenkung der EEG-Fördersaetze für Solarstrom

Die anzulegenden Werte für Solarstrom nach den Paragrafen 48 und 48a EEG sinken seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenueber dem vorangegangenen Zeitraum. Massgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Die Werte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet, für die Berechnung der nächsten Stufe werden jedoch die ungerundeten Werte zugrunde gelegt. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich damit den höheren Satz für die gesamte Förderdauer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Gesetzgeber
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW

Mehr zu Energie

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